Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler können ab sofort Energiepreispauschale auf bundeseinheitlicher Plattform beantragen

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15. März 2023 | Energiepreispauschale

Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler können ab sofort Energiepreispauschale auf bundeseinheitlicher Plattform beantragen

Studentenwohnheim in Wildau
Wildau mai 2016 332

Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg; des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport; des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz; des Ministeriums des Inneren und für Kommunales sowie des Ministeriums der Finanzen und für Europa:

Bewerbungen für Energiepauschale ab 15. März 2023 möglich - Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler können ab sofort die Einmalzahlung auf  bundeseinheitlicher Plattform beantragen.

Studierende sowie Berufsfachschülerinnen und Fachschüler aus dem Land Brandenburg können ab sofort die Energiepreispauschale des Bundes in Höhe von 200 Euro beantragen. Darauf weisen das Wissenschaftsministerium, das Bildungsministerium, das Ge-sundheitsministerium, das Innenministerium und das Finanzministerium des Landes hin. Mit der Einmalzahlung sollen bundesweit rund 3,5 Millionen junge Menschen in der Ausbildung von gestiegenen Kosten für Heizung und Strom entlastet werden. Die notwendige Bund-Länder-Vereinbarung wurde erst Anfang Februar 2023 vom Bund finalisiert. Das Wissenschaftsministerium hatte daraufhin Mitte Februar in enger Abstimmung mit den anderen Ressorts im Kabinett mit einer Dringlichkeitsvorlage die landesrechtlichen Grundlagen für die Antragsstellung in Brandenburg geschaffen.

Wer kann die Energiepreispauschale beantragen?

Alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland zu diesem Stichtag. Auch Promotionsstudierende, Studierende in einem dualen Studium, Teilzeitstudierende oder Studierende in einem Urlaubssemester können einen Antrag stellen. Die Energiepreispauschale wird weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet.

Wo kann die Energiepreispauschale beantragt werden?

Der Antrag für die Energiepreispauschale kann auf der bundeseinheitlichen digitalen Plattform unter www.einmalzahlung200.de/eppsg-de gestellt werden. Der Antrag wird online ausgefüllt. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein individueller Zugangscode, der von der jeweiligen Ausbildungsstätte bereitgestellt wird. (Anmerkung: Studierende der TH Wildau erhalten die Zugangsdaten für die Beantragung der Energiepreispauschale im TH Wildau-Online-Portal.) Zudem müssen Antragstellende ihre Identität nachweisen. Das Geld wird über die Bundeskasse ausgezahlt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Informationen zur Energiepreispauschale gibt es unter www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html sowie unter www.einmalzahlung200.de/eppsg-de. Für konkrete Fragen steht eine Info-Hotline unter 0800 – 2623 003 bereit. Sie ist dienstags bis donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen auf der Info-Seite der TH Wildau:

https://www.th-wildau.de/im-studium/studienorganisation-a-z/energiepreispauschale/

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Pressekontakt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur:

Stephan Breiding
Pressesprecher
Dortustraße 36
14467 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 866 4566
E-Mail: stephan.breiding@mwfk.brandenburg.de
Web: mwfk.brandenburg.de 

Ansprechpersonen Externe Kommunikation TH Wildau:

Mike Lange / Mareike Rammelt
TH Wildau
Hochschulring 1, 15745 Wildau
Tel. +49 (0)3375 508 211 / -669 (keine inhaltlichen Infos zur Energiepreispauschale)
E-Mail: presse@th-wildau.de


Bild: Matthias Friel