Berufungsverfahren
Bei Berufungen auf Professuren nimmt das Thema der Gleichstellung eine wichtige Bedeutung ein. Im Sinne des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist die „Durchführung von Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren” in der neuen Berufungsordnung der TH Wildau vom 26. Mai 2021 geregelt.
Als beratendens Mitglied gehört die Gleichstellungsbeauftragte der TH Wildau der Berufungskommission nach §3 (4) an. Die Satzung „soll ein qualitätsgesichertes Berufungsverfahren gewährleisten”, wobei die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen ist.
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den brandenburgischen Hochschulen (LaKoG) hat im Frühjahr 2017 eine Checkliste (=Prüfbogen) für Berufungsverfahren als eine praxisnahe Arbeitshilfe ausgearbeitet, wodurch den Kommissionsvorsitzenden sowie den begleitenden Gleichstellungsbeauftragten ein Instrument zur Operationalisierung der Ziele Gleichstellung an die Hand gegeben wird. Die Checkliste entstand auf der Grundlage einer diesbezüglichen Empfehlung im Bericht der „Sachverständigenkommission zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Berufungsverfahren und der Effektivität der Berufungspraxis an den Landeshochschulen mit Berufungsrecht im Land Brandenburg“ vom 18. Januar 2014.
Checkliste für Berufungsverfahren
Seit Sommersemester 17/18 erfolgt die Bekanntgabe von Ausschreibungen für Professorenstellen der Technischen Hochschule Wildau auch auf der Webseite der LAKOF BW (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg) in der Datenbank mit Stellenausschreibungen für Frauen, um den Anteil an qualifizierten Bewerberinnen zu erhöhen.
Die Berufungsverfahren an der TH Wildau folgen den "Qualitätsstandards Chancengleichheit und Familienorientierung an brandenburgischen Hochschulen", das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg formuliert wurden.