Allgemeine Informationen zum PROMOS-Programm
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das PROMOS - Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen.
Die Ziele des Programms sind:
1: Steigerung der Mobilität von Studierenden und Promovierenden deutscher Hochschulen
2: Schwerpunktsetzung bei der hochschuleigenen Auslandsmobilität
3: Schwerpunktsetzung und Erweiterung der Internationalisierungsstrategie
Das Programm leistet somit langfristig einen Beitrag zum Aufbau leistungsfähiger und weltoffener Hochschulen.
Über Promos können gemäß den Förderrichtlinien des DAAD Studienaufenthalte, Praktika, Forschungsaufenthalte für Abschlussarbeiten, Sprach- und Fachkurse sowie Studien- und Wettbewerbsreisen weltweit gefördert werden.
Förderfähige Aktivitäten im DAAD-Programm PROMOS
StudienaufenthalteBereich öffnenBereich schließen
Die Förderdauer von Studienaufenthalten muss mindestens einen und darf maximal sechs Monate betragen. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
- ein Studium an Hochschulen
- Abschluss- und Studienarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen
Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann.
Es werden hauptsächlich Studienaufenthalte im außereuropäischen Ausland bzw. außerhalb des EU-Raums gefördert. Vorhaben sind nur in Ausnahmefällen bzw. nur dort möglich, wo keine Erasmus-Kooperation besteht.
PraktikaBereich öffnenBereich schließen
Die Förderdauer von Praktika muss mindestens einen und darf maximal sechs Monate betragen. Dabei sind die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu unter: Praktikumsvermittlung – DAAD.
Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen.
Praktika im EU-Raum können aufgrund der Überschneidung mit dem EU-Programm Erasmus+ nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
SprachkurseBereich öffnenBereich schließen
Sprachkurse müssen für eine Förderung mindestens drei Wochen dauern (maximal 6 Monate).
Sprachkurse können an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten durchgeführt werden und müssen mindestens 25 Wochenstunden betragen.
Aufgrund des begrenzten Budgets können derzeit leider keine Sprachkurse im Ausland über PROMOS gefördert werden. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung entsprechender Kursangebote an der TH Wildau.
FachkurseBereich öffnenBereich schließen
Die Förderdauer von Aufenthalten für Fachkurse darf maximal sechs Wochen betragen.
Als Fachkurse gelten z.B. Sommerkurse-/schulen, Workshops an Hochschulen oder ähnliche Veranstaltungen.
StudienreisenBereich öffnenBereich schließen
Studienreisen mit einer Dauer von bis zu zwölf Tagen können mittels Aufenthaltspauschalen für die Teilnehmenden (Studierende der Hochschule) gefördert werden. Zusätzlich kann max. eine Begleitperson (z.B. Dozentin oder Dozent der Hochschule) mittels dieser Aufenthaltspauschalen gefördert werden.
Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und landeskundlicher Einblicke muss die Begegnung mit internationalen Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort im Mittelpunkt stehen.
An der TH Wildau kann die (anteilige) Finanzierung solcher Studienreisen nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Mittel und auf Antrag der/s entsprechenden Hochschullehrers/in sowie nach nachgewiesener qualifizierte Auswahl Bewerber/innen im Fachbereich erfolgen.
WettbewerbsreisenBereich öffnenBereich schließen
Wettbewerbsreisen mit einer Dauer von maximal zwölf Tagen können mittels Aufenthaltspauschalen für die Teilnehmenden (Studierende der Hochschule) gefördert werden. Zusätzlich kann max. eine Begleitperson (z.B. Dozentin oder Dozent der Hochschule) mittels dieser Aufenthaltspauschalen gefördert werden.
Der Wettbewerb zwischen den Studierenden sollte im Mittelpunkt der Reise stehen.
Aufgrund des sehr begrenzten Budgets können an der TH Wildau derzeit leider keine Wettbewerbsreisen gefördert werden.
Hinweise zur Bewerbung um eine Förderung im DAAD-Programm PROMOS
Bewerbungsvoraussetzungen und -kriterienBereich öffnenBereich schließen
Bewerben können sich regulär an der TH Wildau eingeschriebene Studierende, wenn sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind
(in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.dasneue-bafoeg.de) - oder als Studierende und Hochschulabsolvent/innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in einem Studiengang an der TH Wildau mit dem Ziel eingeschrieben sind, hier einen Abschluss zu erreichen.
Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem der/die Studierende seit mindestens fünf Jahren seinen/ihren Lebensmittelpunkt hat.
Bewerbungsunterlagen:
Ihre Bewerbung um eine Promos-Förderung für eines der o. g. Auslandsvorhaben reichen Sie bitte beim International Office (Fr. Dr. Angelika Schubert) ein, die Ihnen auch gern für nähere Auskünfte oder ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung steht.
Als Bewerbungsfrist gilt zunächst bis auf Weiteres der 15. November für Auslandsvorhaben im darauffolgenden akademischen Jahr.
Ihrer Bewerbung sollten folgende Unterlagen beigefügt sein:
- Bewerbungsschreiben (Darlegung der Motivation, Beschreibung des Vorhabend und Wahl der empfangenden Einrichtung)
- tabellarischer Lebenslauf mit Foto (auf Deutsch und/oder Englisch)
- aktueller Notenspiegel (bei Masterstudierenden zusätzlich Bachelor-Urkunde und Bachelor-Zeugnis)
- fachliches Empfehlungsschreiben
- Nachweis bzw. sprachliches Empfehlungsschreiben bzgl. der Englischkenntnisse (mindestens B2) bzw. entsprechende aktuelle Zertifikate (z.B. DAAD-Sprachzeugnis, LCCI, TOEFL)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- evtl. weitere Dokumente (z. B. Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über soziales Engagement, Praktikumsbeurteilungen, weitere Sprachzertifikate, Platzzusage bzw. Aufnahmebescheinigung der Partnerhochschule o.ä.)
- bei Praktika: Praktikumsvertrag
Auswahlkriterien für eine PROMOS-FörderungBereich öffnenBereich schließen
Wichtigste Basis für eine Entscheidung über eine Promos-Förderung sind die jeweiligen Bewerbungsunterlagen.
Die Auswahl erfolgt im Rahmen einer Auswahlkommission, der Vertretern aus dem International Office und der HS-Leitung auch weitere Mitglieder angehören können (z. B. Studiengangs- oder Kooperationsverantwortliche aus den Fachbereichen).
Sie richtet sich insbesondere nach den folgenden Kriterien:
- Studienleistungen / akademische Qualifikation
(bisherige an der TH Wildau und ggf. vorher an anderen Hochschulen erbrachte Studienleistungen und erworbene akademische Qualifikation; Notendurchschnitt sollte nicht schlechter als 2,5 sein; möglichst keine offenen Prüfungen aus Vorsemestern) - Motivation und Referenzen
(fachliche und persönliche Gründe für den geplanten Auslandsaufenthalt) - Qualität des geplanten Vorhabens im Ausland
(Planung und Durchführbarkeit des Studienvorhabens an der Gasteinrichtung (z.B. evtl. bereits getroffene Absprachen mit dem verantwortlichen Studiengangsleiter bzgl. der Anerkennung u. ä.); Integrierbarkeit des Auslandspraktikums bzw. –studienaufenthaltes in das Studium an der TH Wildau (d.h. der geplante Auslandsaufenthalt sollte nach Möglichkeit nicht zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit führen)) - Sprachkenntnisse
(gute bis sehr Englischkenntnisse; ggf. Kenntnisse der (Arbeits-)Sprache des Gastlandes) - Soziales und sonstiges Engagement der Bewerberin / des Bewerbers
(z.B. Tätigkeit als Buddy-Student/in für internationale Studierende, Mitarbeit im StuRa oder StuPa der TH Wildau, sonstiges gesellschaftliches Engagement innerhalb oder außerhalb der Hochschule)
Förderhinweise und Fördersätze im DAAD-Programm PROMOSBereich öffnenBereich schließen
Die Förderung von Studienaufenthalten, Praktika, Abschlussarbeiten und Fachkursen erfolgt in Form von Teilstipendien und/oder Reisekostenpauschalen. Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen ist dabei abhängig vom jeweiligen Zielland.
Studienreisen werden mittels Aufenthaltspauschalen bezuschusst.
Das Promos–Stipendium kann teilweise mit anderen Förderungen kombiniert werden, bspw. mit dem Deutschlandstipendium oder Stipendien aus privaten Mitteln. Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind ausgeschlossen.
Sofern Sie Auslands-BAföG beantragen möchten, ist der Erhalt des bewilligten DAAD-Promos-Stipendiums gegenüber dem zuständigen Auslands-BAföG-Amt anzuzeigen.
Dieses wird dann ggf. auf die BAföG-Leistungen angerechnet, sofern das Promos–Stipendium den Betrag von 300, - € monatlich übersteigt.
Aktuelle Fördersätze:
Hinweis:
Leider verfügt die TH Wildau nur über ein sehr begrenztes Budget im DAAD-Programm PROMOS. Daher können Studienvorhaben im Ausland (Studienaufenthalte, Praktika, Abschlussarbeiten, Studienreisen, Fachkurse) meist nur teilweise finanziell gefördert werden.
Das bedeutet, dass i. d. R. entweder nur ein (zeitlich begrenztes) Teilstipendium für den Studienaufenthalt oder aber ein Teilstipendium für die Mobilität (Reisekostenzuschuss) bewilligt werden können.
Studierende, die Anspruch auf Auslands-BAföG haben, erhalten keinen Reisekostenzuschuss, da die entsprechende Pauschale bereits über das Auslands-BAföG gewährt wird.
Studiengebühren an der Gasthochschule können aufgrund der geringen Mittel generell nicht bezuschusst werden.
Reise- und VersicherungshinweiseBereich öffnenBereich schließen
Es wird dringend geraten, bei der Planung und Durchführung von Aktivitäten im Ausland die Reise- und Sicherheitshinweise und insbesondere die (Teil-) Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes zu beachten: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
Bitte überprüfen Sie in Vorbereitung Ihres Auslandsvorhabens Ihren Versicherungsschutz und sorgen Sie dafür, dass Sie über eine ausreichende Krankenversicherung im Ausland (mit Option auf Rücktransport im medizinischen Notfall bzw. medizinisch erforderliche Spezialbehandlungen) sowie eine private Haftpflicht- sowie ggf. eine Unfallversicherung verfügen.
Es besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD abzuschließen.
Tarifinformationen finden Sie unter: https://www.daad.de/versicherung/de/
Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden: https://portal.daad.de
Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle: Versicherungsstelle(at)daad.de
Darüber hinaus kann der erforderliche Versicherungsschutz im Ausland auch über andere Versicherungsanbieter hergestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen von Ihnen selbst zu übernehmen sind.