Beispiel für die Berechnung der Notenbildung
Die Gesamtnote des Praktikums wird in mehreren Schritten aus diversen Teilnoten errechnet. Die zu bewertenden Teilleisungen ergeben sich aus den Bewertungsformularen (Anlagen der Praktikumsordnungen).
Für die Bildung der Noten gilt § 9 RahmenO der TH Wildau.
Je Teilleistung (Praxisleistung, -Bericht/-Konzept, -Präsensation) wird ein arithmeisches Mittel gebildet.
Am Beispiel der Praxisleistung erklärt, bedeutet das:
Die Benotungen der Einzelkriterien wie z.B. Arbeitstempo (2,3), Ausdrucksvermögen (1,7) und Zusammenarbeit (1,0) werden addiert (Summe = 5) und dann durch die Anzahl der Kriterien (3) geteilt. In diesem Beispiel ergibt sich 1,666.
Um nun zu einer zulässigen Note zu gelangen, wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt.Die übrigen werden gestrichen (1,6). (§ 9 Abs. 3 S. 1 RahmenO).
Anschließend wird zur nächstgelegenen zulässigen Note gerundet (1,7). Zulässige Noten sind auf dem Bewertungsbogen aufgeführt (§ 9 Abs. 3 S. 2 und 3 RahmenO).
Ergibt sich bei der Bildung der Modulnote ein Zahlenwert, der genau zwischen zwei Notenstufen des Absatzes 1 liegt, ist die bessere Note zu vergeben (§ 9 Abs. 3 S. 3 RahmenO).
Analog wird die Gesamtnote des Praxisabschnitts aus den 3 Teilnoten (Praktikum I bis III) bzw. 2 Teilnoten (Praktikum IV) gebildet.