Wichtige Änderungen für die Home-Office-Vereinbarungen von Beschäftigten der TH Wildau

TH-Wildau - News

  1. Sie sind hier:
  2. Hochschule
  3. Aktuelles
  4. Neuigkeiten
  5. Wichtige Änderungen für die Home-Office-Vereinbarungen von Beschäftigten der TH Wildau
28. August 2020 | Aus dem Präsidium

Wichtige Änderungen für die Home-Office-Vereinbarungen von Beschäftigten der TH Wildau

rechts Haus 13 links Halle 14
rechts Haus 13 links Halle 14

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen, Sie sind gut über die Sommerzeit gekommen und konnten sich trotz der „anderen Umstände“ etwas erholen.

Die Planungen für das Wintersemester 2020/2021 sind in vollem Gange, und wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam die anstehenden Herausforderungen meistern werden.

Da die aktuelle, pauschale Regelung zum Home-Office zum Ende des Monats ausläuft, hat der Krisenstab in seiner gestrigen Sitzung folgendes Vorgehen beschlossen:

  • Die aktuelle, pauschale Regelung zum Home-Office wird bis einschließlich dem 19. September 2020 verlängert.
  • Ab dem 21. September 2020 ist der allgemeine Modus an der TH Wildau wieder die Arbeit in Präsenz, dies natürlich stets unter Wahrung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln. Individuelle Home-Office-Vereinbarungen, die bereits vor der Corona-Pandemie geschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit.
  • Weiterhin ist der Abschluss neuer individueller Home-Office-Vereinbarungen in Abhängigkeit von der Arbeitsplatzsituation, dem Infektionsgeschehen, den Arbeitsaufgaben und ggfs. familiären Verpflichtungen möglich.
  • Der Abschluss der individuellen Home-Office-Vereinbarungen erfolgt in der Regel zwischen der/dem Vorgesetzen und der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter. In der Vereinbarung sind zusätzlich die Gründe für den Abschluss der Home-Office-Vereinbarung schriftlich zu dokumentieren (Vorlage zum Download auf www.th-wildau.de/corona in der rechten Spalte).
  • Da ab dem Vorlesungsbeginn am 5. Oktober wieder mit einem Teil der eingeschriebenen Studierenden vor Ort zu rechnen ist, gilt es besonders, die Servicequalität aufrecht zu erhalten und die Arbeitsfähigkeit der einzelnen Organisationseinheiten weiterhin entsprechend sicherzustellen. Die Abwägung bzw. die Entscheidung dazu trifft die Leiterin bzw. der Leiter der Organisationseinheit.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf den Abschluss einer Home-Office-Vereinbarung besteht. Im Konfliktfall ist der Kanzler der TH Wildau zu involvieren.

Hinweis:

Derzeit kann die weitere Entwicklung der Situation insgesamt, aber auch regional/lokal nicht sicher eingeschätzt werden, und es sind Ereignisse denkbar, die zu einem regionalen Lockdown führen können. Mir ist bewusst, dass für diesen Fall bereits viele Vorbereitungen getroffen wurden. Ich bitte aber jede/jeden, sich nochmals bewusst zu machen, ob die persönliche Ausstattung (z. B. Laptop, Zugänge o. ä.) ausreichend ist, um in einem solchen Fall ad hoc reagieren zu können.

Sollten Sie Mängel in der Ausstattung feststellen, so stehen wir gerne bereit, diese Mängel abzustellen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen guten Semesterstart!

Bleiben Sie gesund.

Thomas Lehne


Bild: Matthias Friel - Campus der Technischen Hochschule Wildau