Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit entsprechend §3 BbgBITV

Die Technische Hochschule Wildau (TH Wildau) als öffentliche Stelle ist in hohem Maße bestrebt, ihren umfassenden Webauftritt und die mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BgbBGG) und der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BgbBITV) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 2.1.2. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Diese Erklärung wurde mit dem Arbeitsstand vom 15.02.2022 an dieser Stelle veröffentlicht und gilt für das Angebot unter www.th-wildau.de.

Methodik der Überprüfung: Selbstbewertung

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei und es werden somit nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Bekannte, noch nicht barrierefreie Bereiche bzw. Inhalte

Dies ist eine Beschreibung der bekannten, nicht barrierefrei zugänglichen Bereiche und Inhalte. Bitte kontaktieren Sie die Online-Redaktion der TH Wildau, wenn Sie weitere Bereiche/Inhalte feststellen, die nicht aufgeführt sind.

Fotos, Grafiken und Verlinkungen:

  • Aufgrund der gewachsenen Struktur der Webseite und den derzeit fehlenden Ressourcen zur Pflege sind nicht bei allen der oben benannten Inhalte Alternativtexte hinterlegt.

Dokumente zum Download und Online-Formulare:

  • Dokumente, die zum Download auf der Webseite zur Verfügung stehen, sowie Online-Formulare sind nur teilweise durch Screenreader auslesbar und somit barrierefrei.

Navigation:

  • Die Navigationsstruktur hat hinsichtlich der Benutzer/-innen-Freundlichkeit bestehende Mängel, die sich auch auf die Barrierefreiheit auswirken.

Angebote in leichter Sprache:

  • Der Internetauftritt der TH Wildau verfügt nur über ein eingeschränktes Angebot in leichter Sprache.

Videos:

  • Für Videos stehen in den meisten Fällen keine Untertitel bzw. Audiodeskriptionen zur Verfügung. Diese werden sukzessive nachgepflegt.

Begründung:

Als Hochschule verfügt die TH Wildau über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt und betreibt komplexe zentrale Webanwendungen mit vielen unterschiedlichen Beteiligten. Es wird weiterhin an der Verbesserung der Barrierefreiheit in Bezug auf die Webinhalte und Dokumente gearbeitet. Im Zuge des geplanten Relaunchs 2023/2024 wird es weitere Optimierungen in diesem Bereich geben.

Kontakt der TH Wildau für Themen der digitalen Barrierefreiheit

Fragen oder Hinweise in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung des Webauftritts www.th-wildau.de nimmt die Abteilung Externe Kommunikation des Zentrums für Hochschulkommunikation entgegen:

Technische Hochschule Wildau
Zentrum für Hochschulkommunikation
Externe Kommunikation/Online-Redaktion
Hochschulring 1
15745 Wildau
E-Mail: online.redaktion(at)th-wildau.de

Unterstützung für Studierende und Beschäftigte der TH Wildau

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit an die TH Wildau innerhalb von vier Wochen keine Antwort erhalten oder stellt Sie diese nicht zufrieden, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden und einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen:

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Richard Schuster
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 866-5048
E-Mail: durchsetzung.bit(at)msgiv.brandenburg.de

 

Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt zur Landesbeauftragten für Themen der digitalen Barrierefreiheit

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Janny Armbruster
Haus S, Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
E-Mail: landesbehindertenbeauftragte(at)msgiv.brandenburg.de
Tel.: +49 (0)331 866-5014
Web: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/