Berufsbegleitend studieren an der TH Wildau
Egal ob berufsbegleitende Bachelor- und Master-Studiengänge, Studium ohne Abitur oder Teilzeitstudium - die TH Wildau bietet verschiedene Möglichkeiten für den Einstieg vom Beruf in ein Studium.
Berufsbegleitende Bachelor-Studiengänge
Die berufsbegleitenden Bachelor-Studiengänge richten sich an Interessierte, die schon einige Zeit in ihrem Beruf arbeiten oder nach dem Schulabschluss direkt eine betriebliche Ausbildung absolviert haben und sich nun weiterqualifizieren, einen akademischen Abschluss erwerben und sich so neue Karriere- und Verdienstmöglichkeiten eröffnen wollen.
Postgraduale berufsbegleitende Master-Studiengänge
Für Absolventinnen und Absolventen von Diplom- und Bachelorstudiengängen, die sich für höhere Aufgaben und zukünftig für Fach- oder Führungsaufgaben in Unternehmen und Einrichtungen qualifizieren wollen, bietet die TH Wildau über ihr An-Institut Wildau Institute of Technology (WIT e.V.) postgraduale berufsbegleitende Master-Programme an, die über Studiengebühren finanziert werden.
Sie haben kein Abitur und möchten an der TH Wildau studieren?
An der TH Wildau können beruflich Qualifizierte, darunter beispielsweise Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker oder Absolventinnen und Absolventen bestimmter Fachschulen, auch ohne Hochschul- oder Fachhochschulreife studieren.
Interessierte für ein fachgebundenes Studium können sich bewerben, wenn sie einen Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss, eine geeignete abgeschlossene Berufsausbildung und danach mindestens zwei Jahre Berufserfahrung erworben haben.
Sie möchten in Teilzeit an der TH Wildau studieren?
Das Studium an der Technischen Hochschule Wildau ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es können Umstände eintreten, die Sie daran hindern, dass volle Studienprogramm zu absolvieren.
Gemäß § 18 Abs. 4 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in Verbindung mit § 5 der Rahmenordnung der TH Wildau ist es möglich, jeden Vollzeitstudiengang in Teilzeit zu studieren, wenn der/die Antragsteller*in nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium anzutreten.