Was bedeutet „Akademisches Alter“ für die Berufungsverfahren an der TH Wildau?
Was bedeutet „Akademisches Alter“ für die Berufungsverfahren an der TH Wildau?
Das Akademische Alter, also die Jahre aktiver Forschung, wird an der Technischen Hochschule Wildau berücksichtigt, um die tatsächliche wissenschaftliche Berufserfahrung und die aktive Zeit in der Forschung zu bewerten und nicht nur das biologische Alter der Bewerber*innen. Ziel ist es, eine faire und umfassende Vergleichbarkeit von Bewerber*innen zu gewährleisten, wobei das tatsächliche Lebensalter nicht der alleinige Maßstab ist.
Es gibt verschiedenste Faktoren, die das akademische Leben beeinflussen können. Diese werden bei Berufungsverfahren der TH Wildau berücksichtigt. Faktoren können sein:
• Mutterschutz- und Elternzeitfristen
• Teilzeitarbeit
• Pflege von Angehörigen
• Behinderungen und chronische Erkrankungen
• Wehr- und Zivildienstzeiten
• Flucht- und Vertreibung
Um eine bestmögliche und faire Vergleichbarkeit von Bewerber*innen herzustellen, bitten wir die Bewerber*innen die fünf relevantesten Publikationen zu kennzeichnen.
Die angemessene Berücksichtigung und Anerkennung von individuellen unvermeidbaren Verzögerungszeiten von Kandidat*innen liegt bei der Berufungskommission. Bewerber*innen werden dazu aufgefordert entsprechende Zeiten/Belastungen in ihren Unterlagen auszuweisen.
Durch die transparente Gestaltung der einzelnen Verfahrensschritte und die Beachtung von Gleichstellungsaspekten möchten wir hochqualifizierte Eltern bzw. sorgetragende und pflegende Personen, insbesondere Frauen zur Bewerbung ermutigen und fördern. Unser Ziel ist es, sowohl die wissenschaftliche als auch die fachliche Qualität sowie Chancengleichheit für interessierte Bewerbende zu erhöhen.