Ausschreibung Deutschlandstipendium 2024/25
Bewerbungsfrist: 22. Juni 2024
Mit dem Deutschlandstipendium werden besonders engagierte Studierende mit sehr guten Studienleistungen ausgezeichnet. Das Deutschlandstipendium wird jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderinnen und Förderer und aus Mitteln des Bundes finanziert.
1. Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der TH Wildau, die die Regelstudienzeit nicht überschritten haben. Studierende ab den zweiten Fachsemester müssen alle Studienleistungen des ersten Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen haben.
Desweiteren können sich Personen bewerben, die sich für ein Studium an der TH Wildau angemeldet haben und dieses im Wintersemester 2024/25 beginnen.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der/die Bewerber/in eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes in Höhe von mindestens 30 Euro erhält. Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
2. Art und Umfang der Förderung
Das Stipendium beträgt monatlich 300 €. Die Förderperiode dauert vom 01.09.2024 bis 31.08.2025.
3. Einzureichende Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt mit dem Online-Bewerbungsformular.
Ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Besondere Studienleistungen, gesellschaftliches Engagement bzw. besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände können in diesem kurz skizziert werden. Die Angaben können auf Deutsch oder Englisch gemacht werden.
Zudem sind folgende Dokumente als PDF an deutschlandstipendium@th-wildau.de zu senden:
Obligatorisch:
- Immatrikulationsbescheinigung (bei Studienbewerber/innen: Nachweis der Anmeldung für ein Studium an der TH Wildau)
- Nachweis der erbrachten Studienleistungen und Notendurchschnitt (bei Studienbewerber/innen: Abschlusszeugnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses.
Wenn dieser noch nicht vorliegt: aktueller Notenspiegel und Hochschulzugangsberechtigung)
Freiwillig:
- Praktikums- und/oder Arbeitszeugnisse
- Teilnahmebescheinigungen für Kurse außerhalb der Pflichtveranstaltungen des Studiengangs (z.B. Sprachkurse, überfachliche Weiterbildungen etc.)
- Urkunden und Auszeichnungen
- Empfehlungsschreiben, die das gesellschaftliche Engagement und/oder das besondere Engagement im Studium bescheinigen
- Offizielle Nachweise der besonderen Umstände (z.B. Nachweis der Pflegestufe)
Alle Dokumente sind in einer PDF-Datei zusammenzufügen.
4. Auswahlkriterien und ihre Gewichtung
- 40% gesellschaftliches Engagement
Dies sind alle Tätigkeiten, die andere Personen unterstützen und für die Sie keine Gegenleistung erhalten. Das Engagement kann an der Hochschule (z.B. im StuRa, StuPa, in einem Gremium oder im Buddy Programme der TH Wildau), im Sozialbereich, in Politik, Umweltschutz, Sport, Kultur oder einem anderen Bereich erfolgen. Auch die Tätigkeit als Tutor/in gehört dazu. Unterstützung innerhalb der Familie und in der Nachbarschaft sind jedoch noch nicht als besonderes gesellschaftliches Engagement anzusehen, wenn sie im Umfang eines solidarischen Miteinanders erfolgt. - 30% Leistung
Neben der Durchschnittsnote gehören hierzu auch freiwillige Weiterbildungen, Sprach- und andere Kurse (sofern Sie nicht in Ihrem Studium vorgeschrieben sind), Mitarbeit in Arbeitsgruppen oder andere Aktivitäten, in denen Sie die Studieninhalte anwenden und Ihre Kenntnisse erweitern. - 30% persönliche Umstände
Hierzu gehören Berufstätigkeit, familiäre Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder, eigene Krankheiten oder Beeinträchtigungen sowie eigener Migrations- oder Fluchthintergrund.
5. Auswahlverfahren
Aus den zugelassenen Bewerbungen wählt die Stipendienauswahlkommission mit der einfachen Mehrheit der Stimmen nach den oben genannten Auswahlkriterien die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden, und weitere Bewerbungen, die in einer von ihr festgelegten Rangliste nachrücken, wenn in die Auswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können.
Der Stipendienauswahlkommission gehören an:
- Präsidentin der TH Wildau: Prof. Dr. Ulrike Tippe
- Vertreterin des Fachbereichs WIR: Prof. Dr. Verena Klapschus
- Vertreter des Fachbereichs INW: Prof. Dr. Jens Berding
- Vereter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden: Bastian Prell
- Verteterin der Studierenden: Yasmina Gottwald
- Gleichstellungsbeauftragte: Dr. Andrea Böhme
- Verantwortliche für das Deutschlandstipendium: Dr. Beate Schappach
Die Bewerber/innen werden bis Ende Juli 2024 schriftlich über die Entscheidung der Auswahlkommission informiert.
Infos zum Deutschlandstipendium
Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf meine Regelstudienzeit aus?Bereich öffnenBereich schließen
Das Land Brandenburg hat in der Hochschulpandemieverordnung (HPandV) aufgrund der Corona-Pandemie eine Regelstudienzeitverlängerung bestimmt. Details entnehmen Sie bitte der verlinkten Ordnung. Beachten Sie bitte insb. §§ 2-4 HPandV. Wir gehen davon aus, dass diese Regelung auch für das Deutschlandstipendium anzuwenden ist, sich also auch hier zu Ihren Gunsten auswirkt.
Bitte prüfen Sie anhand der Verordnung und Ihrer individuellen Situation, wie sich diese Regelung auf Ihre Regelstudienzeit auswirkt. Ein Förderung durch das Deutschlandstipendium ist grundsätzlich nur innerhalb der Regelstudienzeit zulässig.
Wie hoch ist die Förderung und wer trägt sie?Bereich öffnenBereich schließen
Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Förderer wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni oder andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro trägt der Bund. Die Hochschulen zahlen das Deutschlandstipendium direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Die Förderung ist einkommensunabhängig und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden.
Erhalten nur deutsche Staatsbürger/innen das Deutschlandstipendium?Bereich öffnenBereich schließen
Nein, die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Jede/r Studierende der TH Wildau und jede/r Studiereninteressierte, der/die sich zum Studium an der TH Wildau angemeldet hat, kann sich für ein Deutschlandstipendium bewerben.
Kann man das Deutschlandstipendium mehrmals erhalten?Bereich öffnenBereich schließen
Ja, auch wer schon ein Deutschlandstipendium erhält oder erhalten hat, kann sich in einer späteren Förderperiode wieder auf ein Deutschlandstipendium bewerben.
Darf man sich bewerben, wenn man sich schon einmal erfolglos beworben hat?Bereich öffnenBereich schließen
Ja, auch wenn Sie sich schon einmal erfolglos auf ein Deutschlandstipendium beworben haben, können Sie sich in einer späteren Förderperiode wieder bewerben.
Welche Ziele werden mit dem Deutschlandstipendium verfolgt?Bereich öffnenBereich schließen
Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und motivierte Studierende. Gleichzeitig sollen Alumni, Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Vereine angeregt werden, mit ihrem Beitrag engagierte Studierende zu unterstützen. Auf diesem Weg sollen herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honoriert und das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung gestärkt werden.
Welche Vorteile hat das Deutschlandstipendium?Bereich öffnenBereich schließen
Das Deutschlandstipendium setzt Impulse für herausragende Leistungen und trägt so zur Sicherung der Fachkräftebasis im späteren beruflichen Umfeld bei. Darüber hinaus stärkt es das Miteinander im regionalen Umfeld: Bund, Förderer und Hochschule unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entwicklung ihrer Talente. So können sie sich in vollem Umfang auf ihr Studium konzentrieren. Durch die entstehenden Netzwerke werden frühzeitig Kontakte zwischen späteren Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Unternehmen geknüpft.
Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?Bereich öffnenBereich schließen
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet einmal im Jahr die Stipendienauswahlkommission. Sie bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der in der Satzung zum Deutschlandstipendium festgelegten Kriterien (Leistung, gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Umstände). Die Satzung finden Sie hier: Satzung_Deutschlandstipendium.pdf
Die Stipendienauswahlkommission für den Bewilligungszeitraum Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 setzt sich wie folgt zusammen:
Präsidentin der TH Wildau: Prof. Dr. Ulrike Tippe
Vertreterin des Fachbereichs WIR: Prof. Dr. Verena Klapschus
Vertreter des Fachbereichs INW: Prof. Dr. Jens Berding
Vereter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden: Bastian Prell
Verteterin der Studierenden: Yasmina Gottwald
Gleichstellungsbeauftragte: Dr. Andrea Böhme
Verantwortliche für das Deutschlandstipendium: Dr. Beate Schappach