Über die Datenschutzkommission der TH Wildau
Seit dem 25. Mai 2018 ist die von der Europäischen Union erlassene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg anzuwenden. In Brandenburg hat der Landtag das Gesetz zur Anpassung des Allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (BbgDSG-neu) sowie das Gesetz zur Anpassung des bereichsspezifischen Rechts an die Verordnung (EU) 2016/679 am 25. April 2018 verabschiedet.
Die Präsidentin der TH Wildau hat eine Kommission für Datenschutz eingerichtet. Die Datenschutzkommission erarbeitet und berät zu Grundsätze für eine DSGVO konforme Behandlung von personenbezogenen Daten an der Hochschule. Die Kommission hat folgende Mitglieder:
Mitglieder
Datenschutzbeauftragter der TH Wildau
Die Präsidentin hat Herrn Gregor Klar gemäß Artikel 37 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Beauftragten für den Datenschutz bestellt.
Rechte und Pflichten des Beauftragten für den Datenschutz ergeben sich aus dem Artikel 39 (DSGVO) sowie aus den weiteren Rechtsvorschriften über den Umgang mit personenbezogenen Daten, die auf das Unternehmen Anwendung finden.
Zu den in Artikel 39 (DSGVO) aufgeführten Aufgaben gehören insbesondere:
- Unterrichtung und Beratung aller relevanten Personen der Einrichtung hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung
- Überwachung der Einhaltung dieser und artverwandter Verordnungen sowie der Strategien für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 (DSGVO)
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
-> zum Datenschutzbeauftragten
Weitere Informationen
Für aktuelle Themen zum Datenschutz empfiehlt die Datenschutzkommission folgende Seiten:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz an Hochschulen im Land Brandenburg
EU Datenschutzgrundverordnung (kurz: DS-GVO):
Aufbereitete Lesefassung (Gesetzestext mit Erläuterungen als Informationsbroschüre der Bundesdatenschutzbeauftragten)
Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg:
Brandenburgisches Datenschutzgesetz - Bbg DSG
§14 Abs.8 und §38, Brandenburgisches Hochschulgesetz:
BbgHG