Studieren und Arbeiten mit Kind ist an der TH Wildau möglich.
Wir unterstützen Sie dabei!
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben, wie Sie das Studium mit Kind gestalten können.
Eine "Tagesspiegel" Sonderausgabe über den "Service für Familien"
FamilienservicebüroBereich öffnenBereich schließen
Das Familienservicebüro ist Anlaufstelle für alle Hochschulangehörigen rund um das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf“.
Wir helfen Ihnen weiter mit Information, Beratung und Unterstützung.
Sie studieren und haben Kinder oder planen welche? Dann entstehen häufig Fragen wie diese:
- Wie kann ich Studium und Elternschaft miteinander verbinden?
- Wie muss ich mein Studium organisieren?
- Was ist bei Schwangerschaft und Geburt zu beachten?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Sie sind Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und haben Kinder oder pflegebedürftige Angehörige? Dann entsteht häufig ein Vereinbarkeitsproblem. Es tauchen Fragen auf:
- zu Elterngeld und Elternzeit
- zu Freistellungsmöglichkeiten
- zur Gestaltung des Wiedereinstiegs
Wir haben zahlreiche Informationsmaterialien und Adressen, die Ihnen weiterhelfen können. Das Familienservicebüro recherchiert weitergehende Informationen für Sie und stellt Kontakte zu Institutionen, Fachpersonen und ExpertInnen her.
Wir helfen bei der Vermittlung von Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder, zum Beispiel wenn die Vorlesungen länger dauern, als die KITA auf ist (Randzeitenbetreuung), bei Betreuungsengpässen (z.B. wenn die reguläre Kinderbetreuung ausfällt).
Das Familienservicebüro im Haus 13, Raum 010 können Sie zum Aufenthalt für sich und ihr Kind nutzen, wenn z.B. die Kita geschlossen ist oder in den Ferienzeiten.
Hier gibt es auch einen Rückzugsbereich für Schwangere oder stillende Mütter. Wenn Sie den Raum nutzen möchten, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Mit dem Kinderwagen ist der Raum über den Fahrstuhl vom Parkplatz zu erreichen.
- Mail: Familienservice(at)th-wildau.de
- Telefon: 03375/ 508-853
Flexible KinderbetreuungBereich öffnenBereich schließen
Sie...
... wollen an einer Veranstaltung teilnehmen?
... brauchen Zeit für Ihre Abschlussarbeit oder Prüfung?
... haben einen dringenden dienstlichen Termin?
Aber es fehlt die Kinderbetreuung?
Die TH Wildau bietet Studierenden und Beschäftigten die Möglichkeit, für Ihre Verpflichtungen bzw. Termine an der Hochschule eine stundenweise Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Studium oder Beruf zu verbessern.
Der Servicebereich Familienbüro bietet eine Betreuung für Kinder im Alter zwischen 6 Monate und 8 Jahren auf dem Campus Wildau an.
Anmeldung
Die Anmeldung und Anfrage zur Betreuung erfolgt, per Mail oder Telefon, direkt über das Familienservicebüro.
Eine Anmeldung ist bis zu 2 Tage vor der Betreuung in der Woche und bis zu 5 Tage am Samstag,notwendig.
Da das Kontingent der Stunden begrenzt ist, kann eine Bestätigung nur erfolgen,
wenn ausreichend Betreuungsstunden zur Verfügung stehen oder keine andere Betreuung bereits eingetragen ist.
Senden Sie uns, nach Rückspache vom Familienservice, den ausgefüllten Anmeldebogen per Mail oder Hauspost.
Mit der Anmeldung für eine flexible Kinderbetreuung stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu. Bitte lesen Sie sich diese vorher durch.
- Nutzungsbedingungen für die flexible Kinderbetreuung (PDF)
- Anmeldebogen (PDF-Formular)
- Hygieneplan in Zeiten von Corona
Hinweis: Es besteht kein verbindlicher Anspruch auf die Bewilligung der Flexiblen Kinderbetreuung. Aufgrund des begrenzten Stundenkontingentes kann die Bewilligung nur erfolgen, wenn ausreichende Betreuungsstunden zur Verfügung stehen.
Infogespräch
Bitte vereinbaren Sie gleichzeitig einen Termin für ein verbindliches Infogespräch, mit Franziska Kieslich aus dem Servicebereich Familienbüro, damit wir uns kennenlernen und Details zur Betreuung besprechen können.
Zu diesem Gespräch halten Sie bitte den Studierenden- oder Dienstausweis bereit.
Betreuung
Die Kinderbetreuung im Familienservicebüro kann von Montag bis Freitag in den Zeiten von 09:00 - 17:00 Uhr stattfinden. Eine längere Betreuung nach 17:00 Uhr ist nach Absprache möglich.
Eine Betreuung an Samstagen, z.B. im Rahmen des berufsbegleitenden Studiums ist ebenfalls nach Absprache möglich. Eine Anmeldung ist bis zu 2 Tagen vor der Betreuung in der Woche und bis zu 5 Tagen am Samstag, notwendig.
Buchung
Planen Sie außerdem für Kinder unter drei Jahren eine Vorlaufzeit zusätzlich zur Buchungsfrist ein, um eine sanfte Eingewöhnung zu gewährleisten.
Betreuungszeiten und -orte
Die Betreuungszeiten und sind flexibel gestaltbar. Der Betreuungsumfang kann individuell variieren zwischen 2 bis 4 Stunden am Tag und maximal 12 Stunden pro Woche, bei maximal einer Woche am Stück.
Die gebuchten Stunden dürfen nicht selbständig von dem Nutzer/innen erweitert oder verschoben werden. Für alle Änderungen ist eine Rücksprache mit dem Servicebereich Familienbüro unumgänglich.
Die Kinderbetreuung findet grundsätzlich in den Eltern-Kind-Zimmern oder im Campulino auf dem Campus statt.
Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung der gebuchten Stunden ist grundsätzlich formlos, möglichst persönlich, telefonisch oder per Email.Eine Stornierung muss spätestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn stattfinden.
Bei Stornierung unter 24 Stunden oder unentschuldigten Nichterscheinen behalten wir uns eine komplette Sperrung für weitere Betreuung vor.
HochschulkitaBereich öffnenBereich schließen
Seit Oktober 2018 gibt es auf dem Campus (Haus 19) eine Hochschulkita für 26 Kinder, die sich vor allem an Studierende und Angehörige der TH Wildau richtet.
Anmeldungen für die Kinderbetreuung sind ab sofort möglich. Mehr Informationen: Kita-Träger "Die Kinderwelt gGmbH"
Für Kindertagesstätten in Berlin gibt es einen KITA-Finder: Kita Suche Berlin
Kinderbetreuung im CampulinoBereich öffnenBereich schließen
Seit dem Wintersemester 2014 bietet die Hochschule auf dem Campus der TH Wildau eine Kindertagesbetreuung im "Campulino" für Kinder bis zu drei Jahren an.
Aktuelle Informationen dazu können im Familienservicebüro nachgefragt werden.
SpielzeugtascheBereich öffnenBereich schließen
Für alle Eltern und Hochschulangehörige, die während ihres Studiums oder Jobs ihr Kind bei sich haben oder auf dem Campus eine Wartezeit überbrücken müssen, haben wir eine tolle Lösung:
Die Spielzeugtasche zum Ausleihen!
In der Tasche befinden sich verschiedene Spielzeuge für Kinder zwischen 1 und 6 Jahren, wie zum Beispiel Bücher, Kartenspiele und Malspaß.
Falls Sie daran interessiert sind, die Spielzeugtasche auszuleihen, kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Familienservicebüro und vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung.
Familienservicebüro & flexible Kinderbetreuung der TH Wildau
Franziska Kieslich
Wo: Technische Hochschule Wildau
Hochschulring 1, 15745 Wildau
Haus 13, Raum 010, Der Raum ist für Kinderwagen auch mit dem Fahrstuhl erreichbar
Wann: Von Montag bis Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr
E-Mail : familienservice@th-wildau.de
Telefon : 03375508-853
Elternratgeber und NewsletterBereich öffnenBereich schließen
Einmal im Semester erscheint ein Newsletter mit Infos für studierende Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern.
In Berlin und Brandenburg kann ein Elternbrief abonniert werden, der Sie bei der Erziehung Ihres Kindes begleitet, und zwar von seiner Geburt bis zum 8. Lebensjahr. Diese kostenlosen Elternbriefe erhalten Sie per Post oder auch online:
WickelplätzeBereich öffnenBereich schließen
In den folgenden Häusern gibt es Wickelmöglichkeiten:
- Mensa, Erdgeschoß imDamen-WC im Foyer (R. 10-0.0)
- Halle 14, Untergeschoß im Umkleideraum für Damen (R. 14-AK14)
- Haus 16, 2. Obergeschoß im 1.Hilfe-Raum (R. 16-2009)
Workshops und VeranstaltungenBereich öffnenBereich schließen
Wir führen Workshops und Veranstaltungen für Eltern durch:
- Gesunde Ernährung für Kinder
- Erste Hilfe am Kind
- Vortrag über Demenz
- Osterbasteln
Auslandsstudium mit KindBereich öffnenBereich schließen
Neues Informationsportal für Studium oder Praktikum im Ausland mit Kind
Im Rahmen des Programms "Familie in der Hochschule" wurde ein Internetportal zur Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Studierenden eingerichtet. Es richtet sich speziell an Studierende mit Kindern und hilft bei der Vorbereitung eines Auslandsaufenthaltes und zeigt, wie es anderen studierenden Eltern mit ihren Kindern im Ausland erging. Gezeigt wird, welche Wege studierende Eltern bereits gegangen sind und welche Vorbereitungen für den Auslandsaufenhalt sinnvoll sind und was Eltern darüber wissen sollten. Mobilität zahlt sich auch für Sudierende mit Kindern aus. Weitere Informationen auf der Website www.auslandsstudium-mit-kind.de
Individuelle NachteilsausgleicheBereich öffnenBereich schließen
Individuelle Nachteilsausgleiche für Schwangere, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
Der Nachteilsausgleich unterstützt Studierende bei der Vereinbarkeit von Studium, Schwangerschaft und familiären Verpflichtungen (von der Kinderbetreuung bis zur Pflege von Angehörigen). Die Lösungsmöglichkeiten sind so unterschiedlich wie die Lebenssituationen und die Studienbedingungen. Ein individuell zugeschnittener Nachteilsausgleich berücksichtigt die besondere Situation eines Studierenden mit familiären Verpflichtungen.
Für wen ist der Nachteilsausgleich?
Einen Nachteilsausgleich können alle schwangeren Studentinnen und alle Studierenden beantragen, die ihr Studium mit familiären Aufgaben wie der alleinigen Betreuung und Erziehung von Kindern oder der Pflege von nahen Angehörigen vereinbaren müssen.
Nachteilsausgleiche können ausserdem Studierende beantragen, deren Beeinträchtigung dem Behinderungsbegriff der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) nachweislich entspricht.
Wann muss ich den Nachteilsausgleich beantragen?
Der/Die Studierende beantragt den Nachteilsausgleich möglichst frühzeitig schriftlich beim Prüfungsausschuss für das Fach, für das er den Nachteilsausgleich geltend machen möchte.Bitte beachten Sie, dass es einen nachträglichen Nachteilsausgleich grundsätzlich nicht gibt. Nachteilsausgleiche sind vor einer Leistungserfassung zu beantragen und zu gewähren.
Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
1. Die oder der Studierende stellt den Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Faches/der jeweiligen Fächer. Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- vollständig ausgefülltes Formular
- Nachweise über die Berechtigung: z.B. durch eine ärztliche Bestätigung zum Krankenstand, einen Pflegestufen-Bescheid, den Mutterpass, Geburtsurkunde des Kindes, Nachweis über Art und Umfang der regulären Kinderbetreuung.
2. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag.
Elternbrief - Tips für die ersten LebensjahreBereich öffnenBereich schließen
Kinder wachsen, erobern ihre Umwelt und fordern ihre Eltern - Was für ein Glück!
Wenn Sie wertvolle Tips zu den einzelnen Entwicklungsphasen erhalten möchten, empfehlen wir die Elternbriefe von dem Arbeitskreis Neue Erziehung, einem unabhängigen Verein für Eltern. Diese Elternbriefe begleiten Sie bei der Erziehung Ihres Kindes, und zwar von seiner Geburt bis zum 8. Lebensjahr. Um die Elternbriefe einzeln und jeweils passend zum Alter Ihres Kindes per Post zugeschickt zu bekommen, können Sie hier die Elternbriefe bestellen.
KinderbegrüßungsgeldBereich öffnenBereich schließen
Das Studentenwerk Potsdam zahlt für ein neugeborenes Kind 200 € Kinderbegrüßungsgeld. Anträge bitte direkt an das Studentenwerk richten: Studentenwerk
MutterschutzBereich öffnenBereich schließen
Damit Sie die Zeit an der Hochschule bis zur Geburt gut für sich gestalten und Ihr Studium mit Kind nach der Geburt weiterhin durchführen können, teilen Sie Ihre Schwangerschaft bitte dem Familienservicebüro mit. Füllen Sie dazu das Formular aus und bringen es zur Beratung mit.
Seit dem 01. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) in vollem Umfang auch für Studentinnen. Um Nachteile und ggf. Gefährdungen für Sie und Ihr Kind im Studium zu verhindern, ist es wichtig, dass Sie die Beratung in Anspruch nehmen.
Auf der Webseite zum Mutterschutz haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
RandzeitenbetreuungBereich öffnenBereich schließen
Das Familienservicebüro berät zur Randzeitenbetreuung, wenn zum Beispiel auf Grund von Vorlesungen am späten Nachmittag oder Abend eine zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich wird.
Für weitere Informationen bitte eine Anfrage an das Familienservicebüro senden: Familienservicebüro.
SonderstudienplanBereich öffnenBereich schließen
Lebensumstände können sich so verändern, dass ein Vollzeitstudium nicht mehr zu schaffen ist. Trotzdem muss das Studium nicht abgebrochen werden. Bei wichtigen Gründen können Sie nach einem Sonderstudienplan weiterstudieren. Dieser Anspruch ist in der Rahmenordnung der TH Wildau §6 beschrieben.
Wichtige Gründe sind:
- Schwangerschaft
- Kinderbetreuung
- Pflege hilfebedürftiger Familienangehöriger
- gesundheitliche Beeinträchtigung (Behinderung, Erkrankung) und
- Leistungssport.
Suchen Sie bitte zuerst das Gespräch mit Ihrem Studiengangsprecher bzw. Ihrer Studiengangssprecherin, wenn Sie in einen Sonderstudienplan wechseln möchten.
TeilzeitstudiumBereich öffnenBereich schließen
Das Studium an der TH Wildau ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Durch Veränderungen in den persönlichen Lebensumständen kann es sein, dass Sie es nicht mehr schaffen, dass volle Studienprogramm zu absolvieren. Die Hochschule bietet für alle Vollzeitstudiengänge einen Teilzeitstudienplan an.
Bevor Sie sich entscheiden, lassen Sie sich bitte im Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen beraten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Teilzeitstudium.
Studieren mit FamilienaufgabenBereich öffnenBereich schließen
Auf dem Info-Portal der deutschen Studierendenwerke finden studierende Eltern Beratung und Informationen zur Studienfinanzierung uvm.
- Webseite des Studierendenwerks
Angebote für Hochschulangehörige
ElterngeldBereich öffnenBereich schließen
Die Regelungen zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit geben Müttern und Vätern mehr Zeit für die Familie und ermöglichen eine flexible Rückkehr in den Beruf.
Die wichtigsten Inhalte:
- Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit kombinieren
- Partnerschaftsbonus
- flexiblere Elternzeit
- längerer Elterngeldbezug
Ausführliche Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des BMFSFJ
Mit dem Online-Rechner können Sie Ihren Elterngeldbezug planen und die voraussichtliche Höhe selbst ermitteln: Zum Elterngeldrechner, auf der Webseite des BMFSFJ.
Ein Pflegefall in der Familie - Was ist zu tun?Bereich öffnenBereich schließen
Ein Mitglied Ihrer Familie wird pflegebedürftig. Was muss alles bedacht werden und wer kann Sie unterstützen und beraten?
Eine erste Übersicht finden Sie im Flyer "Pflege in der Familie-was nun?".
In umfangreichen ToDo-Liste finden Sie viele wertvolle Informationen, die Ihnen helfen sollen, die neue Situation zu bewältigen, vor die Sie ein Pflegefall stellt.
Zum Glück, gibt es viele professionelle und kostenlose Anlaufstellen, die Sie dabei unterstützen, wie z.B. der Sozialdienst, die Pflegestützpunkte in den Kommunen und in Berlin und auch unser Familienservicebüro mit den Pflegeguides. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für diese Zeit und stehen Ihnen gern für Fragen zur Verfügung.
Freistellung wegen Pflege von FamilienangehörigenBereich öffnenBereich schließen
Wenn Sie Fragen zur Pflege haben, wenden Sie sich bitte an uns: Frau Franziska Kieslich und Frau Andrea Schmid.
- Wir informieren Sie über die gesetzlichen Möglichkeiten und Hochschulregelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, sowie über das externe Hilfenetz.
- vermitteln Ihnen die Adressen zu den relevanten Anlaufstellen, sodass Sie schnelle und kompetente Beratung erhalten können.
- Selbstverständlich behandeln wir alle Anfragen vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht.
Was tun, wenn der Pflegefall plötzlich eintritt?
Sie haben Anspruch auf eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung von maximal 10 Arbeitstagen, sofern ein naher Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird. Als nahe Angehörige gelten:
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner
- Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Geschwister
- Schwägerin, Schwager
- eigene Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder
- die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
- Schwiegerkinder und Enkelkinder.
Die Freistellung ist sofort wirksam und muss auch nicht im Vorhinein angekündigt werden, da der Anspruch „über Nacht" entstehen kann. Jedoch muss der Arbeitnehmer die voraussichtliche Dauer der Freistellung angeben.
Auf Verlangen ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen vorzulegen.
Sie haben Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld, dieses müssen Sie bei der Pflegekasse (Krankenkasse) Ihres Angehörigen zeitnah beantragen.
NotfallmappeBereich öffnenBereich schließen
Exklusiv für alle Hochschulangehörigen stellen wir Ihnen eine Notfallmappe zur Verfügung.
Diese Mappe enthält alle wichtigen Inhalte, die Sie für Ihre eigene Vorsorge oder für Ihre Familienangehörigen benötigen.
Hier können Sie auch beschreiben, wem Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben und ob Sie eine Patientenverfügung verfasst haben.
Sie können diese Mappe herunterladen und ausdrucken oder am PC ausfüllen.
PflegestützpunkteBereich öffnenBereich schließen
Die Pflegestützpunkte bieten kostenlos Beratung und Unterstützung zum Thema Pflege.
Pflege- und BetreuungseinrichtungenBereich öffnenBereich schließen
Auf der Seite Wohnen im Alter finden Sie ein Suchportal für Pflege- und Betreuungseinrichtungen, wie Betreutes Wohnen, Anbieter für Tagespflege und Pflegedienste, sowie Ratgeber zum Thema Finanzen, Hilfsmitteln und Tips für pflegende Angehörige.
Vorsorgevollmacht und PatientenverfügungBereich öffnenBereich schließen
Warum ist eine Vorsorgevollmacht für jeden sinnvoll?
Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in eine Lage kommen, in der wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich geregelt werden können. Familienangehörige oder Ehepartner sind nicht kraft Gesetzes befugt, für Sie zu handeln. Sofern Sie keine Vollmacht erteilt haben, kann die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für Sie notwendig werden.
Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie in diesem Fall Ihre Angelegenheiten regeln soll, wie z.B. Bankgeschäfte, Behördengänge, Entscheidungen bei Operationen usw.
Welchen Inhalt sollte eine Patienverfügung haben?
Üblicherweise entscheiden Sie selbst nach ärztlicher Aufklärung und Beratung über alle Sie betreffenden medizinischen Maßnahmen. Falls Sie aber nicht mehr entscheidungsfähig sind und z.B. Ihren Willen nicht mehr äußern können, muss eine bevollmächtigte Person oder ein Betreuer für Sie entscheiden. Ist weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer bestellt, muss bei eilbedürftigen Maßnahmen der Arzt nach Ihrem »mutmaßlichen Willen« handeln.
In einer Patientenverfügung formulieren Sie Ihren Willen, welchen medizinischen und ärztlichen Maßnahmen Sie zustimmen.
Formale Kriterien
Eine Vorsorgevollmacht wie auch die Patientenverfügung müssen schriftlich verfasst und von Ihnen unterzeichnet werden. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig, kann jedoch sinnvoll sein. Bei Veränderungen in Ihrer Lebenssituation sollten Sie diese Dokumente aktualisieren und prüfen, wen Sie als Bevollmächtigten einsetzen.
Hinweise und Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz:
Pflege - Selbstfürsorge - Vorsorge
Pflegetag zum 6. Audit familiengerechte Hochschule am 20.08.2024.
Die Vorträge stehen online zur Verfügung.