Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang ÖVBB
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Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang ÖVBB

Die Grundsätze und Ziele der berufspraktischen Studienzeiten im Studiengang ÖVBB sind in § 1 PraktO ÖVBB geregelt.

Die berufspraktischen Zeiten dienen der Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen (§ 1 S. 2 PraktO ÖVBB).

Die Aufgaben, die den Studierenden im Rahmen der berufspraktischen Studienzeiten übertragen werden, sollen daher folgende Anforderungen erfüllen:

 

Die Aufgabe dient:

  • der Vertiefung von Kenntnissen, die im fachwissenschaftlichen Studium erworben wurden
  • der Anwendung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse in der Praxis
  • der Vorbereitung für die Verwaltungspraxis des gehobenen Verwaltungsdienstes/oder vergleichbarer Tätigkeiten im Land Brandenburg
  • dem Kennenlernen und Anwenden erforderlicher Arbeitstechniken
  • dem Üben und Anwenden der Bearbeitung selbstständiger Aufgaben

Der Studienfortschritt der Studierenden soll bei der Vergabe der Aufgabe berücksichtigt werden.