Honorarprofessuren
Blick auf Campus

Honorarprofessuren

Zum Berufungsmanagement

Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren setzen ihr fachliches Wissen und ihre beruflichen Kompetenzen in vorbildlicher Weise zum Nutzen der TH Wildau ein.

Die Präsidentin oder der Präsident der TH Wildau kann Persönlichkeiten, die hauptberuflich außerhalb der Hochschule tätig sind und hervorragende wissenschaftliche Leistungen erbringen, zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor bestellen. Hierfür stellt der Fachbereichsrat einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens bei der Präsidentin oder dem Präsidenten. Eine Berwerbung ist nicht möglich. Im Folgenden wird das Verfahren kurz skizziert. Weitere Informationen finden Sie in der Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren. 

VoraussetzungenBereich öffnenBereich schließen

  • Antrag auf Bestellung zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor des entsprechenden Fachbereichs (kein Bewerbungsverfahren)
  • mehrjährige Lehrtätigkeit an einer Hochschule oder besondere wissenschaftliche Leistungen in einer mehrjährigen beruflichen Praxis
  • Darlegung der Gründe und der Motivation für die angestrebte Honorarprofessur
  • eine vom Dekan/ von der Dekanin gefertigte schriftliche Stellungnahme und Würdigung der bisherigen, erbrachten Leistungen der/-s zu Bestellenden

VerfahrenBereich öffnenBereich schließen

Stimmt die Präsidentin oder der Präsident der Einleitung des Verfahrens zu, werden die Unterlagen für das weitere Verfahren an die oder den Vorsitzenden des zuständigen Fachbereichsrates übergeben.

Ablauf

  • Einholung von zwei auswärtigen Gutachten fachnaher Professorinnen oder Professoren.
  • Einladung der Vorgeschlagenen zu einem hochschulöffentlichen Probevortrag mit anschließender Diskussion.
  • Nach Würdigung der Gutachten und der hochschulöffentlichen Präsentation beschließt der Fachbereichsrat einen Bestellungsvorschlag und leitet diesen an den Senat weiter.
  • Der Senat nimmt Stellung zum vorliegenden Bestellungsvorschlag.
  • Die Präsidentin oder der Präsident entscheidet über den Vorschlag nach Würdigung der Aktenlage des vorgelegten Verfahrens.
  • Die/der Honorarprofessor/-in wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten bestellt und verabschiedet.

BestellungBereich öffnenBereich schließen

Honorarprofessor/-innen werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten bestellt und verabschiedet. Die Präsidentin oder der Präsident regelt den Umfang der Lehrverpflichtung im Bestellungsschreiben. Diese soll 2 Semesterwochenstunden nicht unterschreiten. Honorarprofessor/-innen stehen in keinem Dienstverhältnis zur TH Wildau. Die Bestellung zum/zur Honorarprofessor/-in begründet weder einen Anspruch auf Dienst- oder Versorgungsbezüge noch eine Anwartschaft auf die Übertragung eines Amtes als Professor/-in.