Anerkennung
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Anerkennung und Notenumrechnung (Wildauer Tabelle)

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Die Anerkennung von im Ausland absolvierten Kursen erfolgt auf der Basis eines vorher mit dem verantwortlichen Studiengangssprecher abgestimmten Learning Agreements (LA), welches mit der Notenabschrift bzw. dem Transcript of Records (TR) der Gasthochschule abgeglichen wird. Die Notenumrechnung und Vergabe der entsprechenden ECTS-Credits (CP) erfolgt i.d.R. anhand der sog. grading list der jeweiligen Partner-HS.

Bei Mobilitäten außerhalb Europas, wo noch keine Erfahrungswerte vorliegen, wird von den betreffenden Gast-HS der Arbeitsaufwand erfragt und dieser dann auf das an der TH Wildau verwendete ECTS-Creditsystem umgerechnet (1 CP entspricht einem Workload von 30 Std.). 
Sollte eine Umrechnung auch dann nicht möglich sein, werden von den Gast-HS weitere Informationen eingeholt (Curricula, Modulbeschreibungen, weitere Kurs-„Outlines“).

Auf der Grundlage dieser Informationen entscheidet dann der Studiengangssprecher bzw. Prüfungsausschuss über die konkrete Vergabe von CP pro Kurseinheit. 

Abweichungen hinsichtlich der erbrachten CP sind für eine Anerkennung weniger maßgeblich bzw. können nicht als ausschlaggebendes Kriterium für eine Ablehnung gewertet werden.

Priorität haben vielmehr die die erreichten qualitativen Lernergebnisse, d.h. die erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten ("Learning Outcomes").

Diese Prämissen sind in der sog. Lissabon-Konvention als wesentlicher Rechtsgrundlage bzgl. der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen festgeschrieben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Bzgl. der Anerkennungspraxis wird Seitens der Hochschulrektorenkonferenz empfohlen, dass  eine Nichtanerkennung nur bei wesentlichen Unterschieden (bspw. in Bezug auf Lernergebnisse oder Schwerpunkte in den Studienprogrammen)  erwogen werden sollte.

Sollte es in Einzelfällen zu einer Nichtanerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen kommen, gelten laut Lissabon-Konvention Beweislastumkehr und Begründungspflicht. Dies bedeutet, dass die Beweislast dafür, dass Studien im Ausland nicht den hochschulinternen Anforderungen genügen, der prüfenden Hochschule obliegt und dass diese eine etwaige Ablehnung begründen muss.

Studierende der TH Wildau, die einen Teil ihres Studiums an einer ausländischen Hochschule verbringen möchten, sollten sich rechtzeitig mit dem zuständigen Studiengangssprecher in Verbindung setzen, um mit ihm über ihr Studienvorhaben zu sprechen. Dabei sollten auch wichtige Fragen im Zusammenhang mit der späteren Anerkennung der im Ausland erbrachten Studien-leistungen geklärt und ggf. bereits konkrete fachliche Abstimmungen vorgenommen werden.

Vor Antritt des Auslandsstudiums ist gemeinsam mit dem Studiengangssprecher eine sogenannte Lernvereinbarung - Learning Agreement (LA) - zu erarbeiten bzw. bei ihm einzureichen. In dieses Formular werden alle Kurse aufgenommen, die Sie an der Partner- bzw. Gasthochschule besuchen wollen. Dieses von Ihnen, der Heimat-HS und der ausländischen Hochschule zu unterschreibende Dokument gilt als wichtige Grundlage für die spätere Anerkennung Ihres Studienaufenthaltes im Ausland. Es bildet im Sinne der sog. Lissabon-Konvention quasi eine Anrechnungsgarantie für den Fall, dass Sie die angegebenen Studienfächer an der Gasthochschule erfolgreich absolvieren.

Sie als Studierende/r haben dabei – außer bei seitens des Fachbereichs bzw. Studiengangs mit den jeweiligen Partner-HS (z.B. in China) bereits abgestimmten Kursen – die Pflicht, sich darüber zu informieren, welche Fächer Sie an der Gast-HS belegen bzw. welche Leistungsnachweise Sie dort erwerben können. Hierzu kann der Studiengangssprecher ggf. konkrete Belege verlangen (z.B. Modulbeschreibungen oder weitere Kurs-„Outlines“ wie Prüfungsart, Umrechnungstabellen bzgl. der Credits, Stundenumfang u.ä.).

Sollten sich Änderungen bzgl. eines LA ergeben, sind diese schnellstmöglich (bei Erasmus-Studierenden spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Antritt des Auslandsemesters) dem Studiengangssprecher mitzuteilen bzw. mit diesem abzustimmen.

Wichtige Basis für die spätere Anerkennung bilden im Hinblick auf die Fächerauswahl der Aspekt der Gleichwertigkeit (nicht: Gleichartigkeit!) bzw. – noch weiter gefasst im Sinne einer studierenden-freundlichen Anerkennung – das Konzept des wesentlichen Unterschieds. Dieses stellt für die Beurteilung von im Ausland erworbenen Studienleistungen hauptsächlich die Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen in den Vordergrund.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland reichen Sie bitte Ihr LA zusammen mit dem Transcript of Records (TR), d.h. der Notenabschrift bzw. dem Zeugnis der Gast-HS, bei Ihrem Studien-gangssprecher ein. Er gleicht das LA und TR miteinander ab.

Nach Prüfung der Unterlagen erfolgen die Notenumrechnung und Anerkennung des Auslandsvorhabens durch den Studiengangssprecher nach dem unten dargelegten Verfahren.

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Sie haben Fragen zur Notenumrechnung? Hier geht es zur Wildauer Tabelle!

 

Dazu folgende Richtlinien zur Anerkennung von im Ausland erbrachter Studienleistungen am Fachbereich:


    Dr. phil. Angelika Schubert

Outgoing-Mobilität innerhalb des International Office Dr. phil. Angelika Schubert Dr. phil. Angelika Schubert

Tel.: +49 3375 508 197
Mail: angelika.schubert@th-wildau.de
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