Willkommen im Kreis der Ausbildenden!
Liebe Ausbildende,
auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Unterlagen und Informationen für Ihre Tätigkeit als Ausbildende in den Bachelor- Studiengängen der TH Wildau „Öffentliche Verwaltung Brandenburg“ und „Verwaltungsinformatik Brandenburg“.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Tätigkeit als Ausbildende im Rahmen dieser Studiengänge fachliche Voraussetzungen erfüllen müssen und an einer Ausbilderzertifizierung teilgenommen haben müssen.
Hinweise zu den Voraussetzungen und zu den Zertifizierungsveranstaltungen finden Sie im
Abschnitt 1- Anmeldung zu den Zertifizierungsveranstaltungen.
FAQ:
Fragen zur Praktikumsbetreuung Wiki
Hier sammeln und beantworten wir Ihre Fragen. Blättern Sie einfach durch die Liste, vielleicht finden Sie Antworten zu Fragen, die Sie noch gar nicht hatten.
Das Wiki wird stetig um neue Fragen erweitert.
1. Anmeldung zur (Re-)ZertifizierungBereich öffnenBereich schließen
Aktuelle (Re-)Zertifizierungsveranstaltungen
Die Zertifizierungen finden eintägig statt. Es genügt der Besuch von einer Veranstaltung.
Der Weg zu uns: Lage- und Campusplan der TH Wildau
Ausbilderzertifizierungen finden 2025 zu folgenden Zeiten statt:
- 22. und 29. Januar – 2 Termine (Online)
- Zeitraum Mai bis Juli - 4 Termine (Präsenz und Online)
- September- 2 Termine (online)
Ausbilder_innen, die (voraussichtlich) ab Mai Praktikanten betreuen, nehmen bitte (spätestens) an einem Zertifizierungstermin im Januar teil.
Die konkreten Termine für Zertifizierungen ab Mai 25 werden ab Februar/März 25 bekannt gegeben.
Anmeldung
Wenn Sie mehrere Personen für die Zertifizierung anmelden möchten, nutzen Sie bitte den Vordruck "Anmeldung zur Ausbilderzertifizierung".
Wenn Sie sich als Einzelperson anmelden möchten, genügt eine formlose Mail mit den Angaben zu Vornamen, Namen und E-Mail-Adresse an birkner(at)th-wildau.de.
Bitte lesen Sie die Hinweise zur Anmeldung zur Veranstaltung (Ziffer 1 der organisatorischen Hinweise zur Veranstaltung).
Die Hochschule erhebt für die Ausbilderzertifizierung keine Gebühr.
Die Anmeldefrist für die Zertifizierungen endet jeweils 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Voraussetzungn für die Teilnahme ergeben sich aus § 3 Abs. 6 ÖVBBPraktO bzw. § 3 Abs. 5 VIBBPraktO.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Teilnahme zwingend vorliegen:
- Mindestens ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
- Mindestens eine Stelle im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder einer vergleichbaren Position
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder in vergleichbarer Position
Eine anschließende Ausbildertätigkeit kann nur in dem Studiengang erfolgen, für den Sie die notwendigen Voraussetzungen für eine Ausbildertätigkeit erfüllen.
2. Inhalt und Ablauf der (Re-) ZertifizierungsveranstaltungenBereich öffnenBereich schließen
Zweck der (Re-)Zertifizierung
In den beiden Studiengängen Öffentliche Verwaltung Brandenburg und Verwaltungsinformatik Brandenburg ist die berufspraktische Studienzeit mit ihren 4 Praktika eine wichtige Säule in der Qualifizierung der Studierenden. Die Bewertung der dort erbrachten Leistung erfolgt durch Sie. Diese Bewertung wiederum geht mit 60 Credit Points in die Gesamtbewertung der Studienleistung ein. Diese Gesamtbewertung wird dann auf dem durch die TH Wildau ausgestellten Zeugnis dokumentiert.
Bei der Akkreditierung der Studiengänge wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass alle an der Notenbildung beteiligten Personen qualifiziert sind. Die Qualifikation umfasst zum einen eine fachliche Eignung (mind. Bachelorabschluss oder gleichwertig, Erfahrung im jeweiligen Verwaltungsgebiet) und eben auch grundlegende Kenntnisse zum Studiengang selbst. Diese grundlegenden Kenntnisse wollen wir Ihnen in dieser Ausbilderzertifizierung vermitteln.
Organisatorische Hinweise
Organisatorische Hinweise [pdf]
Hinweise zur Vorbereitung auf die Veranstaltung
Im Rahmen der (Re-) Zertifizierung erhalten Sie zahlreiche Informationen zur Ausbilderplattform.
Um die Ausführungen im Rahmen der Veranstaltung besser nachzuvollziehen, empfehlen wir Ihnen, sich wie folgt auf die (Re-) Zertifizierung vorzubereiten:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ausbilderplattform. Die hier hinterlegten Inhalte werden im Rahmen der Zertifizierung besprochen.
- Lesen Sie die organisatorischen Hinweise zur Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn.
- Beantworten Sie die organisatorischen Fragen vor Veranstaltungsbeginn (Die Freischaltung der Fragen erfolgt mit der Zusendung Ihrer Zugangsdaten zum Moodle-System).
3. Ansprechpartner an der TH WildauBereich öffnenBereich schließen
Vorrangige Ansprechpartnerinnen
Ausbilderzertifizierungen - Janine Birkner
Praktikumsnoten - Sabine Schröter
Weitere Ansprechpartner/innen
Ausbildertreffen - Studiengangsprecherin ÖVBB Prof. Dr. Cordula Schön
Studiengangsprecher VIBB Prof. Dr.-Ing. Stephan Rein
Allgemeine Anfragen - Koordinatorin ÖVBB und VIBB Katharina Branske
4. Studiengangsrelevante OrdnungenBereich öffnenBereich schließen
Bild: größere Ansicht
Die aktuellen und auch ältere Fassungen der jeweiligen Ordnungen finden Sie auf den Webseiten der beiden Studiengänge ÖVBB bzw. VIBB.
Die Studierenden, die Ihre Praktika abolvieren, sind in unterschiedlichen Jahrgängen immatrikuliert worden.
Achten Sie bei der Anwendung der jeweiligen Ordnung, auf die Gültigkeit (z.B. Gültigkeit ab Immatrikulationsjahrgang 2021). Hierzu finden Sie regelmäßig Hinweise im letzten Paragraphen der Ordnungen.
Die Amtlichen Mitteilungen der Ordnungen der TH Wildau finden Sie daüber hinaus auf der Seite der TH Wildau zu den amtlichen Mitteilungen der TH Wildau (ab 2001).
Übersicht – Ordnungen in den Studiengängen ÖVBB und VIBB:
ÖVBB und VIBB
Rahmenordnung der TH Wildau (Amtliche Mitteilung 13/2021)
ÖVBB
Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst
Studien- und Prüfungsordnung ÖVBB (Amtliche Mitteilung 21/2022)
Praktikumsordnung ÖVBB (Amtliche Mitteilung 22/2022)
VIBB
Ausbildungs- und Prüfungsordnung gehobener technischer Verwaltungsinformatikdienst
Studien- und Prüfungsordnung VIBB (Amtliche Mitteilung 19/2022)
Praktikumsordnung VIBB (Amtliche Mitteilung 20/2022)
5. Struktur und Inhalt des Theoriestudiums an der TH WildauBereich öffnenBereich schließen
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der TH Wildau. In diesem Abschnitt finden Sie Übersichten zu den Semesterabläufen und Modulbeschreibungen. Eine Gesamtübersicht über die jeweils zu absolvierenden Module können Sie weiterhin der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs entnehmen.
Studiengang ÖVBB
Im Modulhandbuch finden Sie Informationen zu allen Inhalten, die im Studium vermittelt werden. Das Modulhandbuch kann ein Anhaltspunkt sein, welchen theoretischen Wissensstand die Studierenden ins jeweilige Praktikum mitbringen.
Wahlpflichtstudium (§ 14 Abs. 1 APOgD):
Für das sechste Studienhalbjahr haben die Studierenden fünf Wahlfplichtmodule zu wählen, wobei jeweils mindestens ein Wahlfplichtmodul aus dem Fachgebieten Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften sowie Sozial- und Verwaltungswissenschaften auszuwählen ist.
Wahlfplichtmodule sollen der Vertiefung bereits vorhandener und der Vermittlung neuer Fähigkeiten dienen. Die Wahlmöglichkeit kann durch Vorgaben der jeweiligen Einstellungsbehörde beschränkt werden.
Studiengang VIBB
Modulhandbuch VIBB Link/URL (Stand 2022)
Im Modulhandbuch finden Sie Informationen zu allen Inhalten, die im Studium vermittelt werden. Das Modulhandbuch kann ein Anhaltspunkt sein, welchen theoretischen Wissensstand die Studierenden ins jeweilige Praktikum mitbringen.
Wahlpflichtstudium (§ 17 Abs. 1 APOgtVwID)
Für das sechste Semester haben die Studierenden mindestens zwei Wahlpflichtmodule zu wählen. Wahlpflichtmodule sollen der Vertiefung bereits vorhandener und der Vermittlung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten dienen. Die Wahlmöglichkeit kann durch Vorgaben der jeweiligen Einstellungsbehörde beschränkt werden.
Semestertermine für beide Studiengänge
Semester- und Vorlesungszeiten an der TH Wildau
6. PraxisabschnitteBereich öffnenBereich schließen
Praktikumsabschnitte
Im Zuge des ÖVBB und VIBB Studiums finden vier Praxisabschnitte mit einer Dauer von jeweils 13 Wochen statt. Je nach personellen Gegenbenheiten kann die Reihenfolge der Bereiche, in denen die Praxisabschnitte absovliert werden, variieren.
Übersichten über die Zeiträume der Praxisabschnitte und der jeweils zu bewertenden Teilleistungen finden Sie hier: Übersicht-ÖVBB und Übersicht-VIBB.
Praktikumsabschnitte ÖVBB
Einführungspraktikum im Bereich Eingriffs Leistungsverwaltung (Praxisabschnitt 1)
Einführungspraktikum im Bereich Querschnittsverwaltung (Praxisabschnitt 2)
Vertiefungspraktikum im Bereich Eingriffs-/Leistungs-/Fachverwaltung (Praxisabschnitt 3)
Vertiefungspraktikum im Bereich Querschnittsverwaltung (Praxisabschnitt 4)
Praktikumsabschnitte VIBB
VIBB-Praxisabschnitt I -Bereich Verwaltung
VIBB Praxisabschnitt II - Bereich IT 1 (Fachanwendungen)
VIBB Praxisabschnitt III - Bereich IT 2 (Fachanwendungen)
VIBB Praxisabschnitt IV - Bereich IT 3 (IT-Vertiefung)
Für die Planung des Praxisabschnittes können Sie einen Ausbildungsplan erstellen (freiwillig), der in Ihrer Behörde verbleibt. Dieser kann dann zukünftig an die TH Wildau gesendet werden. Hierzu werden dann gesonderte Hinweise bereitgestellt.
Unverbindliche Vorlagen hierfür finden Sie nachfolgend:
Hinweise zur Vorbereitung und Umsetzung der Praktika :
Gesammelte Erfahrungen und Hinweise von Ausbildenden für die Vorbereitung und Umsetzung der Praktika
Hinweis: Das Inhaltsverzeichnis in der PDF-Datei dient nur zur Übersicht. Ein Zugriff auf die einzelnen Kapitel ist über dieses nicht möglich.
Folgende Vorlagen können Sie – bei Bedarf -für die Erstellung der Aufgabenübersicht verwenden:
1. Tabelle als Aufgabennachweis
Ebenenwechsel (Kommunal - und Landesbene)
Die Praktikumsplätze können in verschiedenen Einsatzorten sowie in verschiedenen Verwaltungsebenen angeboten werden.
Anfragen zur Durchführung von Praktika auf Landesebene (i.R.d. Ebenenwechsels) können Sie an das Referat 14 des Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg richten.
Bitte verwenden Sie hierfür folgende E-Mail Adresse:
7. Bildung der NotenBereich öffnenBereich schließen
Für jeden Praxisabschnitt erhält die oder der Studierende eine Note (§ 5 abs. 1 S. 1 PraktO ÖVBB/VIBB).
Hilfestellungen für die Berechnung der Noten
Als Hilfestellung für die Berechnung der Noten können Sie folgende Excel-Dateien nutzen:
Berechnungshilfe Noten ÖVBB – Stand 19.9.22
Berechnungshilfe Noten VIBB- Stand 19.9.22
Bitte tragen Sie die errechneten Noten in die Beurteilungsbögen ein und senden Sie diese an die TH Wildau (siehe Abschnitt 8 – Beurteilungsbögen und Abgabefristen).
Hier ein Beispiel mit Erläuterungen für die Berechnung der Notenbildung.
§ 9 RahmenO der TH Wildau. (Hinweise zur Notenbildung)
Hinweise zur Notenbildung finden Sie in § 9 RahmenO Th Wildau. Anbei eine Übersicht über die Notenskala der TH Wildau:
8. Bewertung der TeilleistungenBereich öffnenBereich schließen
Zu bewertende Teilleistungen
Für jeden berufspraktischen Studienabschnitt erhält die oder der Studierende eine Note. Sie setzt sich zusammen aus der Beurteilung folgender Leistungen (vgl. § 5 ÖVBB PraktO bzw. § 5 VIBBPraktO).
- Praxisleistung
- Praxispräsentation
- Praxisbericht (ÖVBB)/erarbeitetes Konzept (VIBB) - entfällt in Praktikum IV
Übersichten über die Teilleistungen in den Praktika VIBB und ÖVBB
Übersicht- Praxisabschnitte und Teilleistungen im Studiengang ÖVBB
Übersicht- Praxisabschnitte und Teilleistungen im Studiengang VIBB
I. Praxisleistung
Kriterien für die Bewertung der Praxisleistung_6.21
Anforderungen an die Praxisaufgaben
Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang ÖVBB
Anforderungen an die Aufgaben im Studiengang VIBB
II. Praxispräsentation
Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zur Praxispräsentation (§ 5 Abs. 4 PraktO-ÖVBB und § 4 Abs. 4 PraktO-VIBB).
In einer 15-minütigen Präsentation sollen die Studierenden zeigen, dass Sie auch umfangreichere Themen anschaulich und fokussiert darstellen können.
Die anschließende Fragerunde rundet diese Teilleistung ab.
Bewertungskriterien Praxispräsentation
Praxispräsentation - Checkliste
Hinweise zur Vorbereitung und Umsetzung der Praxispräsentation
Hinterlegung Protkollvorlagen
Sie finden hier eine unverbindliche Protokollvorlage für die Präsentation. Änderungswünsche und Anmerkungen bitte an Janine Birkner senden.
III. Praxisbericht (ÖVBB) und Konzept (VIBB)
Der Bericht/das Konzept wird während der Praxisphase geschrieben. Dabei obliegt es dem/der Ausbilder*in ob der Bericht/das Konzept während der Arbeitszeit geschrieben werden kann oder ob die Erstellung außerhalb der Arbeitszeit erfolgt. Wir empfehlen den Studierenden Zeit während der Praxisphase dafür einzuräumen.
Der Praxisbericht/das Konzept muss spätestens vier Wochen nach dem Ende des jeweiligen Praktikums vorliegen (vgl. § 5 Abs. 3 S. 4 ÖVBBPraktO bzw. § 5 Abs. 3 S. 3 VIBBPraktO).
Bei Praxiabschnitt III beachten Sie bitte folgendens:
Im Anschluss an den Praxisabschnitt erfolgt die Erstellung der Bachelor-Arbeit. Um Doppelbelastungen zu vermeiden, sollte der Praxisbericht (ÖVBB) bzw. das Konzept (VIBB) bestenfalls bis Ende des Praktikums vorliegen.
Innerhalb von 4 Wochen muss eine Korrektur und Bewertung durch den/die Ausbilder*in erfolgen.
Nach erfolgter Bewertung verbleibt der Bericht/das Konzept in der Praktikumsstelle.
Die TH Wilau erhält vom der/dem Studierenden eine digitale Kopie des Berichtes, welcher im Moodle-Kurs hochgeladen werden muss. Auf diesen Moodle-Kurs haben nur Mitarbeiter des Ausbildungsbereiches der TH Wildau zugriff.
Hinweise zum Praxisbericht (ÖVBB)
Formalien
Deckblatt- Praxisbericht ÖVBB - Stand Juni 21
Die Studierenden sollen diese Vorlage als Deckblatt für den Praxisbericht nutzen.
Eine Kopie des Deckblattes ist am Ende des Praktikums zusammen mit den Beurteilungsbögen an die TH Wildau zu senden.
Bewertungskriterien
Bewertungskriterien Praxisbericht
Hinweise zum Konzept (VIBB)
Hinweise zur Konzepterstellung
Deckblatt Konzept (VIBB) - Stand Juni 2021
Die Studierenden sollen diese Vorlage als Deckblatt für das Konzept verwenden.
Eine Kopie des Deckblattes ist am Ende des Praktikums zusammen mit den Beurteilungsbögen an die TH- Wildau zu senden.
9. Belange zur Gleichstellung und Antidiskriminierung von StudierendenBereich öffnenBereich schließen
Für Fragen zur Behinderung, Gleichstellung und Antidiskriminierung von Studierenden im Rahmen der Praktikumsbetreuung wenden Sie sich bitte jeweils an die Beauftragten der Hochschule. Eine Auflistung der Beauftragten der TH Wildau finden Sie hier: https://www.th-wildau.de/hochschule/beauftragte/
10. Beurteilungsbögen und AbgabefristenBereich öffnenBereich schließen
Beurteilungsbögen - Vordrucke
Beurteilungsbogen VIBB Link/URL
Der Link führt Sie zur aktuellen beschreibbaren Version des VIBB-Beurteilungsbogens. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus inkl. der ersten Seite.
Beurteilungsbogen ÖVBB Link/URL
Der Link führt Sie zur aktuellen beschreibbaren Version des ÖVBB-Beurteilungsbogens. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus inkl. der ersten Seite.
Zusendung der Beurteilungsbögen
Nachdem Sie alle Teilleistungen mit dem Studierenden besprochen und bewertet haben, senden Sie bitte folgende Unterlagen an die TH Wildau zu:
- Beurteilungsbögen (Praxisbericht/Konzept, Praxisleistung, Praxispräsentation)
Wie empfehlen Ihnen, den Studierenden eine Kopie der Beurteilungsbögen auszuhändigen und die Beurteilungsbögen zeitnah vorab per Mail an die TH Wildau zu senden.
Zusendung per Post:
Originalunterlagen per Post senden Sie bitte an die folgende Adresse:
Technische Hochschule Wildau
Fachbereich WIR
Sabine Schröter
Hochschulring 1
15745 Wildau
Bitte verzichten Sie auf Hefter und Hüllen jeglicher Art. Es genügt, wenn Sie die einzelnen Blätter lediglich zusammenheften.
Zusendung per Mail:
Per Mail senden Sie die Unterlagen bitte an
folgende Adresse:
ÖVBB: praktikum.oevbb.wir(at)liste.th-wildau.de
VIBB: praktikum.vibb.wir(at)liste.th-wildau.de
Abgabefristen- Praxisabschnitte I bis III
Übersicht zu den Fristen in den Praxisabschnitten I bis III (ÖVBB und VIBB)
Im Anschluss an das Praktikum III folgt die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit. Es wird daher empfohlen, dass der Praxisbericht (ÖVBB) bzw. das Konzept (VIBB) bis zum Ende des Praktikumszeitraums durch die Studierenden eingereicht wird.
Abgabefrist – Praxisabschnitt IV
Alle Studienleistungen müssen vor dem Kolloquium bewertet sein. Dazu zählen auch die Praktika. Somit müssen die Bewertungsbögen rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung eingegangen sein. Der späteste Termin ist der 15.01.2025. Es genügt uns zunächst die eingescannte Version vorab.
Zusätzlich zur digitalen Kopie der Bögen, senden Sie bitte in jedem Fall die Originale der Bewertungsbögen an die TH Wildau.
11. Gültigkeit der ZertifizierungBereich öffnenBereich schließen
Die Ausbilderzertifizierung hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach ist eine Re-Zertifizierung notwendig.
Übersichten über bisherige Zertifizierungen können Sie bei Frau Birkner erhalten.
12. Jährliche Veranstaltungen und ProjekteBereich öffnenBereich schließen
Ausbildertreffen
Zweimal im Jahr findet ein Ausbildertreffen statt. Wenn die konkreten Termine bekannt gegeben sind, können Sie hier teilnehmen:
Modul- „Projektmanagement und Fachprojekt“
Im 5. Semester absolvieren die Studierenden im Studiengang Öffentliche Verwaltung Brandenburg das Modul „Projektmanagement und Fachprojekt“.
Dabei sollen die Studierenden die Grundlagen des Projektmanagements kennenlernen und das erworbene Wissen im Rahmen eines konkreten Projektes anwenden. Die Studierenden sollen dabei ein Projekt selbstständig planen, durchführen, kontrollieren und steuern. Idealerweise handelt es sich bei dem Projekt um ein Fachprojekt aus der Brandenburgischen Verwaltungspraxis.
Gerne können Sie für dieses Projekt Themenvorschläge bei Prof. Dr. Kathrin Bösener per Mail einreichen. Themenvorschläge sind bis Ende August eines Jahres einzureichen.
Für die Einreichung von Themenvorschlägen müssen Sie nicht an einer Ausbilderzertifizierung teilgenommen haben.
Weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
1. Hinweise zum Modul Projektmanagement und Fachprojekt
2. Beispiele für Projektthemen
Für weitere Rückfragen zur Einreichung von Projekten wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Kathrin Bösener (https://www.th-wildau.de/personen/kathrin-boesener/).
13. Abgrenzung zur Betreuung von Bachelor-ArbeitenBereich öffnenBereich schließen
Die Teilnahme an einer Ausbilder(re)zertifizierung ist keine Voraussetzung für die Betreuung von Bachelor-Arbeiten als Zweitprüfer. Hinweise zur Betreuung von Bachelor-Arbeiten finden Sie auf der Informationsseite zu Bachelor-Arbeiten.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website: Janine Birkner
AktuellesBereich öffnenBereich schließen
Hinweise zum Verteiler „Ausbilderzertifizierung“
Über aktuelle Änderungen und Hinweise zu den Ausbilderzertifizierungen werden die Ausbildungsbehörden zusätzlich über den Verteiler „Ausbilderzertifizierung“ informiert. Die Mail-Adressen einzelner Ausbilderinnen und Ausbilder sind in diesem Verteiler nicht aufgenommen.
Bei Rückfragen und Änderungen der Mail-Adressen im Verteiler wenden Sie sich bitte an Janine Birkner.
Aktualisierungen auf der Ausbilderplattform
Neu unter 8. Protokollvorlage für die Präsentation (Stand 11. Sep. 24)
Neu unter 6. Hinweise zur Vorbereitung und Umsetzung der Praktika (Stand 09. Sep. 24)
Neu unter 12. Anmeldung per Online-Formular (Stand 12. August 24)
Neu unter 8. Protokollvorlage für die Präsentation (Stand 12. August 24)
Neu unter 6. Aufgabenübersicht- Gantt hinterlegt (Stand 24. Januar 24)
Aktuelle TermineBereich öffnenBereich schließen
Informationen zum nächsten Ausbildertreffen werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn hier hinterlegt.
Allgemeine Hinweise finden Sie im Bereich 12.
Ausbilderzertifizierungen finden 2025 zu folgenden Zeiten statt:
- 22. und 29. Januar – 2 Termine (Online)
- Zeitraum Mai bis Juli - 4 Termine (Präsenz und Online)
- September- 2 Termine (online)
Ausbilder_innen, die (voraussichtlich) ab Mai Praktikanten betreuen, nehmen bitte (spätestens) an einem Zertifizierungstermin im Januar teil.
Die konkreten Termine für Zertifizierungen ab Mai 25 werden ab Februar/März 25 bekannt gegeben.
Die Anmeldefrist für die Zertifizierungen endet jeweils 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.