- Die Ethikkommission wird auf schriftlichen Antrag tätig.
- Eine Antragstellung ist für Angehörige der Hochschule in der Regel kostenfrei.
- Die/der Antragsteller/in kann den Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit beantragen.
- Für weitere Informationen senden Sie bitte Ihre Anfrage an die Ethikkommission.