Ombudsperson für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Herzlich willkommen auf den Seiten der Ombudsperson für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der TH Wildau!
Prof. Iciar Dominguez Lacasa lehrt seit 2018 im Fachbereich Wirtschaft, Informatik, Recht „Volkswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Mikro- und Makroökonomie“ an der TH Wildau. Im März 2023 wurde sie nach einem Vorschlag durch das Präsidium für vier Jahre zur „Ombudsperson für die Sicherung der wissenschaftlichen Praxis“ bestellt.
Gute wissenschaftliche Praxis - was bedeutet das?
Als Einrichtung, in der durch Forschung neues Wissen geschaffen und in der Lehre an mögliche Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler vermittelt wird, folgt auch die TH Wildau der guten wissenschaftlichen Praxis.
Was heißt das? Es wird der verantwortungsvolle und respektvolle Umgang mit Menschen, Tieren, Umwelt und Kulturgütern gepflegt, Ergebnisse aus Forschung und Lehre werden transparent und nachvollziehbar dokumentiert. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben hierbei die besondere Verantwortung, dass ihre wissenschaftliche Arbeit den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht.
Prof. Iciar Dominguez Lacasa als Ombudsperson berät, unterstützt und vermittelt für alle Mitglieder und Angehörige der TH Wildau in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis. Sie arbeitet vertraulich, d.h. unter Wahrung der Verschwiegenheit, ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie trägt bei Hinweisen auf vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. In diesem Zusammenhang arbeitet die Ombudsperson eng mit der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zusammen.
Rolle der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
Die Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis unterstützt aktiv die Weiterentwicklung von Standards und Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis in enger Zusammenarbeit mit der Ombudsperson. Zudem wirkt die Kommission bei der Aufklärung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens mit. Die Durchführung des förmlichen Untersuchungsverfahrens zu möglichem wissenschaftlichen Fehlverhalten durch die Kommission erfolgt nur auf Antrag der Ombudsperson oder ihrer Stellvertretung.