Planungssicherheit bis 2023: Neuer Hochschulvertrag mit dem Land Brandenburg unterzeichnet
Das Land Brandenburg stellt seinen Hochschulen von 2019 bis 2023 insgesamt rund 1,76 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Präsidentin der Technischen Hochschule Wildau, Prof. Dr. Ulrike Tippe, unterzeichnete am 21. März 2019 gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der anderen brandenburgischen Hochschulen und Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch die neuen Hochschulverträge. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die Landesfinanzierung.
In Einzelverträgen wurden die Rahmenbedingungen für die jeweiligen Hochschulen mit Verpflichtungen, Entwicklungszielen, Vorhaben und Finanzierungen abgesteckt. Prof. Dr. Ulrike Tippe begrüßte die neuen Verträge: „Die durch den Hochschulvertrag finanzierten Maßnahmen der Technischen Hochschule Wildau ermöglichen, unser Profil in den Bereichen Lehre, Forschung und Transfer zu stärken und deutlich an Attraktivität zu gewinnen.“
„Wissenschaft und Forschung brauchen gute Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit – mit den heute unterzeichneten Hochschulverträgen schaffen wir beides. Zudem stellen wir mit den Verträgen wichtige Weichen für die weitere Profilierung der Hochschulen und die weitere positive Entwicklung unserer Wissenschaftslandschaft. Dazu zählen unter anderem eine Erhöhung der Attraktivität des Studiums, eine verbesserte Nachwuchsförderung, die Intensivierung der Forschung, das Vorantreiben des Wissens- und Technologietransfers und der Digitalisierung aber auch die Verstärkung der Lehrerbildung und Ausbau der Präsenz der Hochschulen im Land.“, erklärte Münch bei der Unterzeichnung in Potsdam.
Autorin: Susanne Baron | Foto: Präsidentin Prof. Dr. Ulrike Tippe und Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch nach Unterzeichnung der Hochschulverträge (Foto: MWFK)