Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang ÖVBB
Die Grundsätze und Ziele der berufspraktischen Studienzeiten im Studiengang ÖVBB sind in § 1 PraktO ÖVBB geregelt.
Die berufspraktischen Zeiten dienen der Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen (§ 1 S. 2 PraktO ÖVBB).
Die Aufgaben, die den Studierenden im Rahmen der berufspraktischen Studienzeiten übertragen werden, sollen daher folgende Anforderungen erfüllen:
Die Aufgabe dient:
- der Vertiefung von Kenntnissen, die im fachwissenschaftlichen Studium erworben wurden
- der Anwendung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse in der Praxis
- der Vorbereitung für die Verwaltungspraxis des gehobenen Verwaltungsdienstes/oder vergleichbarer Tätigkeiten im Land Brandenburg
- dem Kennenlernen und Anwenden erforderlicher Arbeitstechniken
- dem Üben und Anwenden der Bearbeitung selbstständiger Aufgaben
Der Studienfortschritt der Studierenden soll bei der Vergabe der Aufgabe berücksichtigt werden.