Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang VIBB
Die Grundsätze und Ziele der berufspraktischen Zeiten im Studiengang VIBB sind in § 1 PraktO VIBB geregelt.
Die berufspraktischen Zeiten dienen der Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen.
Die Aufgaben, die die Studierenden im Rahmen der berufspraktischen Zeiten bearbeiten sollen, sollen folgende Anforderungen erfüllen:
Die Aufgabe dient:
- der Anwendung und Vertiefung der im fachwissenschaftlichen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
- der Aneignung weiterer verwaltungsspezifischer Qualifikationen und Kompetenzen
- der Vorbereitung auf eine Tätigkeit in der Verwaltungspraxis des gehobenen technischen Verwaltungsinformatikdienstes oder auf vergleichbare Tätigkeiten im Land Brandenburg jeweils mit dem Schwerpunkt auf IT-bezogene Aufgabenstellungen der Verwaltung
- der Umsetzung der fachtheoretischen Kenntnisse in IT-bezogenes Verwaltungshandeln
- dem Kennenlernen von Arbeitstechniken
- dem Üben und Anwenden der selbstständigen Bearbeitung von Vorgängen
Der Studienfortschritt der Studierenden soll bei der Vergabe der Aufgaben berücksichtig werden.