Datenschutz bei öffentlichen Stellen – Neuer Kommentar zum Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG)
Neben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben öffentliche Stellen das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten.
Das BbgDSG konkretisiert und ergänzt die DS-GVO. Es schränkt Betroffenenrechte ein und enthält Ermächtigungsgrundlagen für Datenschutzeingriffe. Daher ist das Verständnis des Gesetzes maßgebend für eine datenschutzkonforme Verwaltungspraxis.
Die Kommentierung erläutert auf 700 Seiten die einzelnen Vorschriften des Gesetzes und den Bezug zur DS-GVO. Sie berücksichtigt aktuellste Rechtsprechung und die Auffassung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Sie ermöglicht damit die praxissichere Handhabung der Datenschutzvorgaben.
Der Autor, Prof. Dr. Stephan Meyer, lehrt an der TH Wildau im Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg. Neben dem Datenschutzrecht gilt sein Forschungsinteresse dem Einsatz Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung.