Minderjährige
Sie sind unter 16 Jahre, beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB) und es bedarf bei der Abgabe von Willenserklärungen, die nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen, der Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten (§ 107 BGB). Damit Sie nicht bei jeder einzelnen Aktivität und Verpflichtung im Rahmen der Bewerbung, Immatrikulation und im späteren Studium die Einwilligung Ihrer/Ihres Erziehungsberechtigten einholen müssen, ist eine Generaleinwilligung erforderlich.
Bitte drucken Sie die „Einwilligungserklärung“ aus, lassen diese von der oder dem Erziehungsberechtigten unterschreiben und laden das unterschriebene Dokument der „Einwilligungserklärung“ sowie den Personalausweis der oder des Erziehungsberechtigten bei der Online-Bewerbung hoch.