Mutterschutz und Elternzeit für Studentinnen
Kind in Haengematte

Mutterschutz und Elternzeit für Studentinnen

Was müssen Sie beachten?

Mutterschutz für Studentinnen

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft!

Damit Sie die Zeit bis zur Geburt gut für sich gestalten und ihr Studium mit Kind nach der Geburt weiterhin durchführen können, haben wir die folgenden Hinweise für Sie zusammengestellt.

Seit dem 01. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) in vollem Umfang auch für Studentinnen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Checkliste - Erste SchritteBereich öffnenBereich schließen

Wie melde ich meine Schwangerschaft?

  • Die Schwangerschaft teilen Sie bitte dem Familienservicebüro mit Hilfe des Formulars mit und legen Sie einen Nachweis zum voraussichtlichen Geburtstermin bei.
  • Das Familienservicebüro berät Sie über die weiteren Schritte.
  • Zur Beurteilung von möglichen Gefährdungen für Sie und Ihr Kind erhalten Sie im Familienservicebüro eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung. Das Familienservicebüro bespricht mit Ihnen die Inhalte.
  • Nutzen Sie das Gespräch mit Ihrer Studiengangsleitung, um Ihren weiteren Studienverlauf zu planen.

 

Was muss ich im Mutterschutz als Studentin beachten?

Vor der Geburt

  • Schwangere Studentinnen haben einen Anspruch auf eine sechswöchige Schutzfrist vor und acht Wochen nach der Geburt.
  • In dieser Zeit dürfen Sie an keinen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen!
  • Auf eigenen Wunsch können Sie jedoch auch während Ihrer Mutterschutzfrist an Prüfungen oder Veranstaltungen teilnehmen, wenn Sie dies schriftlich erklären: Formblatt Prüfung und Formblatt Lehrveranstaltung. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

 

Nach der Geburt:

  • Bitte senden Sie innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde an das Familienservicebüro.
  • Für das Stillen stehen Ihnen in den ersten 12 Monaten nach der Geburt mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zu.
  • Das Familienservicebüro berät Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen zum Thema Studieren mit Kind!

Informationsmappe für StudentinnenBereich öffnenBereich schließen

++ Die Informationen können Sie sich auch als PDF Datei herunterladen ++

 

Informationen für Studentinnen zum Mutterschutzgesetz

 

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft!

Damit Sie die Zeit bis zur Geburt gut für sich gestalten und ihr Studium mit Kind nach der Geburt weiterhin durchführen können, haben wir die folgenden Hinweise für Sie zusammengestellt.

 

Wie melde ich meine Schwangerschaft?

  • Ihre Schwangerschaft teilen Sie bitte dem Familienservicebüro mit. Nutzen Sie dafür das Formular und legen Sie Ihren Mutterpass vor. Für die Unterlagen benötigen wir eine Kopie der relevanten Seiten des Mutterpasses mit der Schwangerschaftsmeldung oder eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin mit ein. Sollte der Mutterpass noch nicht ausgestellt sein, reichen Sie ihn ggf. nach.
  • Das Familienservicebüro berät Sie über die weiteren Schritte. Zur Beurteilung von möglichen Gefährdungen für Sie und Ihr Kind erhalten Sie im Familienservicebüro eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung. Das Familienservicebüro bespricht mit Ihnen die Inhalte. Diese legen Sie dann auch Ihrer Studiengangssprecherin bzw. Ihrem Studiengangssprecher vor.
  • Nutzen Sie das Gespräch mit Ihrer Studiengangssprecherin bzw. Ihrem Studiengangssprecher, um Ihren weiteren Studienverlauf zu planen. Klären Sie, welche Leistungen Sie noch vor der Geburt erbringen können, welche Termine für Sie wichtig sind und welche Alternativen Sie nutzen können.
  • Die ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung reichen Sie bitte wieder beim Familienservicebüro ein. Von hier erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Meldung an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg.
  • Sollten Sie als Studentische bzw. Wissenschaftliche Hilfskraft tätig sein, gelten darüber hinaus die Regelungen des Mutterschutzgesetzes für Beschäftigte. Melden Sie sich dazu bei der Personalabteilung.

 

Was bedeutet "Gefährdungsbeurteilung?

  • Die Studiengangssprecherin bzw. der Studiengangssprecher, die über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wurden, sind verpflichtet, die konkreten Studienbedingungen, die Studienorte und das Studienumfeld auf mögliche Gefährdungen für die werdende Mutter und das ungeborene Kind zu prüfen und zu beurteilen.
  • Anhand der Gefährdungsbeurteilung sind erforderliche und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Die Schwangere ist darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Im Allgemeinen besteht im Studium ein geringes Gefährdungsrisiko, so z.B. in Lehrveranstaltungen, die keine Labortätigkeiten oder Exkursionen unter außergewöhnlich belastenden Bedingungen und Praktika beinhalten. Das Studium kann in der Regel uneingeschränkt fortgesetzt werden.
  • Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im eigenen Interesse die im Mutterschutzgesetz enthaltenen Regelungen (z. B. keine schweren Lasten heben) von Ihnen beachtet werden.
  • Für Labortätigkeiten, Exkursionen unter außergewöhnlich belastenden Bedingungen und Praktika kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass besondere Gefährdungen vorliegen. In diesem Fall sind Ihnen durch die jeweilige Labor- bzw. Praktikumsleitung Ersatzleistungen zu ermöglichen, bei denen keine Gesundheitsgefährdungen auftreten können. Das Studium kann fortgesetzt werden.

 

Was muss ich im Mutterschutz als Studentin beachten?

Vor der Geburt

  • Schwangere Studentinnen haben einen Anspruch auf eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und Geburten von Kindern mit einer Behinderung verlängert sich die Mutterschutzfrist auf 12 Wochen nach der Geburt. Das sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen.
  • In dieser Zeit dürfen Sie an keinen Lehrveranstaltungen oder Prüfungen teilnehmen!
  • Auf eigenen Wunsch können Sie jedoch auch während Ihrer Mutterschutzfrist an Prüfungen oder Veranstaltungen teilnehmen, wenn Sie dies schriftlich erklären.  Zum Ablegen von Prüfungen füllen Sie dazu das Formblatt Prüfung aus. Den Antrag geben Sie bis 14 Tage vor der Prüfung beim Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen
    ab. Diese Entscheidung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen, spätestens vor Antritt der Prüfung. Nach Antritt einer Prüfung muss eine Prüfungsverhinderungsanzeige beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.
  • Wenn Sie im Mutterschutz an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, füllen Sie das Formblatt Lehrveranstaltung aus und reichen es ebenfalls beim Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen ein. Eine Kopie der Unterlagen sollten Sie für sich behalten. Auch diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.

Nach der Geburt

  • Bitte senden Sie innerhalb der ersten Wochen nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde an das Familienservicebüro.
  • Acht Wochen nach der Geburt (bzw. 12 Wochen bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburt und Geburt eines Kindes mit Behinderung) endet der Mutterschutz.
  • Es steht Ihnen eine Freistellung für Untersuchungen zu, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft entstehen, sowie eine Freistellung zum Stillen. Für das Stillen stehen Ihnen in den ersten 12 Monaten nach der Geburt mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zu.
  • Das Familienservicebüro berät Sie auch nach der Geburt Ihres Kindes gerne bei Ihren Fragen und Anliegen!

 

Ihre Ansprechpartner an der TH Wildau

 

Familienservicebüro:

  • Entgegennahme Ihrer Meldung zur Schwangerschaft.
  • allgemeine Beratung zur Gestaltung des Studiums und zu den notwendigen Dokumenten für den Mutterschutz.
  • Übergabe der Dokumente für die Gefährdungsbeurteilung, Informationen und Hilfestellung beim Ausfüllen der Dokumente.
  • Melden der Schwangerschaft und der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung an die Aufsichtsbehörde. 
  • Übergabe aller Dokumente an das Sachgebiet 
  • Kontakt: Haus 13, Raum 010, Mail: familienservice(at)th-wildau.de

 

Studiengangssprecherin, Studiengangssprecher:

  • Besprechen und Durchführen der individuellen Gefährdungsbeurteilung für die Studentin.
  • Beratung zum weiteren Studienverlauf.
  • Kontakt: E-Mail siehe Studiengangssprecher.

 

Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen:

  • Allgemeine Beratung zum Studienablauf.
  • Abmelden von Prüfungen während der Mutterschutzfrist.
  • Entgegennahme der Erklärung über eine freiwillige Teilnahme an Prüfungen und Lehrveranstaltungen.
  • Führen der Studierendenakte inkl. des Prüfungsverlaufes. 
  • Kontakt: Ansprechpersonen zum Studiengang.

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Familienservicebüro

Franziska Kieslich

Ort: Haus 13, Raum 010

Mail: Familienservice(at)th-wildau.de

Telefon: 03375/ 508-853

 

Sprechzeiten:

  • Montag: 10-14 Uhr
  • Dienstag: 8-16 Uhr
  • Mittwoch: 8-16 Uhr

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