Web-App zur Kontaktnachverfolgung im Falle einer SARS-Cov2-Infektion
Die Web-App zur Kontaktnachverfolgung ist eine Eigenentwicklung des iCampus-Teams und in enger Abstimmung und kürzester Zeit mit dem Krisenstab der TH Wildau und dem Vizepräsidenten für Digitalisierung und Qualitätsmanagement im Wintersemester 2020/21 entstanden.
GEMEINSAM GEGEN CORONA - wichtige Informationen zur Web-App
Neues Feature ab 29. Oktober 2020Bereich öffnenBereich schließen
Die Web-App kann nun auch für die hochschulinterne Kontaktnachverfolgung genutzt werden. Das heißt: Nutzern wird es ermöglicht, freiwillig zuzustimmen, dass sie per E-Mail oder telefonisch durch die TH Wildau informiert werden, wenn sie in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer Covid-19-infizierten Person in den Gebäuden der TH Wildau hatten. Grundlage dafür ist, dass der/die Infizierte freiwillig zugestimmt hat, über seine/ihre Infektion mit Covid-19 zu informieren.
Das neue Feature kann in der Web-App links oben über das „?“ aktiviert und auch jederzeit wieder deaktiviert werden.
Vorteil
Wir wissen alle aus den Medien, dass die Gesundheitsämter an der Überlastungsgrenze arbeiten und die Kontaktnachverfolgung langwierig sein kann. Mit der Erweiterung unserer Web-App haben Sie daher die Möglichkeit, zeitnah informiert zu werden und somit zum Infektionsschutz aktiv beizutragen.
Dieses Feature wurde auf expliziten Wunsch und mit Zustimmung durch Personal- und Studierendenrat erstellt.
Wie funktioniert die Web-App?Bereich öffnenBereich schließen
Alle Räumlichkeiten der TH Wildau werden sukzessive mit QR-Codes ausgestattet - im ersten Schritt alle Veranstaltungs- und Besprechungsräume, Labore und die Bibliothek, im zweiten Schritt alle weiteren Büros. So lange die einzelnen Büros noch keinen QR-Code erhalten haben, bitten wir um das Weiterführen der bisherigen Kontaktlisten.
Die QR-Codes müssen vor dem Betreten der Räumlichkeiten mit einem mobilen Endgerät gescannt werden. Diejenigen, die kein mobiles Endgerät haben oder dafür nutzen wollen, können die Daten vor oder nach dem Betreten der Räumlichkeit auch manuell über die Webseite icampus.th-wildau.de/kontaktnachverfolgung an jedem anderen Gerät mit Internetzugang pflegen.
Durch das Scannen gelangt man direkt zur Web-App:
- Mitarbeiter/‑innen und Studierende benötigen nur ihren Hochschulaccount/LDAP zum Einloggen.
- Hochschulexterne Personen geben ihren Vor- und Zunamen sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.
Im Falle einer Anfrage durch das Gesundheitsamt werden jeweils nur Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer weitergegeben.
Hinweis: Verlässt eine Person den Raum, in dem sie zuvor angemeldet war, ist es sinnvoll, wenn sie sich in der Kontaktnachverfolgungs-App über die Funktion „Raum verlassen“ wieder ausloggt. Geschieht dies nicht, bleibt die Person solange in dem Raum eingeloggt, bis sie einen anderen Raum betritt oder der Tag vorbei ist.
Im Zusammenhang mit inhaltlichen oder organisatorischen Fragen steht Ihnen ab 5. Oktober das Ticketsystem per E-Mail unter supportcenter(at)th-wildau.de zur Verfügung
Aus welchem Grund wird die Web-App eingeführt?Bereich öffnenBereich schließen
Wir erheben und verarbeiten die dabei erhobenen personenbezogenen Daten gemäß der Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV) vom 30. Oktober 2020 (GVBl.II/20, [Nr. 103]) § 7 Abs. 4 Nr. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 2. (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_eindv, abgerufen am 16.11.2020).
Für den Fall, dass sich ein Covid-19-Patient/eine Covid-19-Patientin in den Räumlichkeiten der TH Wildau aufgehalten hat, muss die TH Wildau in der Lage sein, auf Anfrage des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden eine Liste mit allen Kontaktpersonen zur Verfügung zu stellen.
Um dieser Anfrage gerecht zu werden, hat sich der Krisenstab der TH Wildau für die digitale Kontakterfassung entschieden. Dies ist ein sicherer, effizienter und papierloser Weg, der Umgangsverordnung gerecht zu werden.
Der Akademische und der Nichtakademische Personalrat haben gemäß der Mitbestimmung nach § 65 Nr. PersVG zudem ihre Zustimmung zur Nutzung der Kontaktnachverfolgungs-App schriftlich mitgeteilt.
Warum ist die Nutzung so wichtig?Bereich öffnenBereich schließen
Der Krisenstab und das gesamte Präsidium bitten eindringlich darum, dass alle Studierenden, Beschäftigten und Gäste diese sichere, datenschutzkonforme und sehr effiziente Möglichkeit zur Kontaktnachverfolgung nutzen. Abgesehen davon, dass die TH Wildau verpflichtet ist, im Infektionsfall dem Gesundheitsamt die nötigen Daten zu melden, so ist es im Interesse aller, Corona-Fälle zu vermeiden oder potenzielle Ansteckungsketten nachzuverfolgen und zu durchbrechen.
Aus diesem Grund setzt der Krisenstab auf die Selbstverantwortung. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle bei einem Kontakt mit einem Covid-19-Patienten/einer Covid-19-Patientin durch das Gesundheitsamt informiert werden. Gleichzeit dient es dem gegenseitigen Schutz.
Wichtig: Die Daten werden nur auf Anforderung durch das Gesundheitsamt weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung oder Nutzung erfolgt nur, wenn der/die Covid19-Infizierte seine/ihre Zustimmung gegeben hat, Kontakte hochschulintern zu informieren. Gleichzeitig müssen auch die entsprechenden Kontakte die freiwillige Zustimmung gegeben haben, informiert zu werden (siehe dazu oben "Neues Feature ab 29. Oktober 2020").
Zugriff auf die Daten werden in jedem Fall nur ausgewählte Kollegen oder Kolleginnen des Krisenstabs sowie des Personalrats oder Studierendenrats der TH Wildau im Vier-Augen-Prinzip haben.
GEMEINSAM GEGEN CORONA!