Betriebliches Eingliederungsmanagement
  1. Sie sind hier:
  2. Prof. Dr. phil. Olga Rösch
  3. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

1.    Was ist BEM?

 

BEM steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement. Es dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und soll durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen den Arbeitsplatz zu behalten sichern. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren liegt im § 84 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, „wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.“

 

2.    An wen richtet sich BEM?

 

Diese Maßnahme richtet sich an alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig.

 

3.    Arbeitsschritte:

 

Wie diese Klärung im Detail auszusehen hat, gibt § 84 Absatz 2 SGB IX bewusst nicht vor. In jedem Betrieb und in jeder Dienststelle sind angemessene individuelle Lösungen zu finden. Gesetzlich vorgegeben ist - bei Zustimmung des Betroffenen - lediglich die Beteiligung der zuständigen Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebs- oder Personalrat), bei schwerbehinderten Beschäftigten außerdem die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung.

BEM Ablauf 

 

Quelle: http://www.neue-wege-im-bem.de/ueber-das-bem/10-schritte-zum-bem

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministreriums für Arbeit und Soziales:

Gesetzliche Grundlage: