Am 1. September tritt die neue Dienstvereinbarung (DV) zur alternierenden Telearbeit und zum mobilen Arbeiten (ATMA) in Kraft. Die neuen Regelungen gelten gleichermaßen für akademisches wie nicht-akademisches Personal und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Hochschule kommt damit ihrem Anspruch näher, für Beschäftigte flexible und zeitgemäße Arbeitszeitmodelle anzubieten. Für Fragen und Antworten wird es am 24. September ein „Präsidium: Live Extra“ geben.
Die neue Dienstvereinbarung wird am Mittwoch als Amtliche Mitteilung veröffentlicht und kann schon heute hier eingesehen werden.
„Zusammen mit dem Präsidium sowie den beteiligten Personalräten für akademisches und nicht-akademisches Personal haben wir trotz erschwerter Bedingungen durch die Corona-Pandemie die neue Dienstvereinbarung im Sinne der Beschäftigten erstellt. Dadurch können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitszeit flexibler auf ihre persönlichen Lebensumstände anpassen. Herzlichen Dank an alle Beteiligten für diese intensive und stets vertrauensvolle Zusammenarbeit“, sagt Roger Faulhaber, Vorsitzender des Gesamtpersonalrates.
„Aus Sicht des Präsidiums waren die Verhandlungen von dem deutlichen Willen geprägt, gemeinsam und im Sinne aller Beteiligten ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen - und ich finde, das ist auch gelungen. Die neue Dienstvereinbarung schließt an unsere aktuelle Home-Office-Regelung an, die wir momentan bis 31. Oktober verlängert und am 6. August über den Krisenstab kommuniziert haben. In die neue DV sind auch unsere Erfahrungen der letzten Monaten eingeflossen, denn wir vertrauen unseren Beschäftigten, die Regelungen verantwortungsvoll und in Abstimmung mit den relevanten Ebenen umzusetzen“, sagt Thomas Lehne, Kanzler der TH Wildau, stellvertretend für das Präsidium.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick
Auf der Webseite Formulare und Anträge für Beschäftigte finden sich in der Kategorie „Mobiles Arbeiten, Alternierende Telearbeit“ die relevanten Dokumente zur Vereinbarung.
- … basiert auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten
- … ermöglicht max. 40 Prozent der im Arbeitsvertrag festgelegten Wochenarbeitszeit im Home-Office
- … erfolgt auf Antrag über die/den Vorgesetzte/-n mittels eines vom Sachgebiet Personal bereitgestellten Formblatts
- bedeutet „situatives“ Arbeiten außerhalb der TH Wildau, bspw. wenn,
- besondere dienstliche Gründe vorliegen,
- eine besondere persönliche und/oder familiäre Situation dies kurzfristig erfordert,
- in Verbindung mit einer Dienstreise arbeitsökonomische Gründe dafürsprechen oder
- besondere witterungsbedingte Gründe vorliegen (z.B. Hitze, Sturm, Glatteis/Schnee, Flut).
- Eine Kombination von „Mobilem Arbeiten“ und „Alternierender Telearbeit“ ist möglich.
Fragen und Antworten: „Präsidium: Live Extra“ am 24. September
Am 30. Juni haben wir auf THinsights das neue Gesprächsformat Präsidium: Live vorgestellt. In diesem Rahmen wird nun am 24. September, 12-13 Uhr, eine Extra-Ausgabe für alle Beschäftigten stattfinden, die Fragen zur neuen DV haben. Das Besondere: Vertreterinnen und Vertreter der Hochschule, die intensiv an der Dienstvereinbarung gearbeitet haben, stehen digital bereit, um die Fragen der Beschäftigten zu beantworten.
Wer?
- Ulrike Tippe, Präsidentin
- Christine Heinrich, Leiterin SG Personal
- Vertreter/-innen des akademischen und nicht-akademischen Personalrats
- Vertreter/-innen des Gesamtpersonalrates
Wo?
- WebEx: LINK
Alle Beschäftigten sind herzlich dazu eingeladen!
Fachlicher Ansprechpartner
Dipl.-Wirtsch.infor. (FH) Roger Faulhaber
Wildau Institute of Technology e.V.
Redaktioneller Ansprechpartner
Sebastian Stoye
Zentrum für Hochschulkommunikation
Interne Kommunikation & Referent der Präsidentin
Tel.: +49 3375 508 340
Mobil-Tel.: +49 15679 158557
Mail: sebastian.stoye@th-wildau.de
Web: https://www.th-wildau.de/interne-kommunikation/
Haus 21, Raum A102
Präsidium: https://www.th-wildau.de/hochschule/praesidium
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