Ziel des Forschungszulagengesetzes
Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.
Zuwendungsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigt ist:
- jedes im Inland steuerpflichtige Unternehmen
- unabhängig von Unternehmensgröße und Geschäftszweig
- Ausnahme: von der Besteuerung befreite Körperschaften
Die Forschungszulage kann für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) folgender Kategorien beantragt werden:
- Grundlagenforschung
- industrielle Forschung
- experimentelle Entwicklung
FuE-Vorhaben können durchgeführt werden als:
- eigenbetriebliche Forschung
- Auftragsforschung
- Kooperationsvorhaben mit mindestens einem anderen Unternehmen oder mit mindestens einer Forschungseinrichtung
Mit dem FuE-Vorhaben muss nach dem 1. Januar 2020 begonnen worden sein (bei Auftragsforschung: Datum der Auftragserteilung).
Förderfähige Aufwendungen
- Arbeitslohn: lohnsteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn zuzüglich steuerfreier Arbeitgeberbeitrag zur Zukunftssicherung für Arbeitnehmer mit FuE-Tätigkeiten in begünstigten FuE-Vorhaben
- Eigenleistung des Einzelunternehmers oder Gesellschafters: nachgewiesene Arbeitszeit, 40 € / Stunde, maximal 40 h / Woche
- Aufwendungen für Auftragsforschung: anteilig 60 %
insgesamt maximal 2 Mio € / Wirtschaftsjahr
Höhe der Forschungszulage
- 25 % der förderfähigen Aufwendungen
- eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
- Summe aller staatlichen Beihilfen einschließlich der Forschungszulage für ein FuE-Vorhaben maximal 15 Mio €
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Antrag einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle ForschungszulageBereich öffnenBereich schließen
- die Bescheinigung kann vor oder während der Durchführung eines FuE-Vorhabens beantragt werden
- elektronischer Antrag mit folgenden Angaben:
- Stammdaten und statistische Daten des antragstellenden Unternehmens
- Vorhabenbeschreibung
- Laufzeit
- Tätigkeitsform
- inhaltliche Beschreibung des Vorhabens in 4.000 Zeichen
- bei Auftragsforschung: Tätigkeitsbeschreibung jedes Auftragnehmers in 500 Zeichen
- geplanter finanzieller und personeller Rahmen
- Bescheinigungsstelle prüft FuE-Vorhaben in kontextbezogener Einzelfallprüfung innerhalb von drei Monaten
Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim FinanzamtBereich öffnenBereich schließen
- nach Ablauf des Wirtschaftsjahres in dem die förderfähigen Aufwendungen für FuE-Vorhaben entstanden sind
- amtlich vorgeschriebenes elektronisches Formular mit folgenden Angaben:
- genaue Bezeichnung der FuE-Vorhaben
- genaue Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen
- Bestätigung, dass sich Sachverhalte aus Bescheinigung (Stufe 1) nicht geändert haben
- Bescheinigung ist beizufügen
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesfinanzministeriums zum Forschungszulagengesetz sowie der Internetseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Ihre Anprechpersonen:

Team vom Transferservice: Christine Richert, Stefanie Radig, Annette Vossel, Yijian Tang (v.l.n.r.)