Ihre Ansprechpersonen im Akademischen Personalrat
Vorstand
Vorsitzende:
Stellvertretung:
Weitere Mitglieder:
Ersatzmitglieder: keine
In den Arbeitskreis Personalentwicklung wird weiterhin Birgit Sellmer entsendet.
Der akademische Personalrat trifft sich in der Regel jeden Mittwoch von 08:30 Uhr bis 09:30 Uhr und ist in dieser Zeit für Anfragen und Anliegen der Kolleginnen und Kollegen gern ansprechbar. Bitte vorab eine Mail an den akademischen Personalrat senden.
Aktuelles
Wahl 2022
Am 03.05.22 fanden die Personalratswahlen statt. Die neu gewählten Mitglieder bedanken sich herzlich für das Vertrauen!
Gewählt sind folgende Bewerberinnen und Bewerber:
- Herr Henning Almus
- Frau Birgit Sellmer
- Frau Anne-Katrin Osdoba
- Herr Erik Krumnow
- Herr Jan Millauer
- Frau Susann Schulz
- Herr Moritz Heinrich
- Ersatzmitglieder (§ 31 Abs. 2 PersVG) sind folgende Bewerberinnen und Bewerber:
- Herr Peter Bernhardt
Weitere Informationen folgen in den nächsten Wochen.
11. November 2021 - Tätigkeitsbericht der Personalräte 2021
Den Tätigkeitsbericht der Personalräte der Technischen Hochschule Wildau für den Zeitraum 11/2020-11/2021 finden Sie zum Download unter folgendem Link:
Hinweis: Zum Öffnen des Dokuments benötigen Sie ihren Hochschulaccount.
31. August 2021 - Neue Dienstvereinbarung "Alternierende Telearbeit und Mobiles Arbeiten" ab 01. September 2021
Ab dem 1. September gilt für akademisches und nicht-akademisches Personal eine neue Dienstvereinbarung (DV) zur Alternierenden Telearbeit und Mobilem Arbeiten.
Die Dienstvereinbarung wurde in den Amtlichen Mitteilungen der TH Wildau am 31. August 2021 veröffentlicht.
Hier geht es zur entsprechenden Amtlichen Mitteilung:
Zur Dienstvereinbarung "Alternierende Telearbeit und Mobiles Arbeiten"
Dokumente, ergänzend zur Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit und zum mobilen Arbeiten:
- Checkliste für die Erarbeitung einer Vereinbarung zur alternierenden Telearbeit
- Checkliste zur Gestaltung eines Arbeitsplatzes für alternierende Telearbeit
- Optionale Textbausteine für das Vereinbarungsformular zur alternierenden Telearbeit
- Vereinbarungsformular zur alternierenden Telearbeit
Wichtige Hinweise:
- Aufgrund des Beantragungsprozesses gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2021.
In diesem Zeitraum gilt neben der neuen Dienstvereinbarung auch die aktuelle Corona-Homeoffice-Regelung.
Nutzen Sie also bitte die kommenden Wochen, um Ihren Antrag auszufüllen und beim SG Personal einzureichen!
- Es gilt dabei, dass der Antrag sechs Wochen vor dem Start der Vereinbarung beim SG Personal eingereicht werden muss.
(Wenn Sie also direkt ab dem 1. November die alternierende Telearbeit nutzen wollen, so muss Ihr Antrag bis zum 20. September beim SG Personal eingegangen sein.)
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Dienstvereinbarung selbst oder nutzen folgende Möglichkeiten Fragen zu stellen:
- Jederzeit per Mail an die Personalräte der TH Wildau
- Am 24. September 2021 in der Veranstaltung "Präsidium Live" um 12 Uhr, in welcher die Hochschulleitung, das SG Personal und Mitglieder der Personalräte für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.
16. Februar 2021- Neue Dienstvereinbarung "Arbeitszeit" ab 01. März 2021
Ab 1. März gilt für akademisches und nicht-akademisches Personal eine neue Dienstvereinbarung (DV) zur Arbeitszeit. Die neue Regelung löst damit die bisherige DV ab. Die Dienstvereinbarung wurde in den Amtlichen Mitteilungen der TH Wildau am 16. Februar 2021 veröffentlicht. Zur Dienstvereinbarung Arbeitszeit
Welche Veränderungen es gibt und wie sich die neue DV von der alten unterscheidet, erfahren Sie hier (Blog-News #TH-Insights).
26.11.2020 Tätigkeitsbericht der Personalräte 2020
Den Tätigkeitsbericht der Personalräte der Technischen Hochschule Wildau für den Zeitraum 12/2019-11/2020 finden Sie zum Download unter folgendem Link:
Hinweis: Zum Öffnen des Dokuments benötigen Sie ihren Hochschulaccount.
Aufgaben und Dienstvereinbarungen
Aufgaben des PersonalratsBereich öffnenBereich schließen
Der Personalrat wirkt bei personalrelevanten Angelegenheiten mit, sofern sie die Beschäftigtengruppe der akademischen Beschäftigten betrifft, z. B. :
- Vertretung bei den regelmäßigen Gesprächen mit der Hochschulleitung
- Abschluss von Dienstvereinbarungen mit der Hochschulleitung
Achtung: Die akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nur dann z. B. bei Einstellung, Vertragsverlängerung etc. durch den Personalrat vertreten, wenn die Vertretung vorher beantragt wurde. Dies ist eine Besonderheit bei den akademischen Mitarbeiter/-innen. Hier finden Sie das Formular zur Beantragung.
Der Personalrat setzt sich außerdem im Arbeitskreis Personalentwicklung für die Belange der Beschäftigtengruppe ein.