Verkehrssystemtechnik (B. Eng.)
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Bachelor-Studiengang

Verkehrssystemtechnik (B. Eng.)

Für einen reibungslosen und umweltgerechten Verkehr

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Praktika

Der Studiengang Verkehrssystemtechnik bietet durch seine semi-technische Auslegung während der Praktikumsphasen die Möglichkeit, früh an integrativen und kooperativen Lösungen verkehrstechnischer Probleme an der Schnittstelle von Ingenieurwissenschaften, Betriebswirtschaft und Informatik in Unternehmen mitzuwirken und so Einblicke und Erfahrungen zu sammeln. Für Studierende wird dadurch der Berufseinstieg leichter - oft haben sie ihren zukünftigen Arbeitgeber schon während des Studiums kennengelernt.

Praxissemester bei der BVG

Alexandra hat bei der BVG im Bereich Angebot ihr Praxissemester absolviert und gibt in diesem Video einen kurzen aber prägnanten Einblick in das Arbeitsfeld.

Werkstudententätigkeit / Erfahrungen in UnternehmenBereich öffnenBereich schließen

Haben Sie früh während des Studiums eine Werkstudententätigkeit in einem verkehrsnahen Unternehmen begonnen? Oder bringen Sie bereits Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis mit? Sind Sie an einem schnellen Studienabschluss interessiert? Sprechen Sie einfach den Studiengangkoordinator der Verkehrssystemtechnik an, um Ihre inidividuellen Möglichkeiten zu besprechen!

Studienbegleitendes Praktikum (bis 3. Sem - 8 Wochen)Bereich öffnenBereich schließen

Bis zum Ende des 3. Semesters soll ein studienbegleitendes 8 wöchiges Praktikum in einem Unternehmen der Vekehrsbranche absolviert werden, um schon vorab einen Einblick in das zukünftige Berufsfeld zu erlangen. Es besteht die Möglichkeit dieses Praktikum auch vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Des Weiteren kann man es auch in mehrere Phasen einteilen.

(Ab VS20: siehe SPO § 8 Abs. 1-6, veröffentlicht: Amtliche Mitteilung 07/2020 vom 05.05.2020)

Das studienbegleitende Praktikum soll so ausgestaltet sein, dass es der Ergänzung des Studiums der Verkehrssystemtechnik dient. Die Studierenden sollen sich einen Eindruck von Unternehmen der Verkehrsbranche (Hersteller, Behörden, Organisationen und Verkehrsunternehmen) verschaffen.

 

Bewerber mit einschlägigen Berufserfahrungen können sich diese vom Praktikumsbeauftragten durch Erbringung entsprechender Nachweise anerkennen lassen und sind dann von diesem Praktikum befreit.

Grundlagen für die Anerkennung des studienbegleitenden Praktikums sind eine Praktikumsbescheinigung des Unternehmens und der Praktikumsbericht (ca. 10-15 Seiten). Aus der vom Praxisbetrieb ausgestellten Praktikumsbescheinigung sollen die Art, der Inhalt und die genaue Dauer der praktischen Tätigkeit hervorgehen. Die Bescheinigung und der Praktikumsbericht werden dem Praktikumsbeauftragten des Studiengangs zur Anerkennung vorgelegt.

Sofern das Praktikum nicht bereits vor Antritt des Studiums absolviert wurde, müssen die genannten Nachweise bis zum Ende des dritten Semesters vorgelegt werden.

Die Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, stellt der Praktikumsbeauftragte auf Anfrage aus.

 

Vorlagen und Dokumenten zum Downloaden finden Sie im Moodle-Forum zum Studienbegleitenden Praktikum, das für Ihren Jahrgang erstellt wird und in das Sie automatisch eingetragen werden.

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Hinweise zum Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit:

Für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit können Sie im Bereich Formulare und Anträge für Studierende im Bereich Bachelor- und Masterarbeit den Orientierungsrahmen für wissenschaftliche Abschlussarbeiten finden. Sprechen Sie die Details zur Erstellung Ihres Berichtes oder der Belegarbeit unbedingt mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab, der Orientierungsrahmen hat nur empfehlenden Charakter.

Praxis-Semester (4. Sem. - 20 Wochen)Bereich öffnenBereich schließen

Das Bachelor Studium (Vollzeit) beinhaltet im 4. Semester ein 20-wöchiges Betriebspraktikum sowie die Anfertigung einer Projekt-/Belegarbeit und eines Posters. Als Grundlage dafür wird im 2. und 3. Semester eine Vorlesung mit Fallstudien angeboten, um sich auf die Projektarbeit vorzubereiten.

(Ab VS20: siehe SPO § 8 Abs. 7-10, veröffentlicht: Amtliche Mitteilung 07/2020 vom 05.05.2020)

WICHTIG: Sie werden ggf. während des Praxissemesters zu Prüfungen/Nachprüfungen angemeldet, sollte dies erforderlich sein. Bitte stimmen Sie dies rechtzeitig mit dem jeweiligen Unternehmen ab und Informieren Sie sich über die Prüfungstermine!

 

Das Praxissemester soll der praktischen Anwendung der bis dato erworbenen fachlichen und überfachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem konkreten Unternehmenskontext dienen.

Das Sommersemester beginnt am 01.03 eines Jahres und endet am 31.08. des jeweiligen Jahres. Das Praktikum im Unternehmen dauert 20 Wochen. Mit dem Praktikum kann natürlich schon früher begonnen werden. (z.B. bereits ab Februar - nach Ende des Prüfungszeitraumes des Wintersemesters)

 

Während des Praxissemesters ist eine Belegarbeit zu einem zwischen Unternehmen und Hochschule abgestimmten Thema anzufertigen. Das bearbeitete Thema, die erzielten Ergebnisse und die gewonnenen Erkenntnisse sind am Ende des vierten Semesters in einem Kolloquium vorzustellen. Das Kolloquium findet im Nachprüfungszeitraum des vierten Semesters statt. (Anfang/Mitte September)

Die Belegarbeit im Praxissemester soll keinen reinen Erfahrungsbericht darstellen, wie es im Studienbegleitenden Praktikum ausreichend war. Vielmehr soll eine möglichst eigenständig bearbeitete und entsprechend dokumentierte Aufgabe innerhalb des Unternehmens den Kern der Belegarbeit bilden.
Die Länge der Belegarbeit richtet sich nach dem Umfang der bearbeiteten Aufgabe, sollte aber 20 Seiten nicht unterschreiten. Wird zum Beispiel ein Abschlussbericht zur Projektdokumentation oder etwas Ähnliches von Firmenseite gewünscht, so kann diese dann für die Belegarbeit verwendet werden. Näheres ist konkret und rechtzeitig mit der betreuenden Lehrkraft auf Hochschulseite abzusprechen.

Es wird darum gebeten, eine Praktikumsaufgabe innerhalb der ersten 2-4 Wochen nach Praktikumsbeginn zu vergeben und mit der Hochschule abzustimmen. Diese soll die Basis der zu erbringenden Belegarbeit bilden und möglichst eigenständig bearbeitet werden.

Die Studierenden bemühen sich rechtzeitig um einen an der TH Wildau beschäftigte Lehrkraft für die Abstimmung des Themas, die fachliche Betreuung während des Praxissemesters und für die Bewertung des Kolloquiums.

 

Das Praktikum kann auch im Ausland erbracht werden. Die inhaltlichen, akademischen Fragen klären Sie mit der betreuenden Lehrkraft. Informationen bezüglich VISA, Versicherungen, arbeitsrechtlichen Fragen etc. erhalten Sie vom Akademischen Auslandsamt der TH Wildau.

 

Voraussetzung für die Anerkennung des Praxissemesters ist eine Bescheinigung des Praxisbetriebs zu Art, Inhalt und Umfang des Praktikums, die Akzeptanz der Belegarbeit und des Posters sowie die Bescheinigung über die Teilnahme am Kolloquium. Die Bescheinigungen bzw. Nachweise sind dem Praktikumsbeauftragten des Studiengangs vorzulegen.

Auf der Grundlage des Kolloquiums und des Praktikumsberichtes erfolgt eine undifferenzierte Bewertung (Prädikat "mit Erfolg"/"ohne Erfolg") . Im Fall des "ohne Erfolg" werden von der betreuenden Lehrkraft der Hochschule Art und Umfang der Nacharbeit festgelegt.

 

Vorlagen und Dokumenten zum Downloaden finden Sie im Moodle-Forum zum Praxissemester, das für Ihren Jahrgang erstellt wird und in das Sie automatisch eingetragen werden.

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Hinweise zum Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit:

Für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit können Sie im Bereich Formulare und Anträge für Studierende im Bereich Bachelor- und Masterarbeit den Orientierungsrahmen für wissenschaftliche Abschlussarbeiten finden. Sprechen Sie die Details zur Erstellung Ihres Berichtes oder der Belegarbeit unbedingt mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab, der Orientierungsrahmen hat nur empfehlenden Charakter.

Bachelorpraktikum (7. Sem. - 8 Wochen)Bereich öffnenBereich schließen

Das Bachelor Studium schließt im 7. Semester mit einem Bachelor-Praktikum in Form eines Berufspraktikums (8 Wochen, Praktikumsbericht) sowie im Anschluss mit der Anfertigung der Bachelorarbeit ab.

(VS19: siehe SPO § 8 Abs. 11-13, veröffentlicht: Amtliche Mitteilung 06/2019 vom 29.04.2019)

ab VS20: siehe SPO § 8 Abs. 11-13, veröffentlicht: Amtliche Mitteilung 07/2020 vom 05.05.2020)

Im 7. Semester ist ein weiteres Betriebspraktikum ( Bachelor-Praktikum ) über acht Wochen im Zusammenhang mit der Bachelor-Thesis vorgesehen. Das Praktikum geht der Bearbeitungszeit für die Thesis voraus und dient der Einarbeitung in das Unternehmen und der Themenfindung.

Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen. Für die formalen Vorgaben gilt der Leitfaden wissenschaftliches Arbeiten. Er sollte insgesamt etwa 15 bis 20 Seiten umfassen. Alternativ kann in Absprache mit Ihrem zukünftigen Betreuer der Bachelorabeit ein Exposé erstellt werden, in dem die Aufgabe der Bachelorarbeit konkretisiert wird.

Zusätzlich benötigen Sie in jedem Fall eine Bescheinigung des Unternehmens, wann und wo Sie ein Praktikum absolviert haben.

Der Bericht/das Exposé und die Bescheinigung sind dem Praktikumsbeauftragten vorzulegen. Es wird darum gebten, zusammen mit diesen Unterlagen eine Kopie der Bachelorarbeitsanmeldung mit einzureichen, um die Verwaltung der Themen und Ansprechpartner zu ermöglichen. Die für die hochschulseitige Verwaltung der Praktika verantwortliche Lehrkraft erstellt Ihnen die Bescheinigung über die Anerkennung des Praktikums. Dieser Nachweis ist Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen für die mündliche Bachelor-Prüfung, zu der die Anfertigung eines Plakates zum Thema der Bachelor-Arbeit vorgesehen ist. Einzelheiten zu Form und Inhalt des Berichts oder des Exposés können mit der jeweiligen betreuenden Lehrkraft der TH Wildau abgestimmt werden.

Nicht relevant für die Anerkennung ist die vertragliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses. An diese Praktikumsphase sollte sich die eigentliche Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis von zwölf Wochen anschließen.

Bitte beachten Sie, dass die zeitliche Abfolge im 7. Semester recht eng ist und es sich gegebenen Falls anbietet, das Bachelorpraktikum schon am Ende des 6. Semesters zu beginnen, damit die Bachelorarbeit und deren Verteidigung im 7. Semester abgeschlossen werden kann. Beachten Sie hier auch die notwendige Korrekturzeit für die Bachelorarbeit von mindestens 4 Wochen.

Vorlagen und Dokumente zum Downloaden finden Sie im Moodle-Forum zum Bachelor-Praktikum, das für Ihren Jahrgang erstellt wird und in das Sie automatisch eingetragen werden.

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Hinweise zum Erstellen einer wissenschaftlichen Arbeit:

Für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit können Sie im Bereich Formulare und Anträge für Studierende im Bereich Bachelor- und Masterarbeit den Orientierungsrahmen für wissenschaftliche Abschlussarbeiten finden. Sprechen Sie die Details zur Erstellung Ihres Berichtes oder der Belegarbeit unbedingt mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab, der Orientierungsrahmen hat nur empfehlenden Charakter.

Praktikantenstatus

Als Hilfestellung für die Einordnung des Praktikantenstatus während des Studiums sei an dieser Stelle auf die Informationen der Techniker Krankenkasse (TK) unter dem Punkt neun sowie auf die weiteren Darstellungen im folgenden Dokument verwiesen: TK - Beschäftigung von Studenten und Praktikanten.

Ihre Anlaufstellen

Studienfachberatung

Fragen zu Studienaufbau, Studieninhalten oder zur Anrechnung von Studienleistungen? Der Studiengangsprecher Prof. Dr. Christian Liebchen oder der Studiengangkoordinator / PraktikumsbeauftragteDipl.-Ing. Ralf Erdmann beantwortet alle studiengangspezifischen Fragen.

Allgemeine Studienberatung

Die Studienorientierung und -beratung hilft bei grundsätzlichen Fragen rund um die Studienwahl.

Bewerbung und Zulassung

Das Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen erteilt ausführliche Auskünfte zu Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung sowie Prüfungsangelegenheiten.