Unter den folgenden Übersichten sind alle wichtigen Informationen zu dem Gender Equality Plan zu finden. Diese Informationen beinhalten unter anderem das aktuell geltende Gleichstellungskonzept, Zahlen zum Frauenanteil der Studierenden und dem Personal, der gesetzliche Rahmen in dem die Gleichstellungsarbeit stattfindet und mögliche Angebote zu Fort- und Weiterbildungen.
Zu Beginn des Jahres 2016 hat sich unter der Leitung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Frau Prof. Dr. O. Rösch eine Projektgruppe „Gleichstellungskonzept“ konstituiert mit dem Ziel, die Gleichstellungsarbeit an der TH Wildau in den kommenden Jahren neu auszurichten. Die Projektgruppe, in der Mitarbeiter aus beiden Fachbereichen und anderen Struktureinheiten vertreten sind, wird in eine ständige Einrichtung der TH Wildau überführt.
Das derzeitig gültige Gleichstellungskonzept wurde am 3. April 2017 vom Senat der Technischen Hochschule Wildau verabschiedet.
Gleichstellungskonzept seit 2017
Am 3. Mai 2017 wurde das Dokument in den Amtlichen Mitteilung (12/2017) der TH Wildau veröffentlicht. Seit der Verabschiedung des aktuellen Gleichstellungskonzepts konnten bereits einige dort geplante Maßnahmen umgesetzt werden. Vorwiegend geht es um die strukturelle Verankerung der Gleichstellungspolitik innerhalb der Hochschule wie z.B. die Instututionalisierung der Arbeitsgruppe, die Einrichtung des Gleichstellungsrates und die Erarbeitung des Leitfadens für geschlechtersensiblen Sprachgebrauch an der TH Wildau.
Es wird derzeit an der Erstellung eines neuen Gleichstellungskonzeptes durch den neu gebildeten Gleichstellungsrat gearbeitet. Das alte Gleichstellungskonzept bleibt bis zur Veröffentlichung des neuen Konzeptes gültig. Ebenfalls wird in dem Jahr 2023 ein neuer Leitfaden für geschlechtersensiblen Sprachgebrauch durch den Rat erarbeitet.
In diesem Bereich können Sie Zahlen zu dem Frauenanteil in den Bereichen Studierende, Absolvent/-innen, Personal und Professor/-innen.
Studierende:
Jahr |
Studierende Gesamt |
Frauenanteil Gesamt |
Fachbereich INW |
Frauenanteil INW |
Fachbereich WIR |
Frauenaneil WIR |
---|---|---|---|---|---|---|
2018 |
3619 |
36% |
1679 |
19,4% |
1940 |
50,3% |
2019 |
3686 |
35,9% |
1639 |
19,9% |
2047 |
48,7% |
2020 |
3701 |
36,6% |
1594 |
21% |
2107 |
48,5% |
2021 |
3457 |
35,6% |
1439 |
19,3% |
2018 |
47,2% |
2022 |
3275 |
35% |
1292 |
18,7% |
1976 |
45,8% |
2023 |
3316 |
34,4% |
1327 |
19,4% |
1977 |
44,7% |
Absolvent/-innen:
Jahr |
Absolvent/-innen Gesamt |
Frauenanteil Gesamt |
Fachbereich INW |
Frauenanteil INW |
Fachbereich WIR |
Frauenanteil WIR |
---|---|---|---|---|---|---|
2018 |
715 |
38,3% |
321 |
20,2% |
394 |
53% |
2019 |
673 |
41,2% |
309 |
23% |
364 |
56,6% |
2020 |
611 |
38,3% |
278 |
23% |
333 |
51,1% |
2021 |
765 |
41,2% |
337 |
25,5% |
428 |
53,5% |
2022 |
765 |
40,3% |
329 |
24,6% |
436 |
52,1% |
2023 |
701 |
39,7% |
284 |
24,3% |
417 |
50,1% |
Personal
Jahr |
Gesamt |
Frauenanteil Gesamt |
Wissenschaftl. Personal |
Frauenanteil Wissen. Per. |
Nichtwissenschaftl. Personal |
Frauenanteil Nichtwis. Per. |
---|---|---|---|---|---|---|
2018 |
599 |
37,9% |
246 |
29,7% |
156 |
56,4% |
2019 |
591 |
38,9% |
265 |
31,3% |
155 |
57,4% |
2020 |
615 |
37,2% |
297 |
32,3% |
152 |
52,6% |
2021 |
625 |
38,1% |
295 |
31,9% |
163 |
56,4% |
2022 |
619 |
38,6% |
281 |
32% |
196 |
55,1% |
2023 |
564 |
38,8% |
275 |
28% |
199 |
57,3% |
Professor/-innen
Jahr |
Professor/-innen Gesamt |
Frauenanteil Gesamt |
Profs. INW |
Frauenanteil INW |
Profs. WIR |
Frauenanteil WIR |
---|---|---|---|---|---|---|
2018 |
81 |
19,8% |
44 |
13,6% |
37 |
27% |
2019 |
79 |
20,3% |
42 |
14,3% |
37 |
27% |
2020 |
82 |
20,7% |
44 |
15,9% |
38 |
26,3% |
2021 |
87 |
21,8% |
48 |
18,8% |
39 |
25,6% |
2022 |
91 |
22% |
49 |
18,4% |
42 |
26,2% |
2023 |
87 |
24,1% |
47 |
19,1% |
40 |
30% |
Nach der Bildung des neuen Gleichstellungsrates im Jahr 2022 fand zu Beginn des Jahres 2023 deren erste Sitzung statt. In Dieser wurden Arbeitsgruppen für die Erstellung eines neuen Gleichstellungskonzeptes und eines neuen Leitfadens für gendersensiblen Sprachgebrauch gebildet. In beiden Arbeitsgruppen wirken Vertreter der unterschiedlichen Fachbereiche und Mitarbeiterkategorien mit.
Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe "Gleichstellungskonzept" gehören die Entwicklung von Vorschlägen für weitere Gleichstellungsmaßnahmen an der TH Wildau und für genderrelevante hochschulinterne Schulungen zwecks Verzahnung der Gleichstellung mit der Personalentwicklung, die Erarbeitung von Positionspapieren wie z.B. eines Leitfadens für geschlechtersensible Sprache sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung des Gleichstellungskonzeptes.
Arbeitsgruppe „Gleichstellungskonzept“
Leitung:
Frau Dr. Andrea Böhme, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Mitglieder der Projektgruppe:
Herr Prof. Roland Neumann
Frau Claudia Steinborn-Maglòczki
Frau Katja Wenger
Frau Daniela Schumann
Frau Prof. Dr. Ulrike Tippe
An der Technischen Hochschule Wildau werden bereits seit Jahren verschiedenste Vorträge und Workshops angeboten. Diese richten sich vor allem an Frauen in Führungspositionen, Chancengleichheit und Diversity.
Alle vergangenen und zukünftigen Veranstaltungen finden Sie auf der Seite der Personalentwicklung.
Neben eigenen Angeboten bieten alle Hochschulen und Universitäten des Land Brandenburgs die Möglichkeit an deren jeweiligen Kursen und Workshops jederzeit teilzunehmen. Somit bietet dieses Netz der Brandenburger Hochschulen einen umfamgreichen Katalog an Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung.
Die Gleichstellungsarbeit an der Hochschule beruht auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Die Einhaltung dieser Gesetze ist von großer Bedeutung für die Hochschule, um sicherzustellen, dass alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht oder anderen persönlichen Merkmalen gleichbehandelt werden. Darüber hinaus trägt das Gleichstellungskonzept zur nachhaltigen Umsetzung der Chancengleichheit im Sinne der Qualitätsstandards bei, auf die sich die Hochschulen Brandenburgs und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur in dem gemeinsamen Dokument "Qualitätsstandards zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an den brandenburgischen Hochschulen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg" verständigt haben.
Des Weiteren sind in der Grundordnung der Technischen Hochschule Wildau, für die Umsetzung der benannten gesetzlichen Vorgaben, die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten (§17) und die Einsetzung eines Gleichstellungsrates (§18) festgelegt.