Erste Schritte nach der Ankunft in Deutschland
Blick auf das Beachvolleyballfeld und Haus 15

Erste Schritte nach der Ankunft in Deutschland

Nach der Ankunft in Deutschland müssen internationale Studierende einige wichtige Schritte unternehmen, um sich erfolgreich in das Studium und das Leben in Deutschland einzufinden.

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Anmeldung bei der Meldebehörde: Erste Schritte in Deutschland

Unmittelbar nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt) anmelden. Diese Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug in eine Wohnung erfolgen. Bei der Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung der Meldebescheinigung, die für viele behördliche Angelegenheiten benötigt wird.

Schritte für die AnmeldungBereich öffnenBereich schließen

Internationale Studierende müssen wie deutsche Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt / Volkshaus registrieren lassen.

Wenn Sie in Deutschland eine Wohnung, ein Zimmer im Wohnheim oder in einer Wohngemeinschaft gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb zwei Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dies gilt auch für jeden Umzug!

Die Meldebestätigung gilt als Adressnachweis und Sie benötigen sie zum Beispiel, wenn Sie ein Konto eröffnen wollen.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Reisepass bzw. Personalausweis

  • Mietvertrag

  • Anmeldeformular

  • Immatrikulationsbescheinigung

Bei Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Wildau erhalten Sie auf Antrag von der Stadt Wildau ein Begrüßungsgeld in Höhe von 50,- Euro pro Semester geschenkt. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Einwohnermeldeamt der Stadt Wildau
Karl-Marx-Straße 36
15745 Wildau
Tel.: 03375/5054-59 oder –60

Sprechzeiten:
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00b - 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Königs Wusterhausen
Schloßstraße 3
15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 273 373

Sprechzeiten:
Montag 8.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 8.00 -19.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag 7.00 - 12.00 Uhr

 

Berlin

Wohnen Sie in Berlin, finden Sie die zuständige Meldestelle im Internet.

Krankenversicherung: Unerlässlich für das Studium in Deutschland

Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherungsschutz können Sie nicht immatrikuliert werden. Sie sind bis zu ihrem 30. Lebensjahr, bzw. dem 14. Fachsemester zur Versicherung verpflichtet und werden im schlimmsten Fall exmatrikuliert, wenn Sie keinen Versicherungsschutz haben. Als EU-Studierende bleiben Sie in Ihrem Heimatland krankenversichert und müssen keine zusätzliche Krankenversicherung in Deutschland beantragen.

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Auswahl einer Krankenversicherung

  • In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private. Bis zum 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester müssen Sie jedoch grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Nur in Ausnahmefällen können Sie sich privat versichern
  • Achtung: Einmal privat versichert, können Sie nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!
  • In den meisten Fällen ist die gesetzliche Versicherung jedoch die preiswertere Variante - es sei denn, Sie sind über Ihre Eltern privatversichert

 

Anerkennung ausländischer Krankenversicherungen

Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Klären Sie jedoch bereits im Heimatland, welche Unterlagen Sie dafür benötigen! Für Studierende ist dies zumeist eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC können Sie kostenfrei bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Ihre Versicherung deckt eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundigen Sie sich schon vor der Einreise sehr genau, welche Leistungen Sie in Deutschland in Anspruch nehmen dürfen. Wenn Sie in ihrem Heimatland über keinen Versicherungsschutz verfügen, müssen Sie sich in Deutschland dennoch versichern, wie alle anderen Studierenden auch.

Auch die privaten Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären.

Wird Ihre private Versicherung anerkannt, benötigten Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Sie können dann aber für die Dauer Ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln!

 

Unfallversicherung

Als Studierende an der TH Wildau sind Sie auf dem Weg zwischen Ihrer Wohnung und der TH Wildau sowie innerhalb der Hochschule gesetzlich unfallversichert. Außerdem hat das Studentenwerk Potsdam für alle Studierenden der TH Wildau eine Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen, die auch Unfälle im Freizeitbereich, bei Praktika und bei prüfungsvorbereitenden Tätigkeiten außerhalb der Hochschule versichert.

Das Akademische Auslandsamt empfiehlt Ihnen jedoch zusätzlich für einen ausreichenden Unfall-Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

 

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung, die den Versicherten gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt, ist nicht durch die TH Wildau gegeben. Daher empfiehlt Ihnen das Akademische Auslandsamt für einen ausreichenden Versicherungsschutz hinsichtlich der Haftpflicht selbst Sorge zu tragen.

Informationen zum Semesterticket = Deutschlandticket

Das Semesterticket, das Studierenden in Deutschland ermöglicht, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, wird ab dem Sommersemester 2024 durch das Deutschlandticket ersetzt. Durch das Upgrade des Semestertickets zum Deutschlandticket können Studierende deutschlandweit den ÖPNV nutzen und profitieren von einer solidarischen Finanzierung, die allen Studierenden die Möglichkeit bietet, das vergünstigte Deutschlandticket zu erhalten.

 

Semesterbeiträge an der TH Wildau

Alle Studierenden der TH Wildau zahlen einen Beitrag für den öffentlichen Nahverkehr, der ca. 200 EUR pro Semester beträgt und mit dem Studierendenausweis ein Semesterticket beinhaltet. Zusätzlich fallen administrative Gebühren von ca. 300 EUR pro Semester an, die an das Studentenwerk Potsdam uder TH Wildau zu entrichten sind. Aktuelle Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie hier.

Bankkonto, Sperrkonto & Zahlungsweisen: Finanzielle Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland

Um ein Studium in Deutschland aufzunehmen, müssen internationale Studierende bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllen. Ein wichtiger Schritt dabei ist die Eröffnung eines Sperrkontos, das als Finanzierungsnachweis für das Visumverfahren dient und sicherstellt, dass die Studierenden während ihres Aufenthalts in Deutschland über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Bankkonto, Sperrkonto & ZahlungsweisenBereich öffnenBereich schließen

Zahlungsweisen

In Deutschland wird viel bar bezahlt. Das gilt besonders für kleinere Beträge. Kreditkarten sind zwar relativ verbreitet, doch für alltägliche Einkäufe wenig üblich. Weit verbreitet ist jedoch das Zahlen per EC-Karte.

 

Bankkonto

Eröffnen Sie möglichst schnell nach Ihrer Ankunft ein Bankkonto. Damit lassen sich monatlich fällige Zahlungen wie Miete und Versicherungen deutlich einfacher regeln!

Um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
  • Pass oder Personalausweis
  • Bestätigung der Meldebehörde
  • Termin bei der Bank (wird empfohlen)

Fragen Sie bei der Bank oder Sparkasse nach kostenlosen Girokonten für Studierende.

 

Sperrkonto

Sollten Sie bereits im Heimatland ein Sperrkonto eingerichtet haben, müssen Sie dies nun in Deutschland freischalten lassen.

Für die Aktivierung Ihres Sperrkontos, vereinbaren Sie am besten im Vorfeld einen Termin bei Ihrer Bankfiliale und bringen folgende Unterlagen mit:

  • Meldebescheingung vom Einwohnermeldeamt
  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
  • Reisepass

Dort wird man mit Ihnen gemeinsam einen Serviceauftrag ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass ohne diesen Serviceauftrag Ihr Konto gesperrt ist (das heißt, vorher eingereichte Überweisungen oder Lastschriftabbuchen werden nicht ausgeführt).

Bitte beachten Sie, dass die Aktivierung Ihres Kontos mehrere Wochen dauern kann. Bringen Sie daher genügend Bargeld mit, um in den ersten Wochen ausreichend Geld zur Verfügung zu haben.

Rundfunkgebühren für Studierende in Deutschland

Jeder Haushalt und jedes Büro in Deutschland, auch Studierende, sind gesetzlich verpflichtet, einen monatlichen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Diese Gebühr trägt zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Fernsehen, im Radio und im Internet bei. Die Gebühr beträgt derzeit 18,36 € pro Monat und ist für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland obligatorisch, unabhängig davon, wie viele Fernseh- oder Radiogeräte sie besitzen oder ob sie öffentlich-rechtliche Rundfunkdienste nutzen.

Erfahren Sie mehr über die RundfunkgebührBereich öffnenBereich schließen

Die Gebühr wird nur einmal pro Haushalt gezahlt, d.h.:

  •     1 Person in einer Wohnung = 1 Lizenzgebühr
  •     1 Familie in einer Wohnung = 1 Bewilligungsgebühr
  •     1 Wohngemeinschaft = 1 Rundfunkbeitrag

Nachdem Sie Ihren Wohnsitz bei der Stadt angemeldet haben, können Sie innerhalb weniger Wochen mit einer Rechnung des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" rechnen. Die Gebühr wird ab dem ersten Monat, in dem Sie in Deutschland gemeldet sind, fällig, unabhängig davon, ob Sie sich selbst melden oder auf ein Schreiben der Behörde warten. Sozialhilfeempfänger können eine Befreiung beantragen, während Menschen mit Behinderungen eine ermäßigte Gebühr zahlen.

Deutschunterricht an der TH Wildau

Das Sprachenzentrum der Technischen Hochschule Wildau bietet ein umfangreiches Programm an Deutschkursen für Studierende und Beschäftigte der Hochschule an. Diese Kurse sollen den Teilnehmenden dabei helfen, ihre Deutschkenntnisse zu verbessern, eine neue Sprache zu erlernen oder interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln.


    Dipl.-Wirtsch.infor. (FH) Carolina Maria Winkler

Dipl.-Wirtsch.infor. (FH) Carolina Maria Winkler Dipl.-Wirtsch.infor. (FH) Carolina Maria Winkler


    M.A. Simon Gerard Joseph Devos-Chernova

M.A. Simon Gerard Joseph Devos-Chernova M.A. Simon Gerard Joseph Devos-Chernova

Tel.: +49 3375 508 386
Mail: simon.devos@th-wildau.de
Web: http://www.th-wildau.de/simon-devos
Haus 13, Raum 033

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