Teilzeitstudium
Studierende lernen auf dem Campus

Teilzeitstudium

Studierende im Teilzeitstudium absolvieren höchstens die Hälfte der für das jeweilige Semester vorgesehenen Lehrveranstaltungen eines Vollzeitstudiums.

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Teilzeitstudium

Studieren in Teilzeit an der TH Wildau

Das Studium an der Technischen Hochschule Wildau ist in der Regel ein Vollzeitstudium. Es können Umstände eintreten, die Sie daran hindern, dass volle Studienprogramm zu absolvieren. Gemäß § 18 Abs. 4 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in Verbindung mit § 5 der Rahmenordnung der Technischen Hochschule Wildau ist es möglich, jeden Vollzeitstudiengang in Teilzeit zu studieren, wenn der/die Antragsteller/in nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium zu betreiben.

Teilzeitstudierende haben den gleichen Status wie Vollzeitstudierende, die Studien- und Prüfungsordnungen gelten in vollem Umfang. Die Rückmeldung und die Höhe der Semestergebühren werden durch das Teilzeitstudium nicht berührt. Für Teilzeitstudierende finden die gleichen Prüfungsfristen wie für Vollzeitstudierende Anwendung.

Unterschied zum berufsbegleitenden Studium

Bitte beachten Sie, dass ein Teilzeitstudium nicht gleichbedeutend mit einem berufsbegleitendem Studium ist. Die berufsbegleitenden Studiengänge an der Technischen Hochschule Wildau sind speziell an die Bedürfnisse und Anforderungen von (Vollzeit-)Beschäftigten angepasst, indem beispielsweise Lehrveranstaltungen am Wochenende und ggf. als Blockunterricht angeboten werden.

Ablauf des Teilzeitstudiums

Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit den Vollzeitstudierenden am regulären Studien- und Lehrveranstaltungsbetrieb teil. Das Teilzeitstudium stellt eine Streckung der bestehenden Vollzeitstudiengänge dar, indem die Studierenden höchstens die Hälfte der für das jeweilige Semester vorgesehenen Lehrveranstaltungen für ein Vollzeitstudium absolvieren. Es besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines besonderen Lehr- und Studienangebotes außerhalb des regulären Studienbetriebs.

Beratung und wichtige Hinweise zum TeilzeitstudiumBereich öffnenBereich schließen

Ein Teilzeitstudium kann weitreichende Auswirkungen haben und die Entscheidung für dieses sollte gut überlegt sein. Wer ein Teilzeitstudium erwägt, um mehr Zeit zum Jobben zu haben, sollte sich vorab genau beraten lassen, ob sich der Wechsel lohnt. Eine Beratung zum Teilzeitstudium durch das Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen im Rahmen der Antragstellung ist erforderlich.

Folgende wichtige Hinweise sollten Sie beachten und sich vor der Beantragung eines Teilzeitstudiums bei den zuständigen Stellen beraten lassen:

BAföG

  • Das Teilzeitstudium ist nicht BAföG-förderfähig. Gerade Studierende mit Kind oder Studierende mit Behinderung, die einen längeren Förderungsanspruch und besondere Förderbedingungen haben, sollten einen Wechsel zum Teilzeitstudium genau prüfen lassen (Wegfall BaföG-Anspruch und Kinderbetreuungszuschlag). Bitte setzen Sie sich mit dem BAföG-Amt in Verbindung und lassen sich beraten.

Kindergeld

  • Ein Teilzeitstudium kann Auswirkungen auf die Kindergeldzahlungen haben. In den derzeitigen Regelungen zum Kindergeld gibt es den Status "Teilzeitstudierender" nicht. (Damit nicht wie beim BAföG ein kategorischer Ausschluss). Jedoch ist nachzuweisen, dass die Ausbildung Zeit und Arbeitskraft des Kindes (des Studierenden) dermaßen in Anspruch nehmen, dass ein greifbarer Bezug zum angestrebten Berufsziel hergestellt und Bedenken gegen die Ernsthaftigkeit der Ausbildung ausgeschlossen erscheinen. Es ist im Einzelfall möglich, über die Analyse der Studienintensität Kindergeldanspruch durchzusetzen. Eine Beratung bei der zuständigen Kindergeldstelle wird empfohlen.

Krankenversicherung

  • Als Teilzeitstudent/in sind Sie ordnungsgemäß immatrikuliert und die Krankenversicherung wird i.d.R. weitergeführt. Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Teilzeitstudium einer mehr als geringfügigen regelmäßigen Erwerbstätigkeit (über 520,00 Euro) nachgehen, setzt die Sozialversicherungspflicht ein. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten.

Förderung

  • Ein Teilzeitstudium kann Auswirkungen auf Förderungen von Stiftungen oder der Rentenkasse bei Zahlungen von Waisen oder Halbwaisenrente haben. Nach den  aktuellen Regelungen für die Zahlung von Waisen- oder Halbwaisenrente ist es erforderlich, dass der tatsächliche Aufwand für die Ausbildung wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt, was ggf. individuell nachzuweisen ist.

Aufenthaltserlaubnis

  • Ausländischen Studierenden aus den Nicht-EU-Ländern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium besitzen, wobei das Studium den Hauptzweck darstellt, ist eine Absprache mit der Ausländerbehörde Voraussetzung für einen möglichen Wechsel zum Teilzeitstudium.

Antragstellung eines TeilzeitstudiumsBereich öffnenBereich schließen

Antrag für Studienbewerber/innen

Studienbewerber/innen für das 1. Fachsemester müssen sich über das Online-Bewerber Portal der Technischen Hochschule Wildau bewerben. Bei der Auswahl des gewünschten Studienganges wählen Sie beim Studientyp: Direktstudium und führen die Bewerbung durch. Spätestens mit dem „Antrag auf Immatrikulation“ ist der „Antrag auf Wechsel ins Teilzeit- bzw. Vollzeitstudium“ für ein Teilzeitstudium  zu stellen und beim Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Antrag für Studierende

Studierende stellen den „Antrag auf Wechsel ins Teilzeit- bzw. Vollzeitstudium“ mit der Rückmeldung und Einzahlung der Semestergebühren innerhalb der Rückmeldefrist. Die Antragstellung erfolgt im November für das darauffolgende Sommersemester und im Mai für das darauffolgende Wintersemester. Dieser Wechsel vom Vollzeit- zum Teilzeitstudium ist einmalig während des Studiums möglich. In den studiengangspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen sind Einzelheiten genannt, in denen der Zeitpunkt des Wechsels geregelt ist. Ein Wechsel kann nicht rückwirkend beantragt werden.

Der „Antrag auf Wechsel ins Teilzeit- bzw. Vollzeitstudium“ ist beim Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen zu stellen. Spätestens mit bzw. vor der Antragstellung muss eine Beratung zum Teilzeitstudium durch das Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen erfolgen, bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin.

Download des Antrages

Antrag auf Wechsel ins Teilzeit- bzw. Vollzeitstudium