Gleichstellungskonzept und Gender Equality Plan
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Gleichstellungskonzept und Gender Equality Plan

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Unter den folgenden Übersichten sind alle wichtigen Informationen zu dem Gender Equality Plan zu finden. Diese Informationen beinhalten unter anderem das aktuell geltende Gleichstellungskonzept, Zahlen zum Frauenanteil der Studierenden und dem Personal, der gesetzliche Rahmen in dem die Gleichstellungsarbeit stattfindet und mögliche Angebote zu Fort- und Weiterbildungen.

Zu Beginn des Jahres 2016 hat sich unter der Leitung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Frau Prof. Dr. O. Rösch eine Projektgruppe „Gleichstellungskonzept“ konstituiert mit dem Ziel, die Gleichstellungsarbeit an der TH Wildau in den kommenden Jahren neu auszurichten. Die Projektgruppe, in der Mitarbeiter aus beiden Fachbereichen und anderen Struktureinheiten vertreten sind, wird in eine ständige Einrichtung der TH Wildau überführt.

Das derzeitig gültige Gleichstellungskonzept wurde am 3. April 2017 vom Senat der Technischen Hochschule Wildau verabschiedet.

Gleichstellungskonzept seit 2017

Am 3. Mai 2017 wurde das Dokument in den Amtlichen Mitteilung (12/2017) der TH Wildau veröffentlicht. Seit der Verabschiedung des aktuellen Gleichstellungskonzepts konnten bereits einige dort geplante Maßnahmen umgesetzt werden. Vorwiegend geht es um die strukturelle Verankerung der Gleichstellungspolitik innerhalb der Hochschule wie z.B. die Instututionalisierung der Arbeitsgruppe, die Einrichtung des Gleichstellungsrates und die Erarbeitung des Leitfadens für geschlechtersensiblen Sprachgebrauch an der TH Wildau.  
 

Es wird derzeit an der Erstellung eines neuen Gleichstellungskonzeptes durch den neu gebildeten Gleichstellungsrat gearbeitet. Das alte Gleichstellungskonzept bleibt bis zur Veröffentlichung des neuen Konzeptes gültig. Ebenfalls wird in dem Jahr 2023 ein neuer Leitfaden für geschlechtersensiblen Sprachgebrauch durch den Rat erarbeitet.

 

 

In diesem Bereich können Sie Zahlen zu dem Frauenanteil in den Bereichen Studierende, Absolvent/-innen, Personal und Professor/-innen.

Studierende:

Jahr

Studierende Gesamt

Frauenanteil Gesamt

Fachbereich INW

Frauenanteil INW

Fachbereich WIR

Frauenaneil WIR

2018

3619

36%

1679

19,4%

1940

50,3%

2019

3686

35,9%

1639

19,9%

2047

48,7%

2020

3701

36,6%

1594

21%

2107

48,5%

2021

3457

35,6%

1439

19,3%

2018

47,2%

2022

3275

35%

1292

18,7%

1976

45,8%

2023

3316

34,4%

1327

19,4%

1977

44,7%

Absolvent/-innen:

Jahr

Absolvent/-innen Gesamt

Frauenanteil Gesamt

Fachbereich INW

Frauenanteil INW

Fachbereich WIR

Frauenanteil WIR

2018

715

38,3%

321

20,2%

394

53%

2019

673

41,2%

309

23%

364

56,6%

2020

611

38,3%

278

23%

333

51,1%

2021

765

41,2%

337

25,5%

428

53,5%

2022

765

40,3%

329

24,6%

436

52,1%

2023

701

39,7%

284

24,3%

417

50,1%

Personal

Jahr

Gesamt

Frauenanteil Gesamt

Wissenschaftl. Personal

Frauenanteil Wissen. Per.

Nichtwissenschaftl. Personal

Frauenanteil Nichtwis. Per.

2018

599

37,9%

246

29,7%

156

56,4%

2019

591

38,9%

265

31,3%

155

57,4%

2020

615

37,2%

297

32,3%

152

52,6%

2021

625

38,1%

295

31,9%

163

56,4%

2022

619

38,6%

281

32%

196

55,1%

2023

564

38,8%

275

28%

199

57,3%

Professor/-innen

Jahr

Professor/-innen Gesamt

Frauenanteil Gesamt

Profs. INW

Frauenanteil INW

Profs. WIR

Frauenanteil WIR

2018

81

19,8%

44

13,6%

37

27%

2019

79

20,3%

42

14,3%

37

27%

2020

82

20,7%

44

15,9%

38

26,3%

2021

87

21,8%

48

18,8%

39

25,6%

2022

91

22%

49

18,4%

42

26,2%

2023

87

24,1%

47

19,1%

40

30%

Nach der Bildung des neuen Gleichstellungsrates im Jahr 2022 fand zu Beginn des Jahres 2023 deren erste Sitzung statt. In Dieser wurden Arbeitsgruppen für die Erstellung eines neuen Gleichstellungskonzeptes und eines neuen Leitfadens für gendersensiblen Sprachgebrauch gebildet. In beiden Arbeitsgruppen wirken Vertreter der unterschiedlichen Fachbereiche und Mitarbeiterkategorien mit.


Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe "Gleichstellungskonzept" gehören die Entwicklung von Vorschlägen für weitere Gleichstellungsmaßnahmen an der TH Wildau und für genderrelevante hochschulinterne Schulungen zwecks Verzahnung der Gleichstellung mit der Personalentwicklung, die Erarbeitung von Positionspapieren wie z.B. eines Leitfadens für geschlechtersensible Sprache sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung des Gleichstellungskonzeptes.


Arbeitsgruppe „Gleichstellungskonzept“

Leitung:
Frau Dr. Andrea Böhme, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Mitglieder der Projektgruppe:
Herr Prof. Roland Neumann

Frau Claudia Steinborn-Maglòczki

Frau Katja Wenger

Frau Daniela Schumann

Frau Prof. Dr. Ulrike Tippe

 

An der Technischen Hochschule Wildau werden bereits seit Jahren verschiedenste Vorträge und Workshops angeboten. Diese richten sich vor allem an Frauen in Führungspositionen, Chancengleichheit und Diversity.

Alle vergangenen und zukünftigen Veranstaltungen finden Sie auf der Seite der Personalentwicklung.

 

Neben eigenen Angeboten bieten alle Hochschulen und Universitäten des Land Brandenburgs die Möglichkeit an deren jeweiligen Kursen und Workshops jederzeit teilzunehmen. Somit bietet dieses Netz der Brandenburger Hochschulen einen umfamgreichen Katalog an Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung.

 

Die Gleichstellungsarbeit an der Hochschule beruht auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:

Artikel 3 des Grundgesetzes

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Brandenburgisches Hochschulgesetz

Landesgleichstellungsgesetz

Die Einhaltung dieser Gesetze ist von großer Bedeutung für die Hochschule, um sicherzustellen, dass alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht oder anderen persönlichen Merkmalen gleichbehandelt werden. Darüber hinaus trägt das Gleichstellungskonzept zur nachhaltigen Umsetzung der Chancengleichheit im Sinne der Qualitätsstandards bei, auf die sich die Hochschulen Brandenburgs und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in dem gemeinsamen Dokument "Qualitätsstandards zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an den brandenburgischen Hochschulen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg" verständigt haben.

Des Weiteren sind in der Grundordnung der Technischen Hochschule Wildau, für die Umsetzung der benannten gesetzlichen Vorgaben, die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten (§17) und die Einsetzung eines Gleichstellungsrates (§18) festgelegt.