Rückmeldung und Semesterbeitrag
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Rückmeldung und Semesterbeitrag

Alle immatrikulierten Studierenden sind verpflichtet, sich in der von der TH Wildau festgesetzten Frist zurückzumelden, wenn sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen.

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Rückmeldung zum Sommersemester 2025

Nach der Immatrikulationsordnung der Technischen Hochschule Wildau haben sich Studierende, welche ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen wollen, rechtzeitig vor Beginn des Folgesemesters zurückzumelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Semesterbeitrages.

Dies gilt auch, wenn der späteste Abgabetermin für Ihre Bachelor- bzw. Master-Thesis im Monat Februar 2025 liegt oder wenn die mündliche Prüfung nicht im Wintersemester 2024/25 stattfindet.

Wir bitten Sie, sich ab sofort bis spätestens 30. November 2024 zurückzumelden (entscheidend ist immer der Tag der Buchung auf dem Konto der TH Wildau und nicht das Buchungsdatum auf Ihrem Konto). Beachten Sie deshalb bitte die Banklaufzeiten und veranlassen Sie die rechtzeitige Überweisung.

Informationen zum Semesterbeitrag

Bitte wählen Sie nachfolgend zwischen Präsenz- und berufsbegleitendem Studium.

Hier finden Sie alle Informationen zum Semesterbeitrag, zur Bankverbindung und zum korrekten Verwendungszweck. Alle Angaben sind Voraussetzung für die richtige Zuordnung Ihrer eingezahlten Gebühren!

Semesterbeitrag PräsenzstudiumBereich öffnenBereich schließen

Mit dem rechtzeitigen Eingang des Betrages auf dem Konto ist die Rückmeldung vollzogen.

Hier finden Sie die Bankverbindung.

Betrag:

für alle Direktstudiengänge: 319,40 EUR 

Verwendungszweck:

1006600001842,
Ihre Matrikelnummer,
Name/Vorname des zurückzumeldenden Studierenden,
SoSe2025, TH Wildau

 

Semesterbeitrag Berufsbegleitendes StudiumBereich öffnenBereich schließen

Mit dem rechtzeitigen Eingang des Betrages auf dem Konto ist die Rückmeldung vollzogen.

Hier finden Sie die Bankverbindung.

Betrag:

Semesterbeitragsübersicht [PDF 4 KB]

Verwendungszweck:

1006600000497,
Ihre Matrikelnummer,
Name/Vorname des zurückzumeldenden Studierenden,
SoSe2025, TH Wildau

Hinweise für Absolventinnen und Absolventen

Bitte beachten Sie, dass dem Sachgebiet Immatrikulation und Prüfungen zum Zeitpunkt der Rückmeldung keine Informationen zu Ihrem möglichen Abgabetermin bzw. Verteidigungstermin bekannt sind und es daher doch zu einer Mahnung kommen kann.

Nach Erhalt einer Mahnung geben Sie der zuständigen Ansprechpartnerin (siehe rechts) telefonisch oder per Mail eine kurze Information zu Ihrem Abgabe- bzw. Verteidigungstermin.

Immatrikulationsbescheinigung

Den Gültigkeitszeitraum (März 2025 bis August 2025) auf Ihrer vorliegenden Chipkarte können Sie ab 15.01.2025 an den Validierungsstationen im Haus 13, Haus 15, Haus 16 zwischen den Räumen 16-1064 und 16-1065 sowie Haus 17 im Foyer aktualisieren. Ihre Immatrikulationsbescheinigung können Sie sich dann im TH Online-Portal abrufen.

Deutschlandsemesterticket

Nach Ablauf der Rückmeldefrist

Bitte beachten Sie, dass laut Gebührensatzung der Technischen Hochschule Wildau bei Überschreiten der Rückmeldefrist ein Entgelt von 15,00 EUR fällig wird. Für die Überweisung benutzen Sie bitte denselben Verwendungszweck und dieselbe Bankverbindung.

Archiv Rückmeldung

Im Archiv finden Sie Informationen zur Höhe und Zusammensetzung der Semesterbeiträge und der Bankverbindung aus vorherigen Rückmeldungen.

 

Rückmeldezeiträume

Rückmeldung zum Wintersemester
01.05. - 31.05.

Rückmeldung zum Sommersemester
01.11. - 30.11.


English Version

    Annett Poeck

Ansprechperson Präsenzstudium Annett Poeck Annett Poeck

Tel.: +49 3375 508 608
Mail: annett.poeck@th-wildau.de
Haus 13, Raum 025

Zum Profil

Ansprechperson berufsbegleitendes Studium Stefanie Puhl Stefanie Puhl

Tel.: +49 3375 508 181
Mail: stefanie.puhl@th-wildau.de
Haus 13, Raum 020

Zum Profil

Hat sich Ihre Postanschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse geändert?

Bitte nehmen Sie diese Änderung selbstständig im TH Online-Portal vor.

Studieren Sie im berufsbegleitendem Studium geben Sie die Adresse bitte noch zusätzlich per Mail Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bekannt.