Wildaus Ortseingangsschilder sind nun alle ausgetauscht und tragen überall den Zusatz „Hochschulstadt“

TH-Wildau - News

  1. Sie sind hier:
  2. Hochschule
  3. Aktuelles
  4. Neuigkeiten
  5. Wildaus Ortseingangsschilder sind nun alle ausgetauscht und tragen überall den Zusatz „Hochschulstadt“
20. August 2024 | Hochschulstadt Wildau

Wildaus Ortseingangsschilder sind nun alle ausgetauscht und tragen überall den Zusatz „Hochschulstadt“

Wildaus Bürgermeister Frank Nerlich und TH-Wildau-Präsidentin Prof. Ulrike Tippe vor einem Ortseingangsschild der Hochschulstadt Wildau
Wildaus Bürgermeister Frank Nerlich (li.) und TH-Wildau-Präsidentin Prof. Ulrike Tippe (re.) vor einem Ortseingangsschild der Hochschulstadt Wildau. (Bild: Mareike Rammelt / TH Wildau)

Wildau trägt seit gut drei Monaten offiziell den Beinamen „Hochschulstadt“. Nachdem die Bestätigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) Ende März in einem amtlichen Schreiben erfolgte und die Stadt Anfang Mai gemeinsam mit der Technischen Hochschule Wildau (TH Wildau) das erste der neuen Ortseingangsschilder mit der Zusatzbezeichnung einweihte, sind nun alle Schilder ausgetauscht.

Am vergangenen Donnerstag, den 15. August, gaben Prof. Ulrike Tippe, Präsidentin der TH Wildau, und Frank Nerlich, Bürgermeister der Stadt Wildau, offiziell bekannt, dass alle Ortseingangsschilder der Stadt ausgetauscht wurden. Damit trägt Wildau nun überall den Zusatz „Hochschulstadt“.

„Ab September geht es los, dann ist der Name auch Verpflichtung. Dann werden wir als Hochschulstadt in den ersten Sitzungslauf gehen mit der neuen Legislaturperiode und ich freue mich, dass das jetzt alles so nach Plan läuft“, betont Frank Nerlich.

„Ich bin froh und sehr dankbar, dass die Stadtverordnetenversammlung sich dazu entschieden hat. Aus meiner Sicht in der heutigen Zeit ein ganz wichtiges Zeichen für Wissenschaft, für Bildung und ich freue mich auf eine weitere enge Zusammenarbeit“, so Prof. Ulrike Tippe.

Hintergrund

Im Land Brandenburg ermöglicht der 2013 neu hinzugefügte § 9 Abs. 5 der Kommunalverfassung, dass eine Gemeinde „eine zusätzliche Bezeichnung, die auf die Historie, die Eigenart oder die Bedeutung der Gemeinde hinweist, führen“ kann. Die Gemeindevertretung kann diesen Zusatz mit Dreiviertelmehrheit beschließen und er gilt, wenn das Innenministerium nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige der Bezeichnung schriftlich Bedenken äußert. Von der Neuregelung haben seitdem etwa 20 Brandenburgische Gemeinden Gebrauch gemacht. Beispiele sind die „Wasserstadt“ Fürstenberg/Havel, die „Glasmacherstadt“ Döbern, die „Fliederstadt“ Friesack, die „Spargelstadt“ Beelitz und nun auch die „Hochschulstadt“ Wildau.

Weiterführende Informationen

Informationen zur Stadt Wildau: https://www.wildau.de

Informationen zum Profil der TH Wildau: https://www.th-wildau.de/hochschule/ueber-uns/profil/

Informationen über den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Wildau auf der Website der TH Wildau: https://www.th-wildau.de/hochschule/ueber-uns/stadt-wildau/
 

Ansprechperson Öffentlichkeitsarbeit Stadt Wildau:

Katja Lützelberger
Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing
Stadt Wildau
Karl-Marx-Straße 36
Tel.: +49 (0)3375 5054-63
E-Mail: k.luetzelberger@wildau.de

Ansprechpersonen Externe Kommunikation TH Wildau:

Mike Lange / Mareike Rammelt
TH Wildau
Hochschulring 1, 15745 Wildau
Tel. +49 (0)3375 508 211 / -669
E-Mail: presse@th-wildau.de