Wirtschaft und Recht (LL. M.)
Studiengang Wirtschaft und Recht
Master-Studiengang

Wirtschaft und Recht (LL. M.)

Der Master-Studiengang Wirtschaft und Recht bietet eine spezialisierte Ausbildung im Bereich Wirtschaft und Recht.

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Auf einen Blick

Abschluss

Master of Laws (LL. M.)

Studientypen

Vollzeit

Regelstudienzeit

4 Semester (Vollzeit), 8 Semester (Teilzeit)

Unterrichtssprache

Deutsch

Studienbeginn

Wintersemester (Start September)

Bewerbungsfristen

Aktuelle Bewerbungsfristen

ECTS-Credits

120 CP

Semesterbeitrag

Semesterbeitrag

Besonderheiten:

-

Fachbereich

Wirtschaft, Informatik, Recht

   

Studienziele

Der Master-Studiengang Wirtschaft und Recht bietet eine spezialisierte Ausbildung im Bereicht Wirtschaft und Recht. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von fundierten Fachkenntnissen in den Bereichen Recht, Wirtschaft, und von Soft Skills. Ein weiterer Bestandteil des Studiums ist eine Spezialisierung in "International Business Law" oder "Personal".

Studieninhalte

  • Recht
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Communication
  • Spezialisierung "International Business Law" und "Personal"
  • Forschungsprojekt Masterarbeit und Master-Thesis

 

Studienaufbau und -dauerBereich öffnenBereich schließen

1. - 3. Semester: Lehrveranstaltungen
4. Semester: Anfertigung der Master-Thesis und Master-Prüfung

SpezialisierungenBereich öffnenBereich schließen

BerufsperspektivenBereich öffnenBereich schließen

Das Studium qualifiziert für mittlere und höhere Führungstätigkeiten an den Schnittstellen von Recht und Wirtschaft in:

  • Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (z. B. in Personalabteilungen)
  • International tätige Unternehmen
  • Unternehmensberatungen und Insolvenzverwaltungen
  • Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Kommunen, Landkreisen, Landes- oder Bundesbehörden, sowie Verbänden und Vereinigungen

Absolventinnen und Absolventen:

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Für eine detailliertere Abfrage der Stellendatenbank gehen Sie bitte hier hin: 

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Anbieter:

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Zugangsvoraussetzungen und BewerbungBereich öffnenBereich schließen

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen

Informationen zum Hochschulzugang

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen sind in §6 der Studien- und Prüfungsordnung wie folgt beschrieben:

Zugangsberechtigt für ein Masterstudium Wirtschaft und Recht sind grundsätzlich alle Absolventinnen und Absolventen, die bereits über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor) mit einer wirtschaftsjuristischen, juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Ausrichtung verfügen, wobei im letzten Fall ausreichende juristische Kenntnisse für das vorgenannte Masterstudium mit juristischem Abschluss ersichtlich sein müssen.

Diese sind regelmäßig gegeben, wenn juristische Module im Umfang von insgesamt mindestens 15 Credit Points (CP) vorliegen. Dabei müssen mindestens 10 CP auf allgemeines Zivilrecht und Gesellschaftsrecht entfallen.

Für den Zugang zu diesem Studiengang müssen ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber ihre sprachliche Studierfähigkeit nachweisen. Diese liegt vor, wenn die Studienbewerberinnen und -bewerber die Deutsche Sprachprüfung für Hochschulen (DSH) mit dem Gesamtergebnis DSH-2 oder besser bestanden haben.

Für den Zugang zu diesem Studiengang müssen Studienbewerberinnen und -bewerber ihre Sprachkenntnisse in Englisch nachweisen, § 9 Abs. 5 S. 2 BbgHG1. Als Nachweis der Sprachkenntnisse in Englisch gelten:

  • mindestens B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) (anerkannte Nachweise in der jeweils gültigen Fassung der Richtlinie Sprachnachweise von Englischkenntnissen für die Immatrikulation an der Technischen Hochschule Wildau, oder
  • wenn die in Absatz 1 genannten Bachelorstudiengänge mindestens ein Modul „Englisch“ aufweisen, oder
  • ein bestandener schriftlicher und mündlicher Test auf dem Niveau B2, welcher vom Sprachenzentrum der Technischen Hochschule Wildau durchgeführt wird, oder
  • wenn ein englischsprachiges Auslandssemester im Rahmen eines akkreditierten Studiums nachgewiesen wird.

Sofern der Studiengang zulassungsbeschränkt ist, ist die Ordnung der Technischen Hochschule Wildau für die Auswahl von Studierenden in zulassungsbeschränkten Studiengängen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.

Gemäß der Ordnung der Technischen Hochschule Wildau für die Auswahl von Studierenden in zulassungsbeschränkten Studiengängen wird – soweit dieser Studiengang zulassungsbeschränkt ist – als weiteres Zulassungskriterium ein englischsprachiges Motivationsschreiben verlangt, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber auf mindestens zwei und höchstens drei Seiten ihre bzw. seine Motivation für oder ihre bzw. seine Identifikation mit dem gewählten Studiengang darlegt. Das Motivationsschreiben ist fristgerecht mit den anderen Bewerbungsunterlagen einzureichen.

 

Berwerbung

  • An der TH Wildau können Sie sich online bewerben. Alle Informationen rund um die Bewerbung erhalten Sie auf der zentralen Bewerbungsseite.

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Ihre Anlaufstellen

Studiengangsprecherin

Prof. Dr. Stefan Strassner (kommissarisch)

Telefon: +49 (0) 3375 / 508-525

E-Mail: wrm.wir(at)liste.th-wildau.de

Koordinatorin

Koordinatorin: Claudia Wruck 

Telefon:+49 3375 508 881

E-Mail: wrm.wir(at)liste.th-wildau.de

Allgemeine Studienberatung

Die Studienorientierung und -beratung hilft bei grundsätzlichen Fragen rund um die Studienwahl.

Studienfachberatung

Fragen zu Studienaufbau, Studieninhalten oder zur Anrechnung von Studienleistungen? Die Studiengangsprecherin Prof. Budilov-Nettelmann beantwortet alle studiengangspezifischen Fragen.

Bewerbung und Zulassung

Das Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen erteilt ausführliche Auskünfte zu Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung sowie Prüfungsangelegenheiten.