FAQ
1. Mehrere AusbilderBereich öffnenBereich schließen
Es ist denkbar, dass während der Praktikumszeit mehrere Personen für die Betreuung des Studierenden zuständig sind z.B. bei Krankheit oder Urlaub des Ausbilders oder bei berichsübergreifende Aufgaben.
Alle an der Bewertung beteiligte Ausbilderinnen und Ausbilder müssen über eine gültige Zertifizierung verfügen. Es ist dann im Vorfeld zu definieren, wer in welchem Maß Ansprechpartner ist.
Bei der Bewertung der Praxisleistung sollte auf eine angemessene Berücksichtigung aller Ausbilder geachtet werden. Sollte das gemeinsame Ausfüllen eines Beurteilungsbogens nicht praktikabel sein, können beide Ausbildende auch jeweils einen Bewertungsbogen zur Praxisleistung ausfüllen. Es ist jedoch nicht zweckmäßig, die Beurteilung durch andere nicht zertifizierte dritte Personen vornehmen zu lassen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Bewertung rechtmäßig durch die unterschreibende Person vorgenommen wurde. Sollten das zwei Ausbilder sein, dann müssen beide gegenzeichnen.
2. Bearbeitungszeit für den Bericht/das KonzeptBereich öffnenBereich schließen
Der Bericht/das Konzept muss gemäß Praktikumsordnung spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praktikums der Ausbilderin/dem Ausbilder vorliegen. Somit hat der Studierende nach dem Praktikum ausreichend Zeit den Bericht zu erstellen. Allerdings empfehlen wir den Studierenden während des laufenden Praktikums Zeit zum Verfassen des Berichtes einzuräumen. Zum einen können Rückfragen zum Thema einfacher gestellt werden und zum anderen verkürzt es die Zeit bis zum Vorliegen der Gesamtnote. Beide Varianten sind zulässig. Bitte legen Sie die Spielregeln zur Erstellung und Abgabe des Berichtes im Vorfeld fest.
Sie dem Studierenden zu Beginn des Praktikums den Abgabetermin des Berichtes und inwiefern Zeit dafür eingeräumt wird.
3. Wie lange beträgt die Korrekturzeit für den Bericht/das Konzept?Bereich öffnenBereich schließen
Sie als Ausbilder haben nach der Abgabe 4 Wochen Zeit, den Bericht/das Konzept zu korrigieren und zu bewerten.
4. An wen wende ich mich, wenn ich eine Frage habe?Bereich öffnenBereich schließen
Für beide Studiengänge wenden Sie sich gerne an Katharina Branske per E-Mail (oevbb@th-wildau.de) oder per Telefon: 03375 508-224.
Für Fragen zur Ausbilderzertifizierung wenden Sie sich bitte an Janine Birkner.
Andernfalls stehen Ihnen auch die Studiengangssprecher zur Verfügung:
ÖVBB: Frau Prof. Cordula Schön
VIBB: Herr Prof. Dr.-Ing. Stephan Rein
5. 13 oder 10 Wochen Praktikum?Bereich öffnenBereich schließen
Die berufspraktische Studienzeit hat eine Gesamtlänge von 52 Woche. Aufgeteilt auf 4 Praktikumsabschnitte bedeutet das 13 Wochen Praktikum je Abschnitt.
Die zeitliche Abfolge im 6. und 7. Semester ist allerdings so eng, dass sich nur in den 2 x 13 Wochen Praktikum die einzige Möglichkeit für die Studierenden bietet den gesetzlichen Urlaub zu nehmen. Daher wurde in der Praktikumsordnung der Passus ergänzt, dass 10 Wochen Anwesenheit nicht unterschritten werden soll. Die 10 Wochen sind das Mindestmaß um eine angemessene Bewertung vornehmen zu können. Sollten im Einzelfall aufgrund akuter Erkrankung die 10 Wochen unterschritten werden, sentzen Sie sich bitte mit uns und der Einstellungebehörde in Verbindung. Wir werden dann eine dem Einzelfall angemessene Lösung finden.
6. Krankheit während des PraktikumsBereich öffnenBereich schließen
Grundsätzlich ist Krankheit während es Praktikums kein Problem. Der Studierende verfährt mit Krankmeldung wie Sie das mit ihm vorher vereinbart haben. Die Einstellungsbehörde muss ebenfalls darüber informiert werden. Es bedarf im Normalfall keiner gesonderten Mekdung an die TH Wildau. Lediglich auf der ersten seite des Beurteilungsbogens müssen die Fehlzeiten vermerkt sein.
Es wird kritisch, sollte die Krankheit dazu führen, dass 10 Wochen Anwesenheit in der Praktikumsstelle unterschritten werden. Siehe dazu "13 oder 10 Wochen Praktikum?"
7. Wie erreche ich die Gesamtnote des Praxisabschnitts?Bereich öffnenBereich schließen
Die Gesamtnote des Praktikums wird in mehreren Schritten aus diversen Teilnoten errechnet. Grundlage bilden die Bewertungsformulare aus der Praktiumsordnung. Wir haben beschreibbare pdf-Dokumente erstellt. Siehe dazu im "Informationen für Ausbildende" 5. Praktikumsabschnitte.
Je Teilleistung (Praxisleistung, -Bericht/-Konzept, -Präsensation) wird ein arithmeisches Mittel gebildet. Am Beispiel der Praxisleistung erklärt, bedeutet das: Die Benotungen der Einzelkriterien wie z.B. Arbeitstempo (2,3), Ausdrucksvermögen (1,7) und Zusammenarbeit (1,0) werden addiert (Summe = 5) und dann durch die Anzahl der Kriterien (3) geteilt. In diesem Beispiel ergibt sich 1,666. Um nun zu einer zulässigen Note zu gelangen, wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt. Die übrigen werden gestrichen (1,6). Anschließend wird zur nächstgelegenen zulässigen Note gerundet (1,7). Zulässige Noten sind auf dem Bewertungsbogen aufgeführt.
Analog wird die Gesamtnote des Praxisabschnitts aus den 3 bzw. 2 Teilnoten gebildet.
Im letzten Praxisabschnitt muss kein Bericht/Konzept erstellt werden.
8. Welche Note gebe ich bei X,5?Bereich öffnenBereich schließen
Bei X,5 wird immer zu Gunsten des Studierenden entschieden. Somit wird stets die X,3 vergeben.
Siehe auch nächster Punkt "Soll ich bei der Notenermittlung Kommastellen streichen und runden?"
9. Soll ich bei der Notenermittlung Kommastellen streichen und runden?Bereich öffnenBereich schließen
Siehe dazu "Wie errechne ich die Gesamtnote des Praxisabschnitts? "
10. An welche Adresse werden die Bewertungsbögen geschickt?Bereich öffnenBereich schließen
Bitte senden Sie die Bögen im Original direkt an die TH Wildau:
Technische Hochschule Wildau
Sabine Schröter
Hochschulring 1
15745 Wildau
Vezichten Sie bitte auf Folien oder Hefter. Das einfache Zusammenheften der einzelnen Blätter mit Büroklammer oder Tacker je Praktikant genügt.
11. Wo verbleibt der Praktikumsbericht bzw. das -konzept?Bereich öffnenBereich schließen
Der Bericht verbleibt im Original nach Abschluss des Praktikums in der Praktikumsstelle. Die Studierenden laden eine digitale Version des Berichtes in Moodle hoch.
12. Dürfen VIBB-Studierende die Praxisaufgabe bekommen,ein Konzept zu erstellen?Bereich öffnenBereich schließen
Sie könnem dem/der VIBB-Studierenden als Praxisleistung die Aufgabe übertragen ein Konzept zu erstellen. Das erstellte Konzept darf als Praxiskonzept bewertet werden. Wichtig ist, dass die/der Studierende darüber hinaus weitere Aufgaben erhält, so dass eine umfassende Bewertung möglich ist.