Transferprofessuren
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Transferprofessuren

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Unterstützung von Transferaktivitäten

Der Transfer ist neben der Forschung und der Lehre eine wesentliche Dimension an der TH Wildau. Mit der durch das Brandenburgische Hochschulgesetz geschaffenen Möglichkeit zur Vergabe von Professuren mit dem Schwerpunkt Transfer besteht für die TH Wildau ein wirkungsvolles Instrument zur Unterstützung von Transferaktivitäten. Ziel der Vergabe von Transferprofessuren ist es, den Transfer an der TH Wildau durch die Gewährung von Deputatsermäßigungen in Verbindung mit Vereinbarungen über die mit der Professur zu erreichenden Transferziele nachhaltig zu fördern.

Dabei wirken Transferprofessor*innen gemäß § 50 Abs. 4 BbgHG an Projekten des Wissens- und Technologietransfers oder übergreifenden Aufgaben im Wissens- und Technologietransfer („Transferaufgabe“) maßgeblich mit. Bestehende Transferprofile sollen ausgebaut und neue Transferprofile von strategischer Bedeutung für die TH Wildau entwickelt werden. Die Sichtbarkeit von Transferaktivitäten der TH Wildau soll so erhöht werden. Forschungs- und Transferthemen sind an der TH Wildau stark praxisorientiert und anwendungsbezogen, wozu die Wissenschaftler*innen in einer frühen Karrierephase verstärkt sensibilisiert und so frühzeitig für solche Transferaktivitäten eingebunden und dabei unterstützt werden sollen. Die Vernetzung und Kooperation soll im Sinne des erweiterten Transferbegriffs gemäß der Transferstrategie des Landes Brandenburg mit internen sowie externen Akteur*innen gezielt vorangetrieben werden.

Grundsätze der VergabeBereich öffnenBereich schließen

An der TH Wildau werden Transferprofessuren an berufene und nicht abgeordnete oder beurlaubte Professor*innen bis maximal 10 % der Gesamtzahl an Stellen für Professor*innen an der TH Wildau vergeben. Forschungsprofessuren und Transferprofessuren dürfen dabei nicht miteinander kombiniert werden. Die Vergabedauer ist abhängig von der Transferaufgabe auf maximal fünf Jahre befristet. Die Vergabe erfolgt in der Regel zeitgleich und ist auch wiederholt an dieselbe Person möglich. Die Laufzeit ist in der Regel an den Semesterrhythmus geknüpft. Für die Dauer der Vergabe einer Transferprofessur beträgt das Lehrdeputat 9 Semesterwochenstunden.

Ablauf des VergabeverfahrensBereich öffnenBereich schließen

Die Präsidentin der TH Wildau informiert die Hochschulmitglieder rechtzeitig über die anstehende Vergabe und ruft damit zur Bewerbung um eine oder mehrere Transferprofessuren auf. Dabei wird auch über den Zeitplan des Verfahrens (Einreichung der Bewerbungen, Entscheidung der Bewertungskommission, Beginn des Vergabezeitraums) informiert.

Alle berufenen und nicht abgeordneten oder beurlaubten Professor*innen der TH Wildau können ihre Bewerbungen um eine Transferprofessur entsprechend der bekanntgegebenen Zeitplanung beim Vizepräsidenten für Forschung und Transfer schriftlich einreichen. Die Entscheidung über die Vergabe einer Transferprofessur obliegt dem Präsidium der TH Wildau auf Empfehlung einer Bewertungskommission. Die Inhalte der Bewerbung sowie die Kriterien zu deren Beurteilung sind der Satzung zur Vergabe von Professuren mit dem Schwerpunkt Transfer zu entnehmen.

Die Verleihung der Urkunde über die Transferprofessur erfolgt jeweils mit Wirkung zu Beginn eines Semesters im Rahmen einer hochschulöffentlichen Veranstaltung durch die Präsidentin der TH Wildau. Bei dieser Veranstaltung präsentieren die Transferprofessor*innen ihre Konzepte und Ziele für den Vergabezeitraum der jeweiligen Transferprofessur.

Aktuelles Vergabeverfahren 2025Bereich öffnenBereich schließen

Alle berufenen und nicht abgeordneten oder beurlaubten Professor*innen der TH Wildau können bis zum 15. März 2026 ihre Bewerbung um eine Transferprofessur für den Vergabezeitraum ab Wintersemester 2025/2026 unter Verwendung der hier bereitgestellten Vorlage beim Vizepräsidenten für Forschung und Transfer schriftlich einreichen.

In diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich mehrjährige Transferaufgaben adressiert. Der Vergabezeitraum der Transferprofessuren ist abhängig von der Transferaufgabe auf maximal fünf Jahre befristet. Eine zur Transferaufgabe für angemessen gehaltene Vergabedauer ist in der Bewerbung anzugeben.

Transferprofessor*innen wirken gemäß § 50 Abs. 4 BbgHG an Projekten des Wissens- und Technologietransfers oder übergreifenden Aufgaben im Wissens- und Technologietransfer maßgeblich mit (= Transferaufgabe). Sie können sich entweder mit einer selbst definierten Transferaufgabe entsprechend den Kriterien der Satzung bewerben oder sich auf eine der beiden vom Präsidium vorgeschlagenen und als hochschulstrategisch relevant angesehenen Transferaufgaben fokussieren:

1. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen in der Region

  • Bestandsaufnahme in Berlin-Brandenburg und Analyse des Status-quo bestehender Kooperationen
  • Ableitung von Potentialen für die Weiterentwicklung
  • Erstellung eines Konzepts mit Maßnahmenplan und Umsetzung erster Schritte mit Unterstützung durch das Präsidium und das ZFT

2. Stärkung der Rolle der TH Wildau im regionalen Innovationssystem

  • Einbringen der Interessen und Kompetenzen der TH Wildau in die Regionalentwicklung im Austausch mit den Akteuren u. a. bei den Kommunen, Kreisen und Bundesländern
  • Aktive Vertretung der Hochschule in Arbeitskreisen wie z. B. zu Dahme_Innovation oder zum Innovationskorridor Berlin-Lausitz
  • Initiierung von regionalen Entwicklungsprojekten mit Unterstützung durch das Präsidium und das ZFT

 

Die Auswahlkommission wird eine Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen vornehmen und für geeignet gehaltene Bewerber*innen zu einem Gespräch mit den Kommissionsmitgliedern einladen (im April 2026). Die Mitglieder der Auswahlkommission sind:

  • Prof. Dr. Klaus-Martin Melzer, Vizepräsident für Forschung und Transfer, Vorsizender
  • Prof. Dr. Sandra Haas, Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht
  • Prof. Dr. Ute Geißler, Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften
  • Markus Vossel, Zentrum für Forschung und Transfer
  • N.N., Zentrum für Studium und Lehre
  • Prof. Dr. Peter Heisig, Fachhochschule Potsdam

 

Die Entscheidung zur Vergabe der Transferprofessuren erfolgt im Präsidium vsl. im Juni 2026. Die Verleihung der Urkunden über die Transferprofessuren erfolgt anschließend im Rahmen einer hochschulöffentlichen Veranstaltung durch die Präsidentin. Bei dieser Veranstaltung präsentieren die Transferprofessor*innen ihre Konzepte und Ziele für den Vergabezeitraum der jeweiligen Transferprofessur.

Themen die für Sie auch von Interesse sein könnten:

Ansprechperson

Vizepräsident für Forschung und Transfer

Prof. Dr.-Ing. Klaus-Martin Melzer
+49 3375 508 223
vp.forschung(at)th-wildau.de

Haus 13, Raum 039, Hochschulring 1, 15745 Wildau
 

Vorlage

zur Bewerbung um eine Transferprofessur 2025

Vorlage

 

Satzung

zur Vergabe von Professuren mit dem Schwerpunkt Transfer: Amtliche Mitteilungen Nr. 17/2025

 

Brandenburgisches Hochschulgesetz

vom 9. April 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 12]),
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 30], S.32)

§ 50 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mit Schwerpunktbildung