Viele Firmen finden sich immer wieder in der schwierigen Situation, wie eine Zusammenarbeit finanziert werden könnte. Um dieser kritischen Frage Abhilfe zu leisten, möchten wir ihnen gerne nachfolgend eine Übersicht liefern, in der sie die von uns bevorzugten Projektfinanzierungsmöglichkeiten und ihre Rahmenbedingungen finden. Bitte zögern sie nicht auch schon im ersten Kontaktgespräch etwaige Fragestellungen zu äußern. Wir freuen uns ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.
Fördermöglichkeiten
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)Bereich öffnenBereich schließen
Wer ist förderberechtigt?
- KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerksbetriebe gemäß der KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg
- für BIG-Transfer, BIG-FuE und BIG-EU muss der Primäreffekt nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erfüllt sein
- gewinnorientierte KMU
Kann die Förderung im Rahmen eines Netzwerkes geschehen?
- bezieht sich nur auf zwei Kooperationspartner
Wie hoch sind die möglichen Fördermittel?
- kleiner BIG-Transfer: bis zu 100% der förderfähigen Kosten; maximal 5.000€
- großer BIG-Transfer: bis zu 50% der förderfähigen Kosten; maximal 15.000€
- BIG-FuE: bis zu 50% der förderfähigen Kosten; maximal 100.000€
- BIG-Digital: bis zu 50% der förderfähigen Kosten; maximal 50.000€ für Beratung, 500.000€ für Implementierung und 50.000€ für Schulung
- BIG-EU: bis zu 50% der förderfähigen Kosten; maximal 16.000€ als Leadpartner, andernfalls 8.000€
Wie sind die Projektzeiträume?
- BIG-Transfer: bis zu 6 Monate
- BIG-FuE und BIG-EU: bis zu 12 Monate
- BIG-Digital: Beratung bis zu 6 Monate, Implementierung bis zu 36 Monate, Schulung bis zu 6 Monate
Welche Antragsmaterialien sind zur Antragsstellung nötig?
- Vor Einreichung des Antrags bei der ILB werden Antragsteller über die Besonderheiten der Förderverfahren, die Fördervoraussetzungen sowie die Antragsunterlagen im Rahemn eines Gesprächs bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) beraten
- Antragsformulare sind der Seite der ILB zu entnehmen
weitere Informationen zu dem BIG finden sie hier
IBB Business Team: "Transfer BONUS"Bereich öffnenBereich schließen
Wer ist förderberechtigt?
- KMU, die den Primäreffekt nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erfüllen
- Projekt muss dem Bereich "Forschung und Entwicklung" zugeordnet werden können
- technologieorientierte, rechtlich selbstständige KMU, die eigene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und auf den Markt bringen (wollen)
- Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte in Berlin/ Wissenschafts- und Forschungseinrichtung hat Sitz in Berlin oder Brandenburg
Kann die Förderung im Rahmen eines Netzwerkes geschehen?
- mehrere KMU können sich für ein Projekt zusammenschließen und die Fördermittel können kumuliert werden. Jedes Unternehmen muss dafür einen eigenen Förderantrag stellen
Wie hoch sind die möglichen Fördermittel?
- Einstiegsvariante: bis zu 100% der förderfähigen Kosten; maximal 7.500€
- Standardvariante: bis zu 70% der förderfähigen Kosten; maximal 15.000€
- Standardvariante im Bereich Digitalisierung: bis zu 70% der förderfähigen Kosten; maximal 45.000€
- Standardvariante im Bereich Digitalisierung: bis zu 70% der förderfähigen Kosten; maximal 30.000€
Wie sind die Projektzeiträume?
- Einstiegs- und Standardvariante bis zu 6 Monate
- Standardvariante im Bereich Digitalisierung bis zu 12 Monate
- Standardvariante im Bereich Gamification/VR bis zu 12 Monate
Welche Antragsmaterialien sind zur Antragsstellung nötig?
- Förderantrag der IBB
- Auszug des Gewerbe- oder Handelsregistereintrags (nicht älter als 12 Monate)
- Projektbeschreibung
- Angebot der Wissenschaftseinrichtung über die zu erbringende Leistung
- Abschlussberichte vorheriger Projekte, sofern diese über den Transfer BONUS gefördert wurden
- Für juristische Personen: Nachweis der Erfassung der Unternehmen in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung
weitere Informationen zu dem Transfer BONUS finden sie hier
ZIM - AiF FörderprogrammBereich öffnenBereich schließen
Wer ist förderberechtigt?
- KMU mit Betriebsstätte in Deutschland
- mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einschließlich Partnerunternehmen weniger als 500 Personen beschäftigt
- mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einschließlich Partnerunternehmen weniger als 1000 Personen beschäftigt und mit min. einem KMU mit Betriebsstätte in Deutschland kooperiert, dessen FuE-Projekt gefördert wird
Kann die Förderung im Rahmen eines Netzwerkes geschehen?
- FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke sind möglich
Wie hoch sind die möglichen Fördermittel?
Fördersätze:
- Einzelprojekt: kleine junge Unternehmen bis zu 45%; kleine Unternehmen bis zu 40%; mittlere Unternehmen bis zu 35%; Unternehem mit Partner bis 500 Personen bis zu 25%, Unternehmen mit Personen bis 1000 Personen keine Förderung
- Kooperationsprojekt: kleine junge Unternehmen bis zu 50%; kleine Unternehmen bis zu 45%; mittlere Unternehmen bis zu 40%; Unternehem mit Partner bis 500 Personen bis zu 30%, Unternehmen mit Partnern bis 1000 Personen bis zu 30%
- Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern: kleine junge Unternehmen bis zu 60%; kleine Unternehmen bis zu 55%; mittlere Unternehmen bis zu 50%; Unternehem mit Partner bis 500 Personen bis zu 40%, Unternehmen mit Partnern bis 1000 Personen bis zu 40%
Fördermittelhöhe:
- FuE-Einzelprojekt: bis zu 550.000€
- FuE-Kooperationsprojekt: bis zu 450.000€
- Nationale Innovationsnetzwerke: bis zu 420.000€
- Internationale Onnovationsnetzwerke: bis zu 520.000€
Wie sind die Projektzeiträume?
- bis zu 24 Monate
Welche Antragsmaterialien sind zur Antragsstellung nötig?
- Antragsformular mit Anlagen
- Darstellung des Projektinhalts
- bei Kooperationsprojekten: Angaben zu Partnern und Entwurf der Kooperationvereinbarung
- Untersetzung der beantragten Förderung
- Markteinführungskonzept
weitere Informationen zu dem ZIM finden sie hier
BMBF: "KMU-innovativ: Produktionsforschung"Bereich öffnenBereich schließen
Wer ist förderberechtigt?
- KMU nach KMU-Definition der EU
Kann die Förderung im Rahmen eines Netzwerkes geschehen?
- generell ist die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen möglich, jedoch muss der Nutzen in erster Linie der KMU zugutekommen und ein signifikanter Teil der Forschungsleistung muss durch die KMU erbracht werden
Wie hoch sind die möglichen Fördermittel?
- bis zu 50% der förderfähigen Kosten
- bei KMU, die die Definition nach EU erfüllen, kann der Fördersatz auf 60% angehoben werden
- eine angemessene Eigenbeteiligung an den förderfähigen Kosten wird vorausgesetzt
Wie sind die Projektzeiträume?
- bis zu 24 Monate
Welche Antragsmaterialien sind zur Antragsstellung nötig?
- zweistufiges Antragsverfahren
- 1.) Vorlage und Auswahl der Projektskizzen in deutscher Sprache (Thema, Zielsetzung, Marktpotenzial, Neuheit, Notwendigkeit der Zuwendung, Arbeitsplan, grober Finanzierungsplan, Verwertungsplan)
- anschließende Bewertung
- 2.) Vorlage förmlicher Förderanträge
- Entscheidungsverfahren
Außerdem ist eine Beratung durch den Lotsendienst des BMBF möglich.
weitere Informationen zu der BMBF: KMU-innovativ finden sie hier