Unfälle
Holzspax-Schraube ragt grundlos aus Holzbalken, Arbeiter tritt fast drauf

Unfälle

Arbeitsunfälle

Wer ist versichert?

Beschäftigte:

Personen, die sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis in den für die Unfallkasse Brandenburg zuständigen Unternehmen befinden, sind gesetzlich unfallversichert.

Kinder, Schüler und Studierende:

Versichert sind Kinder, Schüler und Studierende im Land Brandenburg während des Besuches von Tageseinrichtungen sowie Kinder in Tagespflege, allgemein- oder berufsbildenden Schulen einschließlich der mit der Schule vor und nach dem Unterricht durchgeführten Betreuungsmaßnahmen und während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Aufenthalt in den o.a. Einrichtungen zusammen hängen und in deren rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich liegen. Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob die besuchte Einrichtung öffentlich oder privat betrieben wird.


Bei welchen Tätigkeiten bin ich versichert?

Versicherte Personen sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Entschädigung erfolgt dabei nach dem Schadensersatzprinzip. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit bzw. dem Studium in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise:

  • bei der Verwahrung, Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung von Arbeitsgeräten
  • auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit
  • bei der Teilnahme am Hochschulsport
  • bei Ausflügen und -feiern

Versicherungsschutz besteht auch:

  • bei Familienheimfahrten
  • wenn versicherte Personen den unmittelbaren Weg nach oder von der Arbeitsstätte (Hochschule) verlassen, um ihr Kind wegen der beruflichen Abwesenheit der Eltern fremder Obhut anzuvertrauen,
  • auf Umwegen als Teilnehmer/Teilnehmerin einer Fahrgemeinschaft nach oder von dem Ort der Tätigkeit.

Ein Arbeitsunfall bzw. eine Wegeunfall muss dem zuständigen Unfallversicherungsträger durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.


Wir bitten um Zusendung der vorausgefüllten Unfallanzeigen per Mail an die angegebene Adresse.

Ansprechpersonen

Maria Wenzel, M.Eng.

+49 3375 508 704

Sandro Kranz

+49 3375 508 222


Mail: arbeitsschutz(at)th-wildau.de