Allgemeine Informationen zu Sonderanträgen
Alle hier aufgeführten Anträge müssen formlos mit Angabe der Bewerbernummer bis zum 15.06. an der Technischen Hochschule Wildau eingereicht werden. Die Bewerbernummer wird Ihnen nach erfolgreicher Online-Bewerbung zugewiesen.
Der Härtefallantrag bzw. der Antrag auf Nachteilsausgleich können nur mit ausführlicher Begründung gestellt werden. Der Antrag findet nur dann Berücksichtigung, wenn er durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen (z. B. ärztliche Gutachten, Schulgutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen) begründet wird.
Bitte reichen Sie keine Unterlagen als Original ein, sondern nur amtlich beglaubigte Kopien. Für eingesandte Originale wird keine Gewähr übernommen. Die Unterlagen verbleiben bei der Hochschule und werden mit Ausscheiden aus der Hochschule vernichtet. Daten für das Bewerbungs-/Zulassungsverfahren werden entsprechend der Datenschutzbestimmungen bearbeitet und gelöscht.
Antrag auf Auswahl nach HärtegesichtpunktenBereich öffnenBereich schließen
Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Antrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale, gesundheitliche oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Antrag auf NachteilsausgleichBereich öffnenBereich schließen
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit zu stellen. Ein anerkannter Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere persönliche Gründe eines Studienbewerbers, die er nicht zu vertreten hat und die sich nachteilig auf seine Durchschnittsnote und/oder Wartezeit ausgewirkt haben.
Antrag auf Auswahl nach einem Dienst auf Grund früheren ZulassungsanspruchsBereich öffnenBereich schließen
Die Auswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren beantragt werden, das nach Beendigung des Dienstes (z. B. freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst) durchgeführt wird. Ist der Dienst noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Oktober beendet sein wird. Der Antrag findet im Auswahlverfahren nur Berücksichtigung, wenn dieser durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen (Zulassungsbescheid des letzten Auswahlverfahrens, Dienstzeitbescheinigung und Bewilligungsschreiben der Hochschule) begründet wird.