Visum & Aufenthaltstitel
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Visum & Aufenthaltstitel

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Als Austausch- oder Vollzeitstudent aus einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum.

Sie müssen ein Studentenvisum oder ein Studienbewerbervisum beantragen, da jedes deutsche Visum an einen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden ist.

Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht in eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland umgewandelt werden kann!

 

Hinweis: Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, den Vereinigten Staaten von Amerika, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino benötigen für die Einreise nach Deutschland zu Studienzwecken kein Visum und können die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken nach der Einreise in Deutschland erhalten.

Beantragung eines EinreisevisumsBereich öffnenBereich schließen

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie:

  • Ihren Reisepass
  • den Zulassungsbescheid der Hochschule bzw. eine Bewerbungsbestätigung
  • einen Nachweis zur Studienfinanzierung

Achtung: die Ausstellung des Visums kann mehrere Monate dauern. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei einem deutschen Konsulat / der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes über weitere Formalitäten und beantragen Sie ihr Visum so früh wie möglich!

Wenn Sie bereits eine Zulassung zum Studium erhalten haben, so können Sie ein Studentenvisum beantragen. An der TH Wildau werden die Zulassungsbescheide in der Regel Anfang August ausgestellt.

Es kann auch ein Studienbewerbervisum beantragt werden. Dafür müssen Sie eine Bestätigung vorlegen, dass Sie sich bereits an unserer Hochschule beworben haben.

Die Gültigkeitsdauer des Visums beträgt drei Monate, danach wird es in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt. Dafür ist die Ausländerbehörde am Wohnort zuständig, in Ihrem Falle regelmäßig die Ausländerbehörden Königs Wusterhausen oder Berlin. Auch hierbei werden Sie von uns unterstützt.

FinanzierungsnachweisBereich öffnenBereich schließen

Für den Erhalt eines Visums oder Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie den Nachweis, dass Sie in der Lage sind, mindestens den Lebensunterhalt des ersten Jahres ihres Studiums zu finanzieren.

Der minimal nötige Deckungsbetrag Ihrer monatlichen Lebenshaltungskosten wird von deutschen Gesetz derzeit auf 934 EUR/Monat festgelegt.

Die Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten können Sie auf verschiedene Arten nachweisen:

  • Sperrkonto: Der für Ihren gesamten Aufenthalt (6-12 Monate) nötige Betrag wird auf ein Konto eingezahlt. Hiervon kann maximal monatlich eine vorher festgesetzte Summe abgehoben werden, was gewährleistet, dass Ihre Lebenshaltungskosten hinreichend gedeckt sind.
  • Verpflichtungserklärung: Eine Verpflichtungserklärung ist eine schriftliche Bürgschaft, in der sich bpsw. Ihre Eltern gegenüber der Botschaft verpflichten, Ihre monatlichen Ausgaben in Deutschland zu übernehmen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den deutschen Vertretungen in Ihrem Heimatland auf, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Stipendium: Sie erhalten ein Stipendium und können damit Ihre Lebenshaltungskosten in Deutschland ganz oder teilweise decken.

Wir empfehlen Ihnen, Sich unbedingt bei der deutschen Botschaft / dem Konsulat in Ihrem Heimat zu erkundigen, welchen Nachweis Sie erbringen müssen!

Verlängerung Ihres Visums = Erteilung einer AufenthaltsgenehmigungBereich öffnenBereich schließen

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland wird Ihr Visum von der hiesigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltsgenehmigung (= Langzeitvisum) umgewandelt. Für die Beantragung dieser benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung

  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule

  • Anmeldung bei der Meldebehörde

  • Mietvertrag

  • Finanzierungsnachweis

  • Gültige Krankenversicherung

  • Biometrisches Passbild

Studierende aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Aber auch sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen, dass Sie krankenversichert sind und Ihr Studium finanzieren können.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ebenso wie das Visum zweckgebunden. Internationale Studierende beantragen eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium oder für einen Sprachkurs bzw. für die Studienvorbereitung. Der Aufenthaltszweck bestimmt, in welchem Rahmen Sie eine Arbeitstätigkeit aufnehmen dürfen! Studierende in vorbereitenden Sprachkursen dürfen nur während der Ferien arbeiten.

Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird für bis zu zwei Jahre ausgestellt und muss immer vor Ablauf dieser Frist verlängert werden.

Denken Sie bitte daran eine Kopie Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis bei der Hochschule einzureichen.

AusländerbehördenBereich öffnenBereich schließen

Ausländerbehörde in Königs Wusterhausen

Landkreis Dahme-Spreewald
Ordnungsamt
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 26 2106

Zur Terminvereinbarung der Ausländerbehörde in Königs Wusterhausen.

 

Ausländerbehörde in Berlin

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Friedrich-Krause-Ufer 24
13353 Berlin

Tel.: 030 90869 0

Zur Terminvereinbarung der Ausländerbehörde in Berlin.

Visum zum Arbeitsplatzsuche nach dem StudiumBereich öffnenBereich schließen

Nach Abschluss eines Studiums in Deutschland haben ausländische Studierende die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Dieses Visum ermöglicht es ihnen, für maximal 18 Monate in Deutschland zu bleiben, um eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu finden. Um dieses Visum zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis eines in Deutschland abgeschlossenen Studiums
  • Finanzierungsnachweis für den gesamten Aufenthalt, z.B. durch ein Sperrkonto mit mindestens 11.208 Euro
  • Krankenversicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Deutschland
  • Ausfüllen und Unterschreiben des Antragsformulars für ein nationales Visum
  • Vorlage von zwei aktuellen biometrischen Passfotos
  • Vorlage des gültigen Reisepasses mit Kopie der Datenseite

Finden Absolventen innerhalb der 18 Monate einen Arbeitsplatz, können sie direkt in Deutschland die erforderliche Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung beantragen, ohne erneut ausreisen zu müssen.


    M.A. Simon Gerard Joseph Devos-Chernova

M.A. Simon Gerard Joseph Devos-Chernova M.A. Simon Gerard Joseph Devos-Chernova

Tel.: +49 3375 508 386
Mail: simon.devos@th-wildau.de
Web: http://www.th-wildau.de/simon-devos
Haus 13, Raum 033

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