Digitalisierung im BGB
Ende Juni 2021 sind gleich zwei für die digitale Wirtschaft in Deutschland besonders wichtige Gesetze verabschiedet worden. Damit möchte der Gesetzgeber die fortschreitende Digitalisierung und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen mitgestalten. Wir haben uns das neue Recht angeschaut und für Sie kurz zusammengefasst.
Pflicht zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien: Mit dem „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ und dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtline über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie über die digitalen Inhalte und Dienstleistungen und die Warenkaufrichtlinie in nationales Recht um.
Hintergrund der Neuerungen im BGB ist das Bestreben des europäischen Gesetzgebers nach einer Harmonisierung des Vertragsrechts für digitale Produkte sowie die Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf von digitalen Produkten in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Wir haben für Sie alle Änderungen und daraus resultierenden Doings zusammengefasst.
Inhalte des PDFs „Digitalisierung im BGB: Neue Pflichten ab 2022“
1. Einführung
2. Ab wann und für wen gilt das neue Recht?
3. Wesentliche Änderungen:
4. Was ist zu tun?
5. Ausblick
6. Überblick über neue Regelungen (Tabelle)
Download des PDF (extern über Webseite des Kompetenzzentrums IT-Wirtschaft)
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