Auswirkungen der Eindämmungsverordnung vom 9. Februar 2022

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17. Februar 2022 | Corona-Update #16

Auswirkungen der Eindämmungsverordnung vom 9. Februar 2022

Hinweise zum Coronoa-Virus
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(English version)

Der Krisenstab möchte allen Studierenden und Beschäftigten im Folgenden einige aktuelle Informationen mit auf den Weg geben, die zum einen das kommende Sommersemester betreffen, zum anderen aber auch der seit Mittwoch, 9. Februar 2022, geltenden neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg geschuldet sind.

Stundenplanung Sommersemester 2022

Die Stundenplanung für das kommende Sommersemester wurde am Freitag, 4. Februar 2022, veröffentlicht und ist wie üblich unter https://www.th-wildau.de/im-studium/stundenplan-und-pruefungsplan einzusehen. Hier ist auch aufgeführt, ob die jeweilige Veranstaltung als Präsenz- oder Online-Veranstaltung geplant ist.

Sollte, bspw. aufgrund notwendiger Veränderungen im Pandemiegeschehen, ein Wechsel von einer Präsenzveranstaltung auf Onlineveranstaltung nötig, sein, wird dies mit einem Vorlauf von ein bis zwei Wochen und ebenfalls im genannten Plan kommuniziert.

Home-Office-Regelungen

Aufgrund der anhaltenden besonderen Situation werden die im Kontext der Corona-Pandemie getroffenen pauschalen Homeoffice-Regelungen bis zum 30.4.2022 verlängert.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Der Geltungszeitraum für bestehende Homeoffice-Vereinbarungen wird bis zum 30.4.2022 verlängert. Bestehende Vereinbarungen bedürfen keiner gesonderten Schriftform.
  • Neue Homeoffice-Vereinbarungen können für die Zeit bis zum 30.4.2022 geschlossen werden. Beschäftigte sollten hierfür weiterhin die Vorlage für Homeoffice-Vereinbarungen nutzen, die auf der Website unter www.th-wildau.de/corona verfügbar ist.
  • Sofern eine solche Homeoffice-Vereinbarung besteht oder geschlossen wird, ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Alternierenden Telearbeit gemäß der DV ATMA für den Zeitraum bis zum 28.4.2022 nicht notwendig. 

Kontaktnachverfolgung

Aufgrund einer Änderung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung in §25 entfällt die Kontaktnachverfolgung für Hochschulen. Es besteht somit ab sofort keine Pflicht mehr, die WebApp zur Kontaktnachverfolgung zu nutzen. Auf freiwilliger Basis kann diese dennoch weitergenutzt werden. Eine ebenso gute Alternative, die ebenfalls – und über den Hochschulkontext hinaus – auf freiwilliger Basis genutzt werden kann, ist die CoronaWarnApp der Bundesregierung und des RKI.

Maskenpflicht

In der Hochschulbibliothek gilt ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht. Diese Änderung geht aus §13 der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hervor.

Für alle anderen Räumlichkeiten der Hochschule gilt weiterhin die Nutzung einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske (ohne Ventil)) als verpflichtend.

Die dringende Empfehlung des Krisenstabs ist jedoch, auch hier FFP2-Masken einzusetzen, da diese eine höhere Eigen- und Fremdschutzwirkung bieten.

Der Krisenstab der TH Wildau

 

Mehr zum Umgang der TH Wildau mit dem Corona-Virus unter www.th-wildau.de/corona.