Prof. Iciar Dominguez Lacasa zur Ombudsperson für die Sicherung der wissenschaftlichen Praxis bestellt
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Prof. Iciar Dominguez Lacasa zur Ombudsperson für die Sicherung der wissenschaftlichen Praxis bestellt

Prof. Iciar Dominguez Lacasa lehrt seit 2018 im Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht „Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Mikro- und Makroökonomie“. Seit März wurde sie nach einem Vorschlag durch das Präsidium zur „Ombudsperson für die Sicherung der wissenschaftlichen Praxis“ bestellt. Im Kurzinterview spricht sie über ihre bisherigen Erfahrungen auf diesem Gebiet und warum es wichtig ist, dass die TH Wildau eine Ansprechperson in dieser Funktion beschäftigt.

 

Frau Lacasa, wozu benötigt die TH Wildau eine Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis?

Um alle Fragen der wissenschaftlichen Praxis besprechen zu können, ist solch eine Position sehr sinnvoll. Sollte wir feststellen, dass Personen gegen die Regeln der wissenschaftlichen Praxis verstoßen, können wir dabei unterstützen, diese Fehler zu korrigieren und für die Zukunft zu vermeiden.

Sind diese Regeln jetzt schon auf unseren Webseiten veröffentlicht?

Die Satzung ist in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht. Eine Webseite befindet sich noch im Aufbau.

Sie haben diese Tätigkeit seit 1. März dieses Jahres inne. Wie kam es dazu?

Ich wurde von der Hochschulleitung vorgeschlagen. Anschließend hat der Senat abgestimmt und der Vorschlag wurde angenommen. Nun darf ich diese Rolle vier Jahre ausüben. Eine stellvertretende Person wird es auch noch geben. Es ist aber momentan noch offen, wer das wird.

 

Prof. Lacasa ist seit März 2023 Ombudsperson an der TH Wildau
© Prof. Lacasa ist seit März 2023 Ombudsperson an der TH Wildau (Bild: privat)

Hat es seit Ihrem Beginn in dieser Funktion bereits Fälle gegeben, von denen Sie erzählen können, um einmal zu beschreiben, wie die Tätigkeit genau aussieht?

Ich hatte zum Glück noch keinen Fall.

Dennoch können sich Beschäftigte, Studierende, Doktorandinnen und Doktoranden oder Forschende gern an mich wenden, sollten sie einen Verdacht haben, dass die Regeln für gute wissenschaftliche Praxis nicht eingehalten werden.

Meine Tätigkeit bis jetzt war zunächst, mich mit der Kommission zur Sicherung der wissenschaftlichen Praxis auszutauschen. Diese gehört zu dem Thema auch dazu und mit ihr arbeite ich zusammen. Wir haben uns bislang zweimal getroffen und eine Geschäftsordnung für die Kommission vorbereitet. Gerade planen wir, wie wir die verschiedenen Zielgruppen unserer Hochschule in Fragen der wissenschaftlichen Praxis unterstützen und beraten können.

Wir sind also nicht nur dafür da, Verdachtsfälle aufzudecken oder zu korrigieren, sondern auch, um zu unterstützen und zu beraten. Wir möchten den Austausch mit den Forschungsgruppen suchen und gleichzeitig die Studierenden für die Wichtigkeit einer guten wissenschaftlichen Praxis sensibilisieren.

Und das gilt nicht nur für Studierende, sondern auch für Lehrkräfte oder Forschende, die publizieren, oder?

Genau. Diese Unterstützung gilt für alle an unserer Hochschule, die forschen und wissenschaftlich arbeiten.

Sollte es somit Probleme geben, können sie mich gern ansprechen. Sie können mich zum Beispiel ansprechen, wenn sie den Eindruck haben, dass Kolleginnen und Kolleginnen diese Regeln nicht respektieren. Sie können mich ansprechen, wenn sie das Gefühl haben, dass in Forschungsgruppen Machtstrukturen existieren, die ausgenutzt werden oder wenn bestimmte Betreuungsaufgaben nicht übernommen werden.

Haben Sie Erfahrungen aus der eigenen Schreib- oder Publikationspraxis oder auch als jemand, der Studierende oder Doktoranden betreut hat, wo eine Ombudsperson notwendig war?

Bisher nicht direkt, aber ich kenne aus meiner engeren Arbeitspraxis Beispiele, wo es bei gemeinsam publizierenden Forschungsgruppen Differenzen hinsichtlich der Autorenschaft gab. Da wurden also Mitautorinnen oder Mitautoren nicht oder an falschen Stellen genannt. Diese fühlen sich dann benachteiligt und hier kann eine Ombudsperson vermitteln und beraten.

Auch bei der Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden kann vermittelt werden, wenn die Betreuung nicht adäquat erfolgt. Manche Arbeitsschritte können schriftlich festgehalten oder bestimmte Ziele und Arbeitspläne definiert werden, um die Begleitung und Durchführung von Forschungsprozessen transparenter zu machen, wenn es Probleme gibt.

Es klingt, als ob die Tätigkeit eine gewisse psychologische Komponente mitbringt, denn man muss offensichtlich sehr geschickt bei der Kommunikation sein. Welche Eigenschaften bringen Sie denn mit, weswegen Sie das Präsidium vorgeschlagen hat?

Genau weiß ich es nicht [lacht], aber ich habe bereits viele Jahre in verschiedenen Rollen in Forschungsprojekten gearbeitet und kann diplomatisch und objektiv vermitteln. Ich werde auch Mediationsweiter- und -fortbildungen besuchen, die von der DFG (Deutschen Forschungsgemeinschaft) für Ombudspersonen an Hochschulen angeboten werden. Dort kann man Instrumente und Strategien für die Mediationspraxis lernen und verbessern.

Haben Sie vielen Dank bis hier hin. Gibt es etwas, das Sie noch zusätzlich mitgeben möchten?

Mir ist im Gespräch aufgefallen, dass ich bisher nur auf „softe“ Fehler, sozusagen, eingegangen bin. Natürlich kann die Praxis als Ombudsperson aber auch solche Fälle mit sich bringen, in denen es beispielsweise Verdachtsfälle für fehlerhafte oder manipulierte Forschungsexperimente gibt oder in den Daten verfälscht oder Informationen versteckt wurden.

Auch für diese „harten Fälle“, die in meinem bisherigen Werdegang aber zum Glück nie vorkamen, stehe ich als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Vor allem aber freue ich mich auf den Austausch über gute wissenschaftliche Praxis an der Hochschule.

Danke sehr für Ihre Fragen und für das Gespräch!

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    Prof.Dr.rer.pol.habil. Iciar Dominguez Lacasa

Prof.Dr.rer.pol.habil. Iciar Dominguez Lacasa

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