Auswirkungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ab 3. April 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Studierenden,
an das weitgehende Auslaufen der bundesweiten Coronamaßnahmen hat sich auch das Land Brandenburg angeschlossen und die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022. Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, inwiefern sich diese neuen Regelungen auf unseren Studien- und Arbeitsalltag auswirken. Dabei sind wir auf der einen Seite von dem Gedanken geleitet, den bereits angelaufenen Vorlesungsbetrieb wie geplant weiterführen zu können. Schließlich befinden wir uns bereits in der dritten Vorlesungswoche. Auf der anderen Seite sind wir als TH Wildau – so wie alle Hochschulen bundesweit – bestrebt, die nun wieder zunehmend mögliche Präsenz vor Ort bestmöglich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat der Krisenstab der TH Wildau in seiner Sitzung am 31. März 2022 die folgenden Festlegungen getroffen:
Raum- und Stundenplanung
Grundsätzlich gilt nun: Aufgrund der nicht mehr einzuhaltenden Mindestabstände ist es ab sofort wieder möglich ist, alle Räumlichkeiten (Hörsäle, Seminarräume, Besprechungsräume, Büros, Labore etc.) in „vorpandemischer Normalbelegung“ mit bis zu 100 Prozent der Raumkapazität zu nutzen.
Auch die bisherige verpflichtende Sitzplanung („Schachbrettmuster“) in den Lehrveranstaltungen oder die Kapazitätsbegrenzungen in Besprechungsräumen entfällt.
Die Stundenplanung für das Sommersemester wurde bereits am Freitag, dem 4. Februar 2022, veröffentlicht und bleibt trotz der o.g. Änderung weiterhin bestehen! Sie können die Planung wie üblich unter https://www.th-wildau.de/im-studium/stundenplan-und-pruefungsplan einzusehen.
Maskenpflicht
Mit der o.g. SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung des Landes Brandenburg entfällt für Hochschulen auch die bisherige Maskenpflicht. Die Hochschulen im Land Brandenburg sowie innerhalb der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sind sich allerdings darüber einig, dass das Ziel, zunehmend Präsenz zu ermöglichen, mit dem kompletten Wegfall der Maskenpflicht unvereinbar ist. Vor diesem Hintergrund halten die Hochschulen am Tragen der Masken weiterhin fest. So auch die TH Wildau, die aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Maskenpflicht aufrechterhalten wird. Hochschulen zeichnen sich durch unterschiedliche Formate aus, die durch einen engen Austausch geprägt sind. Dabei können Abstände nicht immer eingehalten werden, so dass Hochschulen durchaus in einem besonderen Maße gefährdet sind.
Alle Hochschulen sind zudem der gemeinsamen Auffassung, dass das Tragen einer Maske bei verhältnismäßig geringer Einschränkung einen besonders effektiven Schutz vor Infektionen bietet.
Diese Überlegungen führen bei uns an der TH Wildau zu folgenden Regelungen:
- 1. Für alle Räumlichkeiten der Hochschule gilt weiterhin die Nutzung einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil)) als verpflichtend. Das gilt auch für sog. Verkehrsflächen wie Flure. Generell empfiehlt der Krisenstab jedoch, FFP2-Masken (ohne Ventil) zu nutzen, da diese eine höhere Eigen- und Fremdschutzwirkung bieten.
- 2. Zu der unter 1. genannten Regelung gibt es ab sofort die folgenden Ausnahmen: Sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Besprechungsräume sowie alle Veranstaltungen an der TH Wildau gilt: Die Maske kann am Sitzplatz abgesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass Abstände von mindestens 1,50 m gewahrt bleiben. In diesem Kontext führen wir die bereits im vergangenen Wintersemester genutzte „Teaching Zone“ in den Hörsälen und Seminarräumen wieder ein. Auch hier können (nicht „müssen“!) Lehrkräfte, aber bspw. auch referierende Studierende, die Maske absetzen.
- 3. Für die Hochschulbibliothek gilt dieselbe Regelung wie unter 1. und 2. genannt, also die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil), die bei Wahrung von mindestens 1,50 m Abstand abgesetzt werden kann.
3-G-Status und Testpflicht
Die bisherigen Regelungen zur Kontrolle des 3-G-Status bzw. zu „3 G am Arbeitsplatz“ entfallen. Die bisher geltende Testpflicht entfällt ebenfalls.
Das heißt: Jede Person, unabhängig vom individuellen Impf-, Genesenen- oder Teststatus, darf die Räumlichkeiten der Hochschule betreten.
Es erfolgt auch keine Kontrolle mehr – weder in Präsenzveranstaltungen noch im Rahmen einer Arbeitstätigkeit an der Hochschule.
Entsprechende noch auf dem Campus befindliche Plakate werden sukzessive entfernt.
Home-Office-Regelungen
Wie bereits am 16. Februar 2022 kommuniziert, wurden die im Kontext der Corona-Pandemie getroffenen pauschalen Homeoffice-Regelungen bis zum 30.4.2022 verlängert. Daran ändert sich nichts und die Regelung wird wie kommuniziert beibehalten.
Dies bedeutet im Einzelnen:
- Der Geltungszeitraum für bestehende Homeoffice-Vereinbarungen wird bis zum 30.4.2022 verlängert. Bestehende Vereinbarungen bedürfen keiner gesonderten Schriftform.
- Neue Homeoffice-Vereinbarungen können für die Zeit bis zum 30.4.2022 geschlossen werden. Bitte nutzen Sie hierfür weiterhin die Vorlage für Homeoffice-Vereinbarungen, die auf der Website unter www.th-wildau.de/corona verfügbar ist.
- Sofern eine solche Homeoffice-Vereinbarung besteht oder geschlossen wird, ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Alternierenden Telearbeit gemäß der DV ATMA für den Zeitraum bis zum 30.4.2022 nicht notwendig.
Kontaktnachverfolgung entfällt
Ebenfalls am 16. Februar 2022 hatten wir den Wegfall der Kontaktnachverfolgung kommuniziert. Der Krisenstab weist an dieser Stelle dennoch darauf hin, dass unsere WebApp zur Kontaktnachverfolgung auf freiwilliger Basis weitergenutzt werden kann.
Eine ebenso gute Alternative, die ebenfalls – und über den Hochschulkontext hinaus – auf freiwilliger Basis genutzt werden kann, ist die CoronaWarnApp der Bundesregierung und des RKI.
Hygienekonzept und Corona-Webseite
Corona-Webseite und Hygienekonzept werden an die neuen Regelungen angepasst und sind wie bisher hier zu finden:
- Corona-Webseite: www.th-wildau.de/corona
- Hygienekonzept: https://www.th-wildau.de/files/2_Dokumente/Sonstiges/Hygienekonzept.pdf
Noch ein abschließendes Wort:
Die Verantwortung für Eigen- und Fremdschutz im Zusammenhang mit der Coronapandemie geht mehr und mehr auf jede einzelne Person über. Als Hochschule und öffentliche Institution befinden wir uns in einem Spannungsfeld, die politischen Vorgaben entsprechend der jeweils gültigen Regelungen umzusetzen, gleichzeitig aber Verantwortung für unsere Studierenden, Lehrkräfte und Beschäftigten zu tragen. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass jede vermiedene Infektion wichtiger ist als jede (auch) mild verlaufende Erkrankung. Daher bitten wir Sie: Seien Sie umsichtig mit sich und Ihren Mitmenschen, Kommiliton/-innen und Kolleg/-innen und verhalten Sie sich weiterhin besonnen und rücksichtsvoll, denn die Pandemie ist noch nicht vorbei.
Der Krisenstab wird nach wie vor einmal wöchentlich tagen und ist unter der bekannten E-Mail-Adresse krisenstab(at)th-wildau.de zu erreichen.
Der Krisenstab möchte auch an dieser Stelle noch einmal an diejenigen appellieren, die zum jetzigen Stand noch nicht geimpft sind: Bitte überlegen Sie sich, sich noch impfen zu lassen, denn Impfungen bieten den wirksamste Schutz gegenüber schweren oder tödlichen Krankheitsverläufen im Zusammenhang mit dem SARS-Cov2-Virus und sind ein entscheidender Baustein für mehr und sichere Präsenz an unserer Hochschule.
Alle genannten Regelungen gelten ab Montag, dem 3. April 2022 bis auf Widerruf.
Bleiben Sie gesund – und genießen Sie den Frühling und Sommer.
Ihr Krisenstab
Mehr zum Umgang der TH Wildau mit dem Corona-Virus unter www.th-wildau.de/corona.