Allgemeine Informationen
Die Neufassung des Hochschulgesetzes im Jahr 2014 (§64(3)) forderte die Einsetzung von Ethikkommissionen.
Sie befassen sich mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke, zu Forschungsvorhaben am Menschen sowie an Tieren und sollen dazu Empfehlungen abgeben.