Wir freuen uns über Ihr Interesse am Berufungsmanagement der TH Wildau!
Eine Professur an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist eine anspruchsvolle Position und bietet Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten. Auch für die Hochschule ist die Besetzung von Professuren strategisch sehr wichtig.
Berufungsverfahren sind daher komplexer und dauern länger als viele andere Einstellungsverfahren. Das Berufungsmanagement der TH Wildau sorgt hier stets für qualitativ hochwertige, faire und transparente Prozesse nach dem Prinzip der Bestenauswahl. Erfahren Sie auf unseren Seiten, was für eine Professur an der TH Wildau spricht, wie ein Berufungsverfahren abläuft, welche Voraussetzungen Sie mitbringen und wie Sie sich bewerben sollten.
Rechtliche Grundlagen
Die Berufungsverfahren an der TH Wildau folgen den Qualitätsstandards Chancengleichheit und Familienorientierung an brandenburgischen Hochschulen, das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg formuliert wurden.
Bei einem Berufungsverfahren sind eine Reihe von rechtlichen Grundlagen zu beachten:
- Berufungssatzung der TH Wildau
- Grundordnung der TH Wildau
- Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der TH Wildau
- Richtlinie zur Vergabe von Professuren mit Schwerpunkt Forschung
- Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
- Lehrverpflichtungsverordnung (LehrVV)
- Brandenburgisches Besoldungsgesetz (BbgBesG)
- Hochschulleistungsbezügeverordnung (HLeistBV)