Definitionen und MerkmaleBereich öffnenBereich schließen
Ein Double Degree-Programm umfasst zwei Studiengänge, von denen jeweils nur Teile an verschiedenen Hochschulen absolviert werden, die aber zu zwei oder mehr Abschlüssen führen.
Ein Joint Degree-Programm ist ein gemeinsamer Studiengang, der von einer inländischen Hochschule gemeinsam mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen angeboten wird und zu einem gemeinsamen Abschluss führt.
Laut HRK zeichnen sich die gemeinsame Studiengänge durch folgende Merkmale aus:
- Studiengänge werden gemeinsam von den beteiligten Hochschulen entwickelt und/oder anerkannt.
- Studierende einer Hochschule absolvieren Teile des Programms an einer anderen Hochschule, wobei die Studiendauer vergleichbar ist.
- Erbrachte Studienabschnitte und Prüfungen werden automatisch und vollständig von beiden Hochschulen anerkannt.
- Lehrende beider Hochschulen arbeiten gemeinsam am Curriculum, unterrichten an beiden Einrichtungen und bilden gemeinsame Kommissionen für Zulassung und Prüfungen.
- Eine gemeinsame Qualitätssicherung.
- Gemeinsame Voraussetzungen für die Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation.
ErfolgsfaktorenBereich öffnenBereich schließen
- Langjährige Kooperation
- Gleichmäßiges Interesse von Incoming- und Outgoing-Studierenden
- Langjährige Ansprechpartner
- Finanzierung/Kapazitäten müssen sichergestellt werden
- Qualitätsstandards sowie die regelmäßigen Evaluationen und vertraglichen Absprachen mit der Partnerhochschule gewährleistet.
- Weitere Empfehlungen: 10 Goldene Regeln für die Ausarbeitung von DD und JG Programmen (HRK)
Unsere DD & JD ProgrammeBereich öffnenBereich schließen
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einführung eines Double oder Joint DegreesBereich öffnenBereich schließen
- Informieren Sie sich: Erhalten Sie grundlegende Informationen, nutzen Sie Checklisten und beachten Sie Empfehlungen des DAAD (Link zu 01 und 02 Dateien)
- Kontaktieren Sie das International Office und die DD/JD-Beauftragte: wir beraten Sie gerne und erstellen gemeinsam einen Zeitplan. (Link IO Kontakte)
- Projektskizze erstellen: In Zusammenarbeit mit dem ausländischen Partner entwickeln Sie eine Projektskizze, die die Grundlagen für Ihr Double oder Joint Degree-Vorhaben absteckt. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Aspekte abgesprochen werden. (Link Projektskizze 03)
- Interne Vorstellung: Präsentieren Sie Ihre Initiative intern an der Hochschule. Nutzen Sie dabei die vorgegebene Prozessbeschreibung und stellen Sie sicher, dass Sie die interne Genehmigung erhalten. (Link Prozessbeschreibung 04)
- Kooperationsvertrag erarbeiten: Nach Erhalt der internen Genehmigung können Sie gemeinsam mit Ihrem Kooperationspartner den Kooperationsvertrag ausarbeiten. Beachten Sie, dass die Verträge vor der Unterzeichnung mit dem Justiziariat und dem Akkreditierungsbeauftragten abgestimmt sein müssen.