Zweitstudium
Die Technische Hochschule Wildau hält 3 % der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studienfächern für Bewerber*innen um ein Zweitstudium im 1. Fachsemester bereit.
Als Zweitstudienbewerber*in zählt nur, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Bachelor-Studiengang im 1. Fachsemester bewerben möchte. Sie sind kein*e Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie ein erstes Bachelor-Studium abgebrochen haben und neu beginnen. Ein Master-Studium nach einem erfolgreichem Bachelor-Studium ist ebenfalls kein Zweitstudium.
Hochschulen sind z. B. Universitäten, Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für die öffentliche Verwaltung. Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen, wie Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen nicht dazu.
Im Zulassungsverfahren für Masterstudiengänge ist keine besondere Quote für Zweitstudienbewerber*innen vorgesehen. Diese Bewerbergruppe kann keinen „Antrag für ein Zweitstudium“ stellen.
Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist und durch Zeugnis belegt werden kann.
Übersteigt in einem Studiengang die Zahl der Zweitstudienbewerber*innen die Zahl der für diese bereitgehaltenen Studienplätze, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Einstufung der Bewerber auf der Rangliste der Zweitstudienbewerber*innen.
Auswahl der BewerberBereich öffnenBereich schließen
Für die Studienplatzvergabe erfolgt anhand der Messzahl nach den Kriterien Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und der Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium. Für beide Kriterien werden nach den gesetzlichen Regelungen Punkte vergeben.
- Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudium
Nr. 1: Noten ausgezeichnet und sehr gut (4 Punkte)
Nr. 2: Noten gut und voll befriedigend (3 Punkte)
Nr. 3: Note befriedigend (2 Punkte)
Nr. 4: Note ausreichend (1 Punkt)
Nr. 5: Note nicht nachgewiesen (1 Punkt)
- Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium
Maßgebliche Gründe
Nr.1: „Zwingende berufliche Gründe“ (9 Punkte)
Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
Nr.2: „Wissenschaftliche Gründe“ (7 bis 11 Punkte)
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
Nr.3: „Besondere berufliche Gründe“ (7 Punkte)
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventen*innen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und der/die Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt.
Nr.4: „Sonstige berufliche Gründe“ (4 Punkte)
Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist.
Nr.5: „Keiner der vorgenannten Gründe“ (1 Punkte)
Dieser Fallgruppe werden alle Bewerbungen zugeordnet, deren Gründe nicht in den Fallgruppen 1 bis 4 erfasst sind.
Familiäre Gründe
Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann ein Zuschlag von bis zu 2 Punkten gewährt werden.
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Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Online-Portal der TH Wildau. Bitte wählen Sie bei "Studienform" Zweitstudium aus.
Als Zweitstudienbewerber*in müssen Sie zusätzlich zum elektronischen Bewerbungsantrag das Antragsformular „Antrag für ein Zweitstudium“ mit einer schriftlichen Begründung und geeigneten Nachweisen einreichen.
Download des "Antrages für ein Zweitstudium"
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