Berufungskommission
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Mitglieder der Berufungskomission

Einer Berufungskommission gehören in der Regel an:

  • drei Vertreter/-innen der Gruppe der Hochschullehrer/-innen, die das zu besetzende Fach angemessen repräsentieren
  • ein/-e von der Präsidentin bestimmte/-r Hochschullehrer/-in
  • ein/-e Vertreter/-in der Gruppe der akademischen Mitarbeiter/-innen
  • ein/-e Vertreter/-in der Gruppe der Studierenden
  • eine hochschulexterne sachverständige Person

 

Der Grundsatz der Professor/-innenmehrheit nach § 59 Absatz 1 BbgHG ist zu wahren. Mindestens 40 von Hundert der stimmberechtigten Mitglieder sollen Frauen sein, darunter mindestens eine Hochschullehrerin.

 

Zudem können im Berufungsverfahren folgende Personen mitwirken

  • Vertreter/-in der nicht-akademischen Mitarbeiter/-innen als nichtstimmberechtigtes Mitglied
  • Gleichstellungsbeauftragte
    Als beratendes Mitglied gehört die Gleichstellungsbeauftragte der TH Wildau der Berufungskommission an. Dies soll ein qualitätsgesichertes Berufungsverfahren hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleisten. Die TH Wildau ist bemüht, den Anteil von qualifizierten Wissenschaftlerinnen im Lehrkörper zu erhöhen und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen – die TH Wildau ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
  • Beauftragte für Hochschulangehörige mit Behinderung
    Im Falle von Bewerbungen von Menschen mit Behinderung ist die Beauftragte oder der Beauftragte für Hochschulangehörige mit Behinderung im Berufungsverfahren zentral beteiligt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Berufungsbeauftragter
    Die Berufungskommission wird von dem Fachbereichsrat beschlossen und durch eine/-n Vorsitzende/-n geleitet. Hier finden Sie den oder die Berufungskommissionsvorsitzende/-n der derzeit laufenden Berufungsverfahren. Die Berufungskommission erstellt anhand ausgewählter Kriterien, einer hochschulöffentlichen Präsentation und hochschulexterner vergleichender Gutachten einen Berufungsvorschlag mit ein bis drei Bewerberinnen und Bewerbern.
Thomas Lehne, Kanzler der TH Wildau

Berufungsbeauftragter:

Tel.: +49 3375 508 900
Mail: thomas.lehne(at)th-wildau.de
Haus 13, Raum 101

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