Chipkarte

Multifunktionale Chipkarte

Die Technische Hochschule Wildau hat zum Wintersemester 2004/2005 als erste (Fach-)Hochschule des Landes Brandenburg die  Chipkarte für Studierende eingeführt. Seitdem wurde der Funktionsumfang u.a. mit der Zeiterfassung/Zutrittskontrolle (2005), der bargeldlosen Bezahlung (2007) und der Schlüsselfunktion (2013) ständig erweitert.

Ab dem 01.04.2024 wird das bisher auf der Chipkarte aufgedruckte Semesterticket durch das Deutschland-Semesterticket ersetzt.

Dieses ist ausschließlich digital erhältlich. Den Link zum Herunterladen des Tickets sowie weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenrates der TH Wildau.

Bitte beachten Sie, dass ab sofort das Ticket mit dem VBB-Logo nicht mehr auf die Karte aufgedruckt wird. Tickets, die bereits mit einem Gültigkeitsdatum nach dem 31.03.2024 in dieser analogen Form ausgestellt wurden, haben keine Gültigkeit mehr.

FunktionsumfangBereich öffnenBereich schließen

Die Chipkarte für Studierende dient als:

  • Studierendenausweis

  • Bibliotheksausweis
  • Zugang zum Parkplatz
  • Zugang zum Eltern-Kind-Zimmer
  • Zugang zu Räumen mit Offline-Schließzylinden
  • 24/7-Zugang zur Bibliothek
  • Zahlungsmittel (bargeldlose Bezahlung) sowie als
  • Kopierkontingent (nur für studentische Mitarbeitende)

 

Seit 2005 erhalten auch alle Mitarbeitende der Hochschule eine Chipkarte, mit der sie

  • das Zeitefassungssystem bedienen (soweit erforderlich)

  • bargeldlos bezahlen
  • Kopierkontingente auf-/abbuchen
  • Zugang zu Räumen mit Offline-Schließzylinden
  • Zugang zu alarmgesicherten Räumen und Laboren
  • 24/7-Zugang zur Bibliothek
  • sowie Zugang zum Parkplatz erhalten können.

Umgang mit der ChipkarteBereich öffnenBereich schließen

  • sorgsam behandeln
  • vor Verlust schützen
  • nur zweckgebunden einsetzen
  • Veränderungen auf der Karte unterlassen
  • nicht beschriften oder bekleben
  • nicht stark biegen
  • möglichst in einer durchsichtigen Schutzhülle* aufbewahren

 
Weiteres ist in der Benutzerordnung zum Umgang mit der Chipkarte für Studierende an der Technischen Fachhochschule Wildau festgelegt, erschienen als Amtliche Mitteilung Nr. 13/2004 vom 01.08.2004 [PDF, 43 KB]

 

* Technologiebedingt sind die Chipkarten - insbesondere der wiederbeschreibbare TRW-Streifen und der RFID-Chip mit seiner umlaufenden Antenne - bei ständigem Gebrauch schneller durch äußerliche Einflüsse (Kratzen, Biegen, Knicken usw.) zu beschädigen oder zu zerstören, als andere gebräuchlichere Kartentypen.
Bewahren Sie deshalb Ihre Chipkarte vorzugsweise in einer transparenten und stabilen Schutzhülle auf, damit Sie langfristig die Kosten der Ausstellung einer Ersatzchipkarte vermeiden können.

Technische InformationenBereich öffnenBereich schließen

Die Chipkarte ist eine Plastikkarte mit einem kontaktlos arbeitenden Chip (der sog. Mifare-Chip - 2004-2011 als Mifare Classic, seit 2012 als Mifare DESFire EV1 (AES-128bit-verschlüsselt).

Der kontaktlose Mifare-Chip kann nur zusammen mit einem RFID-/NFC-Kartenleser eingesetzt werden, der den Strom liefert und die Daten ent-/verschlüsselt. Der Chip enthält eine Antenne, über die sowohl Strom als auch Daten übertragen werden. Er ist für eine Arbeitsentfernung von maximal 10cm (in der Praxis eher <1-2cm) zwischen Sender- und Empfangsantenne konstruiert.

Bargeldlose BezahlungBereich öffnenBereich schließen

Seit dem 03.09.2007 können alle Mitarbeitenden und Studierenden eine neue Funktion ihrer TH Wildau Chipkarte nutzen - Sie können bargeldlos bezahlen.
 

Nach dem Wegfall des Semestertickets auf der Chipkarte beachten Sie bitte: 
Wenn Sie die Bezahlfunktion Ihrer Chipkarte nutzen wollen, müssen Sie weiterhin jedes Semester die Gültigkeit Ihrer Chipkarte aufdrucken, da die angeschlossenen Systeme nur Zugriff auf die Gültigkeitsdaten auf Chipkarte haben.

 

Wo und was kann ich mit der Chipkarte bezahlen

In folgenden Bereichen wurde die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung eingerichtet:

  • TH Shop (in der Kopierwerkstatt), Haus 13 Raum 013 (in Betrieb seit 11.01.2008)
    alle Artikel ausschließlich bargeldlos bezahlbar
  • Bibliothek, Halle 10 (in Betrieb seit 25.09.2007)
    u.a. Leihfristüberschreitungsgebühren, Säumnisgebühren, Beschädigungen an Leihexemplaren sowie Kaufexemplare bargeldlos bezahlbar
  • alle Kopierer in den Flurbereichen (in Betrieb seit 25.09.2007-28.11.2007, Oktober 2013)
    private und dienstliche Kopien 
  • Cafeteria Studentenwerk Potsdam, Halle 10 (in Betrieb seit 03.09.2007
    sämtliche Artikel bargeldlos bezahlbar
  • Mensa Studentenwerk Potsdam, Halle 10 (in Betrieb seit 03.09.2007)
    sämtliche Artikel (auch in anderen Mensen des Studentenwerks mit Chipkartenzahlung) bargeldlos bezahlbar
  • Kaffeebar Haus 17/"HaSi" (in Betrieb seit September 2015)
    sämtliche Artikel bargeldlos bezahlbar
  • Getränkeautomat Halle 17 (in Betrieb seit September 2015)
    sämtliche Artikel ausschließlich bargeldlos bezahlbar
  • Bibliotheksgebühren (Mahn- und Fernleihegebühren) am EC-Aufwerter in der Bibliothek (seit August 2018)

 

Wo und wie kann ich meine Chipkarte aufladen

Die Karten Punkten aufgewertet werden

mit Bargeld

  • im Eingangsbereich Mensa Halle 10 (in Betrieb seit 03.09.2007)
  • im Eingangsbereich Haus 13 (in Betrieb seit 09.01.2008)
  • zwischen Raum 16-1064 und 16-1065 in Haus 16 (in Betrieb seit 27.11.2013)
  • im Eingangsbereich Halle 17 (in Betrieb seit 27.11.2013)

mit EC-Karte

  • im Kopierraum Bibliothek, Halle 10 1.OG (in Betrieb seit 23.08.2018)
  • in der ehemaligen Cafeteria, Halle 10 EG (in Betrieb seit 30.01.2024)
    Eine Anleitung zur Aufwertung der Chipkarte an den EC-Aufwertern finden Sie im untenstehenden Abschnitt "EC-Aufwerter".

Die Aufwertung an den Bargeldaufwertern erfolgt in 2 Schritten:

  • Geben Sie zuerst Ihre Karte ein.
  • Führen Sie im zweiten Schritt die Banknote (5 Euro - 50 Euro) ein.
  • Entfernen Sie keinesfalls die Chipkarte, solange der Aufwertvorgang nicht abgeschlossen ist!

Eine Aufwertung an den Kassen des Studentenwerks Potsdam ist möglich, eine Aufwertung an den Kassen der TH Wildau dagegen nicht.

Hinweise

  • nur Mensa und Haus 13:
    • Nach jedem Geldschein muss die Karte entnommen werden, bevor erneut aufgewertet werden kann.
    • Wird die Karte während des Aufwertevorgangs zu früh entfernt, wird  das eingezahlte Geld nicht gutgeschrieben.
  • Die maximale Aufladung an allen Aufwertern beträgt 150 Euro.
  • Die Bargeldaufwerter sind nicht für Hartgeld vorgesehen.

 

Ich habe meine Chipkarte verloren / Meine Chipkarte ist defekt

Bei Verlust oder Defekt einer Chipkarte ist  eine Rückerstattung der Restbeträge auf eine neue Chipkarte möglich.

Um Ihre verlorene Karte sperren zu lassen bzw. eine defekte Karte zu ersetzen und eine Rückerstattung zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie im Haus 13 Raum 139 (Zahlstelle) den Verlust/Defekt Ihrer Karte. Mitarbeitende wenden sich an die Personalstelle.
  • Lassen Sie sich eine neue Chipkarte erstellen. Achtung: bei Verlust wird laut Gebührenordnung der TH Wildau eine Gebühr für die Ausstellung der Ersatzchipkarte erhoben!
  • Anschließend werden die Daten zum Studentenwerk Potsdam übertragen und dort bearbeitet. Die Bearbeitungszeit der Rückerstattung beträgt bis zu 1,5 Wochen.
  • Danach können Sie sich an einer Kasse der Mensa Ihre neue Chipkarte mit dem letzten Guthaben der alten Karte aufwerten lassen.

Beachten Sie daher, dass die Sperrung der Chipkarte - und damit des Guthabens, das an diese Karte gebunden ist - erst ab dem Zeitpunkt erfolgen kann, an dem Sie den Verlust der Chipkarte im Servicepunkt Semesterticket gemeldet haben und Ihnen eine neue Chipkarte ausgestellt wird. Mit allen bis dahin getätigten Transaktionen wird Ihr Guthaben weiter belastet. Defekte Chipkarten sind davon natürlich nicht betroffen.

 

Wo kann ich an den Kopierern mit meiner Chipkarte bezahlen?

Hinweise

  • Warten Sie unbedingt so lange, bis der Bezahlvorgang mit der Karte abgeschlossen ist. Versuchen Sie nicht diese manuell aus dem Gerät zu ziehen, da die Börse der Karte ansonsten gesperrt wird. Wenn Ihre Karte deswegen gesperrt wurde ist, lesen sie bitte weiter unten unter Fehler 448.

  • Der auf der Chipkarte aufgebuchte Betrag muss mindestens 2 mal dem Preis der teuersten am Kopiergerät verfügbaren Kopierleistung entsprechen. Dies ist in der Regel die A4-schwarz-weiß-Kopie á 6 Cent bzw. 1 Kontingentpunkt. Ausgenommen davon ist der Kopierer in der Bibliothek, an dem auch A3- und Farbkopien angefertig werden können.
    Diese technische Maßnahme ist notwendig, da der Kopierer erst im nachhinein dem Kassenterminal den Typ der angefertigten Kopie (A3/A4/Farbe/schwarz-weiß) signalisiert und der Terminal in jedem Fall sicherstellen muss, dass jeder mögliche Betrag noch von der Karte abbuchbar ist.
    Die aktuellen Preise bzw. die abzuziehenden Kontingentpunkte für die jeweiligen Kopierleistungen finden Sie u.a. in unserer Dokumentation zu den Campus-Netzwerkdruckern. Diese basieren auf der jeweiligen letzten gültigen Gebührensatzung der TH Wildau.

Kopierterminalnummer und Standorte

  • 102 / Haus 100 1.OG
  • 103 / Haus 15 EG
  • 104 / Haus 13 1.OG
  • 105 / Halle 14 Raum 14-A214
  • 106 / Haus 100 Raum 100-403
  • 163 / Haus 16 Raum 16-1065
  • 164 / Haus 16 Raum 16-0061
  • 165 / Haus 16 Raum 16-0083
  • 166 / Haus 16 Raum 16-1037
  • 167 / Haus 16 Raum 16-2011
  • 168 / Haus 17 Raum 17-1026
  • 172 / Halle 10 Bibliothek
  • 174 / Halle 21 Raum 21-A110
  • 175 / Haus 24 1.OG
  • 176 / Haus 24 2.OG

 

Wie erhalte ich ein Kontingent auf meine Chipkarte?

Die Chipkarte besitzt eine Kontingentfunktion. Für eine Freischaltung und Aufwertung der Kontingent auf Ihren Karten, wenden Sie sich bitte an die Zahlstelle (Haus 13 Raum 139).

Nach der Freischaltung der Funktion führen Sie einfach Ihre Karte in das Chipkartenlesegerät ein. Auf dem Display erscheint (statt des Werts der Geldbörse) "Konti.=" bzw. "Kontingent" und die Anzahl (nicht der Wert) der zur Verfügung stehenden Kopien. Nun können Sie - wie bisher - das Kontingent abkopieren.

Hinweis: Die (private) Börse und das Kontingent sind auf der Chipkarte getrennt gespeichert. Alle Kassen (der TH Wildau und des Studentenwerks) greifen ausschließlich auf die Börse zu - das Kontingent kann daher nur an den Kopierern genutzt werden.

 

Umschalten zwischen Kontingent und Privatkopien

Alter Terminal (Gebäude 13, 14, 15, 100):

Um eine Kopie, die aus der privaten Börse bezahlt werden soll (wenn ein Kontingent auf der Karte ist), zu erstellen, betätigen Sie vor dem Einführen der Karte die "ENTER"-Taste. Im Display erscheint in der 2. Zeile "Privatkopie". Nun können Sie Ihre Karte einführen - und wie gewohnt kopieren. 
Wird die "ENTER"-Taste vor dem Einführen nicht betätigt, wird automatisch das Kontingent zum Kopieren genutzt. Ihnen werden dann die Kontingentpunkte angezeigt (1 Punkt = 1 A4-Kopie).

Neuer Terminal (Gebäude 10, 16, 17, 21, 24):

Sobald Sie die Karte eingeführt haben, können Sie nach jeder Kopie mit der "F2"-Taste zwischen privater Börse und dienstlichen Kontingent wechseln. Im Display erscheinen dann entweder die Koningentpunkte (1 Punkt = 1 A4-Kopie) oder der Restbetrag der Geldbörse in Euro und 1/10 Cent.

 

Meine Karte funktioniert nicht bzw. wird nicht akzeptiert

Fehler 217 oder 218: Kartenlesefehler

  • Lösung: Möglicherweise ist Ihre Chipkarte defekt. Testen Sie bitte das Funktionieren der Karte an einem anderen Gerät z.B. an einem anderen Kopierer oder einem der Bargeldaufwerter.

Fehler 403: Gültigkeit der Karte ist abgelaufen

  • Lösung: Gehen Sie zu einer der Validierungsstationen und verlängern Sie die Gültigkeit der Karte. 

Fehler 448: Börse gesperrt

  • Lösung: Diese Meldung erscheint, wenn die Karte an einem Kopierer oder einer Kasse zu früh entfernt wurde - und zwar an einem anderen Gerät als das, an dem Sie diesen Fehler erhalten. Gehen Sie genau an den Kopierer oder an die Kasse, an dem Sie die Karte zu früh entnommen haben und führen Sie die Chipkarte dort in den Chipkartenleser ein / legen Sie die Chipkarte auf. Der Betrag wird anschließend wieder freigeschaltet.
  • Um herauszufinden, wo die Karte zu früh entfernt wurde, führen Sie diese z.B. in ein Kartenlesegerät eines Kopierers ein oder legen Sie diese auf das Lesegerät einer Kasse. Es erscheint in der ersten Zeile "Fehler 448". In der zweiten Zeile: "N5:". Die dahinterstehende Zahl ist die Nummer des Terminals in der Form: 2 oder 3stellige Zahl plus "/1". 
  • Nummern der Kassen:
    26: Kasse Mensa (außen)
    28: Kasse Mensa (innen)
    30: Kasse Kaffeebar Haus 17 
    68: Kasse Zahlstelle / zurzeit in der Kopierwerkstatt (Haus 13 Raum 13-013)
    69: Kasse Bibliothek
    70: [außer Betrieb]
    82: Getränkeautomat Haus 17
  • Nummern der Aufwerter:
    62: Haus 10 ehem. Cafeteria
    66: Haus 10 Mensa
    67: Haus 13
    71: Haus 10 Bibliothek
    169: Haus 16
    170: Halle 17
  • Nummern der Kopierterminals:
    102: Haus 100 1.Obergeschoß
    103: Haus 15 Erdgeschoß
    104: Haus 13 1.Obergeschoß
    105: Halle 14 Raum 14-A214
    106: Haus 100 Raum 100-403
    163: Haus 16 Raum 16-1065
    164: Haus 16 Raum 16-0061
    165: Haus 16 Raum 16-0083
    166: Haus 16 Raum 16-1037
    167: Haus 16 Raum 16-2011
    168: Haus 17 Raum 17-1027 
    172: Halle 10 Bibliothek
    174: Halle 21 Raum 21-A110
    175: Haus 24 1.Obergeschoß
    176: Haus 24 2.Obergeschoß

Fehler 620: Karte zu früh entfernt

  • Lösung: Dieser Fehler wird angezeigt, nachdem Sie die Karte aus einem Kopierterminal herausziehen, ohne dass Sie den Auswurfknopf gedrückt haben oder wenn die Karte vom Kartenleser einer Kasse während des Abbuchvorgangs entfernt wird. Stecken Sie die Karte wieder in den Kopierterminal bzw. legen Sie diese wieder auf den Kartenleser der Kasse , warten 1-2 Sekunden und betätigen Sie den Auswurfknopf bzw. nehmen Sie die Karte vom Kartenleser, da sonst die Börse an allen Kassen, Bargeldaufwertern und Kopierern gesperrt ist (siehe Fehler 448)!

Karte verloren (Fehler wird an Kassen und Bargeldaufwertern angezeigt)

  • Lösung: Die Karte wurde als verloren gemeldet und es wurde eine neue Karte erstellt oder der Besitzer ist exmatrikuliert. Sollten Sie exmatrikuliert sein, können Sie sich nur noch Ihr Guthaben auszahlen lassen.

Karte gültig ab... (Fehler wird ausschließlich an Kassen der Mensa angezeigt)

 

Wie kann ich mein Guthaben auslesen

Das aktuelle Guthaben Ihrer Karte können Sie sich jederzeit an allen Kassen (durch Auflegen der Karte auf den Chipkartenleser), Bargeldaufwertern (einfach durch Einführen der Karte) und Kopierern (ebenfalls durch Einführen der Karte) anzeigen lassen.

 

Wie bekomme ich mein Guthaben zurück

Eine Auszahlung von Guthaben ist ausschließlich bei Exmatrikulation oder bei Ende des Arbeitsvertrages möglich. Zu diesem Tag wird die Karte gesperrt. Sie können sich dann nach 1-2 Wochen beim Mensaleiter das Guthaben auszahlen lassen.

 

Wird mein Kaufverhalten aufgezeichnet?

Das Studentenwerk Potsdam erhält zur Abwicklung der von Ihnen getätigten Transaktionen nur Zugriff auf die Seriennummer der Karte, die Gruppenzugehörigkeit (wegen Rabbattierung für Studierende) und die integrierte Börsenfunktion - und somit auf keinerlei personenbezogene Daten. Ein Zuordnung von Karte, Besitzer und Kaufverhalten ist also nicht möglich.

Die Zuordnung von einer Karte zum Besitzer (ausschließlich via Namen und nicht über die Matrikelnummer) ist nur im Falle der Rückerstattung oder Übertragung von Guthaben nötig - insofern diese vom Besitzer gewünscht wird. Die alte Karte und alle zugehörigen Buchungen werden anschließend aus dem System entfernt. Somit ist eine Zuordnung dann nicht mehr möglich.

EC-Aufwerter, Bibliotheksgebühren zahlen (auch für externe Bib.-Nutzer)Bereich öffnenBereich schließen

Im Kopierraum der Bibliothek befindet sich seit dem 23.08.2018 ein EC-Aufwerter, mit dem Sie sowohl Ihre Chipkarte mit Geld aufladen als auch - mit oder ohne Chipkarte - die Bibliotheksgebühren (Mahn- und Fernleihegebühren) zahlen können. 

Bitte beachten Sie bei der Eingabe Ihrer EC-PIN immer auf die üblichen Sicherheitsmaßnahmen.

 

Chipkarte aufwerten

  • Wählen Sie entweder den Punkt "Chipkarte aufwerten" und führen Sie anschließend Ihre Chipkarte ein oder führen Sie erst Ihre Chipkarte ein und wählen Sie dann den entsprechenden Punkt.
  • Wählen Sie den Betrag, der aufgeladen werden soll. Die Beträge sind fest und lassen sich nicht miteinander kombinieren. Der minimal aufzuladende Betrag ist 10 Euro.
  • Bestätigen Sie den Betrag.
  • Führen Sie Ihre EC-Karte ein. Die Freigabe des Kartenschlitzes kann nach der vorhergehenden Bestätigung bis zu 5 Sekunden dauern.
  • Der Betrag, mit der Ihre EC-Karte belastet wird, erscheint im Display.
  • Geben Sie auf dem PIN-Pad Ihre EC-PIN ein und bestätigen Sie diese ebenfalls auf dem PIN-Pad.
  • Entnehmen Sie Ihre EC-Karte.
  • Wählen Sie abschließend aus, ob Sie einen Bon für die Transaktion drucken wollen oder nicht. Die Auswahlmaske ist für 5 Sekunden sichtbar.
  • Entnehmen Sie Ihre Chipkarte und ggf. den Bon.

 

Bibliotheksgebühren bezahlen (nur EC-Aufwerter in der Bibliothek)

  • Anmeldung mit Chipkarte

    • Wählen Sie entweder den Punkt "Bibliotheksgebühren bezahlen" und führen Sie anschließend Ihre Chipkarte ein oder führen Sie erst Ihre Chipkarte ein und wählen Sie dann den entsprechenden Punkt.
    • Geben Sie mit Hilfe der Bildschirmtastatur das Passwort Ihres Bibliothekskontos ein und bestätigen Sie dieses dort mit der "Enter"-Taste. Das Passwort ist während der Eingabe nicht sichtbar.
      Achtung: Dieses entspricht nicht dem Passwort Ihres TH-Accounts. Lassen Sie sich ggf. das Passwort bei den Mitarbeitenden der Bibliothek zurücksetzen.
  • Anmeldung ohne Chipkarte (sowohl TH-interne als auch externe Nutzer)
    • Wählen Sie den Punkt "Bibliotheksgebühren bezahlen".
    • Tippen Sie auf dem Bildschirm oben in das Eingabefeld (direkt unter der Überschrift).
    • Geben Sie mit Hilfe der Bildschirmtastatur Ihre Bibliotheksbenutzernummer ohne führende Nullen ein und bestätigen Sie diese dort mit der "Enter"-Taste. Die Nummer ist während der Eingabe nicht sichtbar.
    • Geben Sie nun Ihr Passwort Ihres Bibliothekskontos ein und bestätigen Sie dieses ebenfalls mit der "Enter"-Taste. Das Passwort ist während der Eingabe nicht sichtbar.
      Achtung: Dieses entspricht nicht dem Passwort Ihres TH-Accounts. Lassen Sie sich ggf. das Passwort bei den Mitarbeitenden der Bibliothek zurücksetzen.
  • Ihnen werden nun die offenen Positionen Ihrer Bibliotheksgebühren angezeigt.
  • Wählen Sie entweder durch Antippen nacheinander alle Einzelpositionen aus, die Sie zusammen bezahlen wollen und bestätigen Sie anschließend Ihren Zahlungswunsch für diese oder wählen Sie aus, dass Sie alle offenen Positionen bezahlen wollen.
  • Wählen Sie nun aus, ob Sie die Rechnung mit einer Chipkarte oder einer EC-Karte begleichen wollen.
  • Bezahlung mit der Chipkarte
    • Insofern Sie sich mit der Chipkarte bereits angemeldet haben, wird der Betrag nun von Ihrem Chipkartenguthaben abgezogen
    • ansonsten führen Sie bitte eine Chipkarte mit einem entsprechend verfügbaren Guthaben ein. Sollte nicht genügend Guthaben vorhanden sein, müssen Sie den Vorgang wiederholen.
  • Bezahlung mit der EC-Karte
    • Führen Sie Ihre EC-Karte ein. Die Freigabe des Kartenschlitzes kann nach der vorhergehenden Bestätigung bis zu 5 Sekunden dauern.
    • Der Betrag, mit der Ihre EC-Karte belastet wird, erscheint im Display.
    • Geben Sie auf dem PIN-Pad Ihre EC-PIN ein und bestätigen Sie diese ebenfalls auf dem PIN-Pad.
    • Entnehmen Sie Ihre EC-Karte.
  • Wählen Sie abschließend aus, ob Sie einen Bon für die Transaktion drucken wollen oder nicht. Die Auswahlmaske ist für 5 Sekunden sichtbar.
  • Entnehmen Sie ggf. Ihre Chipkarte und den Bon.

Gültigkeit aufdrucken/ValidierungBereich öffnenBereich schließen

Zum Drucken der Gültigkeit verwenden Sie bitte die Validierungsstationen

  • im Eingangsbereich Haus 13,
  • im Eingangsbereich Haus 15,
  • im Haus 16 zwischen den Räumen 16-1064 und 16-1065 und
  • im Eingangsbereich Halle 17.

 

Gültigkeit wird aus der Datenbank des Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen abgerufen.

Die Gültigkeit und der Immatrikulationszeitraum erstrecken sich jeweils über Ihre (maximal) 2 Hochschulsemester: vom Beginn des vorletzten bis zum Ende des letzten Semesters, für das Sie zurückgemeldet sind. Erstseinschreiber erhalten bis zu ihrer ersten Rückmeldung immer nur die Gültigkeit über das erste Semester aufgedruckt.

Sie können Ihre Karte also sofort neu bedrucken, sobald Sie für das Folgesemester zurückgemeldet sind. Dies können Sie im TH-Online-Portal unter "Mein Studium" > "Studienservice" überprüfen ("Rückmeldung zum [Semester] [Jahr]") .

 

Wenn Sie die Bezahlfunktion Ihrer Chipkarte nutzen wollen, müssen Sie weiterhin jedes Semester die Gültigkeit Ihrer Chipkarte aufdrucken, da die angeschlossenen Systeme nur Zugriff auf die Gültigkeitsdaten auf Chipkarte haben.

Chipkarte sperrenBereich öffnenBereich schließen

Bei Verlust der Chipkarte informieren Sie bitte umgehend eine der nachfolgenden Stellen (bitte die jeweiligen Öffnungszeiten beachten):

  • die Zahlstelle (Haus 13, Raum 13-139, Tel.: +49 (0) 3375 / 508-393)
  • Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen
  • das Hochschulrechenzentrum
  • oder schreiben Sie eine E-Mail an die Wicka-E-Mailadresse.

Hinweise für MitarbeitendeBereich öffnenBereich schließen

An der Technischen Hochschule Wildau wird für alle Mitarbeitende und Lehrbeauftragte bei Einstellung ein Mitarbeitendenausweis in Form einer multifunktionalen Chipkarte ausgegeben. Die Chipkarte ist Eigentum der Technischen Hochschule Wildau. Für erstmalig ausgestellte Chipkarten wird keine Gebühr erhoben. Um die Chipkarte erstellen zu können, wird ein Passfoto möglichst als jpg.Datei benötigt (per Mail an die Stundenplanung). Die Chipkarte ist personalisiert und darf anderen Personen nicht zur Verfügung gestellt werden.
 
Der Verlust der Chipkarte ist unverzüglich im Sachgebiet Personal schriftlich anzuzeigen. Sollten Ihre Karte eine Schlüsselfunktion für Labore, Seminarräume oder Büros besitzen melden Sie bitte den Verlust schon vorher per Mail oder Telefon an das Sachgebiet Personal oder das Sachgebiet Technische Haus- und Betriebsverwaltung, damit die verlorene Karte so schnell wir möglich deaktiviert werden kann. Eine neue Chipkarte wird nur ausgestellt, wenn der Antrag vollständig ausgefüllt vorliegt (siehe auch: Antrag auf Ausstellung einer neuen Chipkarte). Für die Ausstellung einer neuen Chipkarte nach Verlust ist eine Gebühr von 15,00 € zu zahlen.
 
Ist die Chipkarte defekt (gebrochen, Chip oder Thermostreifen defekt), kann eine neue Chipkarte ausgestellt werden. Auch hier ist ein Antrag auf Ausstellung einer neuen Karte zu stellen. Eine Gebühr ist in diesem Fall nicht zu zahlen.
 
Nach Ausscheiden aus der Hochschule ist die Chipkarte im Sachgebiet Personal zurückzugeben.
 
Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen wird das Datum der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf dem Thermochromicstreifen aufgedruckt, bei Mitarbeitenden welche unbefristet beschäftigt sind, das Renteneintrittsalter.
 
Ist das Gültigkeitsdatum bei befristet beschäftigten Mitarbeitenden bzw. Lehrbeauftragten abgelaufen, wird dieses durch das Sachgebiet Personal aktualisiert, wenn das Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt wird.

Informationen zum Offline-SchließsystemBereich öffnenBereich schließen

Im Jahr 2013 wurden die neuerrichteten Gebäude 16 und 17 mit Schließzylindern ausgestattet, die sich mit den Chipkarten der TH Wildau öffnen lassen (s.g. "Offline-Schießzylinder"). Suggsessive wurden und werden auch in den anderen Gebäuden die klassischen Schließzylinder gegen diese ausgetauscht. Zur Zeit (Stand März 2018) lassen sich so über 350 Türen mit der Chipkarte öffnen.

Wichtig: Auch wenn Sie nicht an der Zeiterfassung teilnehmen, müssen Sie täglich Ihre Chipkarte an den Zeiterfassungsterminals registrieren, damit Sie die entsprechenden Berechtigungen zum Öffnen der Räumlichkeiten erhalten.

 

Ich habe meine Karte verloren!

Die Schlüsselberechtigungen auf den Karten sind nur einen Tag gültig und müssen somit täglich erneuert werden. Dies ist ein großer Vorteil, da nach der Verlustmeldung einer Karte oder bis zu Herstellung einer neuen Karte diese maximal bis 24 Uhr des gleichen Tages berechtigt ist, die freigeschalteten Räume zu öffnen und somit im Gegensatz zum Verlust eines Schlüssels nicht das Schloss oder gar eine Schließgruppe ausgetauscht werden muss.

Um die Möglichkeit eines unberechtigten Zutritts zu minimieren, melden Sie den Verlust der Karte so schnell wie möglich

Als Mitarbeitende erhalten Sie im Sachgebiet Personal eine neue Karte. Diese Karte sperrt automatisch alle Vorgängerkarten bei der Zutritt- und Zeiterfassung sowie bei der bargeldlosen Bezahlung. Dieser Vorgang ist systembedingt nicht rückgängig zu machen.

 

Bei wem erhalte ich grundlegend die Berechtigung einen Raum/eine Raumgruppe zu öffnen?

Die Berechtigung einzelne Räume oder eine Gruppe von Räumen zu öffnen, erhalten Sie bei Frau Belger.
Die Berechtigung muss für jeden Raum und für jede Gruppe einmalig eingerichtet werden und gilt - wenn nicht anders vereinbart - maximal bis zum Ende des Arbeitsvertrages.

 

Wo beschreibe ich meine Karte und wie lange sind die Schlüssel gültig?

Die Schlüsselberechtigungen werden tagesaktuell auf Ihre Karte geschrieben, das heißt, Sie sind nur vom Beschreiben der Karte bis 24 Uhr des gleichen Tages gültig.
Um die Berechtigungen auf die Karte schreiben zu lassen, gehen Sie bitte an eines der Zeiterfassungsterminals und halten ihre Karte einfach vor das Schreib-/Lesefeld.

Da das Schreiben der Schlüsselberechtigungen einen kleinen Augenblick länger dauert, haben Sie bitte 1-2 Sekunden Geduld, bis die Erfolgsmeldung im Display erscheint ("Kommen gebucht" bzw. "Berechtigungen geschrieben").

Falls im Display "Karte gesperrt" erscheint, kann es sein, dass die Zeit zum Schreiben zu kurz war oder Sie die Karte mehrmals kurz hintereinander an den Terminal gehalten haben. Bitte warten Sie ein paar Sekunden und wiederholen den Vorgang.

Mitarbeitende, die an der Zeiterfassung teilnehmen, erhalten alle Schlüsselberechtigungen bereits im Rahmen des Einbuchens (Kommen). Falls Sie neue Berechtigungen im Laufe des Tages erhalten haben, müssen Sie sich nicht ausbuchen, sondern können sich die Schlüssel nach dem Drücken der Saldo-Abfrage-Taste (i-Taste) neu auf die Karte schreiben lassen.

Bedienungsanleitung ZeiterfassungsterminalBereich öffnenBereich schließen

Kommen

  • steht „Kommt“ bereits im Display -> Karte vorhalten
  • sonst: [Grüner Pfeil/Pfeil nach links] drücken und Karte vorhalten
  • Displayanzeige: Kommt Gebucht; nach 2-3 Sec. Saldoanzeige: Bsp.: +012.34
  • Displayanzeige im offline-Fall: offline Kommt Gebucht; keine Saldoanzeige
  • „Kommt“ bleibt im Display stehen

Gehen

  • steht „Geht“ bereits im Display -> Karte vorhalten
  • sonst: [Roter Pfeil/Pfeil nach rechts] drücken und Karte vorhalten
  • Displayanzeige: Geht Gebucht; nach 2-3 Sec. Saldoanzeige: Bsp.: +012.34
  • Displayanzeige im offline-Fall: offline Geht gebucht; keine Saldoanzeige
  • „Geht“ bleibt im Display stehen

Dienstgang

  • Gehen zum Dienstgang: [Gelbes Haus] drücken und Karte vorhalten
  • Displayanzeige: geht zum Dienstgang
  • Kommen vom Dienstgang: steht „Kommt“ im Display -> Karte vorhalten; sonst [Gelbes Haus] drücken und Karte vorhalten
  • Displayanzeige: kommt vom Dienstgang

Saldo- / Urlaubsabfrage

  • [Blaues I] drücken und Karte vorhalten
  • Displayanzeige: Bsp.: +012.34 +12.0 AN -> bedeutet: 12,34 +Stunden, 12 Tage Resturlaub, Status anwesend (weitere Stati: AB=abwesend, DG=Dienstgang, GV=Geht vergessen)
  • Displayanzeige im offline-Fall: Bsp.: +012.34 +12.0 off AN : -> Anzeige des zuletzt gespeicherten Saldo, Resturlaub und Anwesenheitsstatus (nicht aktuell!)

Meldungen

  • Geht Vergessen +Kommt: Hinweis auf gestern vergessenes Abmelden, sowie durchgeführte Kommt-Buchung
  • anwesend, abwesend, abwesend Dienstgang: Rückweisung unplausibler Buchungen (z.B. 2x hintereinander „Kommt“ gebucht)
  • Karte gesperrt: keine Buchungsberechtigung an diesem Terminal oder Mehrfachbuchungssperre (Karte mehrmals schnell hintereinander bzw. mit zu großem Abstand vorgehalten)

DatenschutzBereich öffnenBereich schließen

Der Chip in der Karte nimmt keine personenbezogenen Daten auf - weder den Namen noch das Geburtsdatum, die Anschrift, den Studiengang, das Fachsemester oder die Noten.

Mit Ausnahme der Geldbörsendaten dienen die gespeicherten Daten nur der eindeutigen Identifizierung des Karteninhabers.

Alle auf dem Chip gespeicherten Daten sind verschlüsselt abgelegt. Nur die werksseitige Kartennummer sowie bei DESFire-Karten die Geldbörse sind frei auslesbar. Um den Zugriff auf die verfügbaren Daten größtmöglich zu reduzieren, sind diese für die verschiendenen Anwendungsfälle mit unterschiedlichen Schlüsseln verschlüsselt.

Der Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Campusmanagement (Name, Matrikelnummer, Lichtbild) erfolgt verschlüsselt und findet ausschließlich zum Zwecke der Kartenherstellung in einem gesondert gesicherten Hochschulnetz statt. Diese zusammengeführten Daten werden im Chipkartensystem nur temporär gespeichert.

Bei Verlust einer Karte werden durch die Ausstellung einer neuen Karte alle Vorgängerkarten ungültig und können nicht mehr an den Chipkartengeräten genutzt werden. Die Sperrung der Karten in den Geräten erfolgt ausschließlich über die Kartennummer.

Die Kartenart und der verwendete Inhalt entsprechen dem Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Regeln.

Ihr Ansprechpartner Master of Science Ron Tinius Master of Science Ron Tinius

Tel.: +49 3375 508 209
Mail: ron.tinius@th-wildau.de
Haus 13, Raum 114

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